Bundestag verabschiedet Gesetz zur Beschneidung von Jungen

13. Dezember 2012 in Deutschland


Bischof Mussinghoff: Rechtssicherheit hergestellt. Die bisweilen sehr emotional und polemisch geführte Debatte um die religiös motivierte Beschneidung von Jungen hat für erhebliche Irritationen in der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft gesorgt.


Bonn (kath.net/dbk) Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages über die Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen erklärt der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen):

„Mit Erleichterung habe ich die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Jungen aufgenommen. Das nun verabschiedete Gesetz bekräftigt das Recht der Eltern, in eine Beschneidung ihres männlichen Kindes einzuwilligen, wenn der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Es ist zu begrüßen, dass damit die Rechtssicherheit in dieser sensiblen Angelegenheit wieder hergestellt und das Elternrecht auf religiöse Erziehung gestärkt wird. Gleichzeitig dient der Verweis auf die Regeln der ärztlichen Kunst dem Schutz des Kindes. Diese Anliegen hat die Deutsche Bischofskonferenz in der öffentlichen Debatte, die durch das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 (Az: 151 Ns 169/11) ausgelöst wurde, mit Nachdruck vertreten.

Die bisweilen sehr emotional und polemisch geführte Debatte um die religiös motivierte Beschneidung von Jungen hat für erhebliche Irritationen in der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft gesorgt. Ich hoffe, dass nach dieser Entscheidung die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sichergestellt und von allen respektiert wird.“

Foto Bischof Mussinghoff: © Bistum Aachen/Andreas Steindl


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