22 Oktober 2012, 11:00
Anmerkungen zur gegenwärtigen pro-multis-Debatte
 
Hildegard13
 
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Ist es einem Priester bereits erlaubt, in der Heiligen Messe die vom Apostolischen Stuhl gewünschte Formulierung „für viele“ zu verwenden? - Ein Gastkommentar von Michael Gurtner

Salzburg (kath.net) Die Debatte um die richtige Anwendung und Umsetzung der korrekt übersetzten Worte nach der Konsekration scheint auch nach dem eindeutigen deutschsprachigen Brief des Heiligen Vaters, welcher anmahnt, nach vielen Jahren endlich das Schreiben des Heiligen Stuhles von 2006 umzusetzen, nicht zu Ende zu sein. Sogar jetzt noch hört man von verschiedenster Seite, selbst von hochrangigen Klerikern, immer wieder Einwände gegen die Korrektur der Kelchworte. Diese Korrektur eines Fehlers ist nicht nur theologisch richtig und notwendig, sondern auch vom Heiligen Stuhl, insbesondere vom Heiligen Vater selbst, angeordnet.

Die Gründe, weshalb die rechte Wiedergabe mit „für euch und für viele“ notwendig und richtig ist, wurden in vielen schriftlichen Beiträgen mannigfach dargetan und brauchen hier an dieser Stelle keine Wiederholung zu erfahren – sogar Seine Heiligkeit Papst Benedikt selbst
hat sich dazu eindringlich geäußert, und höchstpersönlich den deutschsprachigen Bischöfen die Grundzüge einer dahingehenden katechetischen Unterweisung skizzieren müssen, da diese Aufgabe über Jahre hinweg einfach unerledigt geblieben ist. Von daher ist es nicht notwendig, nochmals von vorne zu beginnen und alle Argumente darzutun.

Allerdings scheint es doch angebracht, auf einige Aspekte hinzuweisen, welche in der Debatte nicht unbedingt oft vorkommen, welche aber durchaus wert wären sie vermehrt zu bedenken.

Eingangs müssen wir dazu an einer sehr wohl immer wieder vorgebrachten Tatsache ansetzen, um von da aus vor allem zu zwei weiteren Überlegungen vorzustoßen: Die Formulierung „für alle“, sowie auch die Formulierung „für viele“ haben auf voneinander zu unterscheidende, wenngleich in engem Zusammenhang zueinander stehende theologische Wirklichkeiten ab, welche, jeweils für sich genommen, beide richtiges zum Ausdruck bringen. „Für alle“ rekurriert auf die redemtio obiectiva, also die objektive Erlösungstat Jesu Christi. Dessen Heilswerk und Heilswille erstreckt sich freilich auf alle, d.h. auf jede einzelne Menschenseele. Insofern ist Christus auch „für alle“ gestorben.

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Doch hat es dem Schöpferwillen gefallen, daß auch der einzelne zu erlösende Mensch insofern an seiner persönlichen Erlösung mitwirken muß, als er die Wirksamwerdung des Erlösungsopfers an sich ermöglichen muß (redemtio subiectiva): Erlösung ist eine allen vom Prinzip her offenstehende Wirklichkeit und Möglichkeit, welche im Einzelnen jedoch noch aktualisiert werden muß. Dieses „Wirksamwerden in mir“ hängt von der Selbstmitwirkung eines jedes einzelnen ab. Darauf hebt die Formulierung „für viele“ ab.

Beide Aspekte sind jeweils implizit ineinander enthalten, weil – verkürzt gesagt – die objektive Erlösung jener subjektiven unbedingt vorausgeht, und die subjektive Erlösung ihrerseits wieder die volle Entfaltung der objektiven Heilstat des Herrn ist.

Sehen wir zunächst einmal von den allgemein bekannten formalen Argumenten (Wörtlichkeit des „für viele“, die exegetische Befunde, den Interpretationscharakter des „für alle“ etc. etc.) ab und stellen uns der Tatsache, daß wir uns jenseits aller theologischen Argumente angesichts von zwei Möglichkeiten, welche beide jeweils einen richtigen Aspekt hervorheben, uns für eine entscheiden müssen, welche man bei der Kelchwandlung nun tatsächlich verwendet. Für welche sollte man also optieren?

Suchen wir nach einer Antwort auf diese Frage, so müssen wir auch in die Überlegungen mit einbeziehen, wie die eine oder die andere Formulierung konkret aufgefaßt werden wird.
Würde man an der bisherigen, stark interpretativen Übersetzung „für alle“ festhalten, so würde man nur eine Fehlentwicklung fördern, welche in den letzten Jahrzehnten eingesetzt hat: nämlich die Meinung, alle oder beinahe alle Seelen kämen fast schon automatisch in den Himmel, es gäbe keine Hölle und wenn es sie doch gibt, so sei sie leer. Dahingehende Irrtümer hören wir ständig in Konversationen, lesen sie in Beiträgen und auch die Formulierungen so mancher Totenanzeige lassen dieses falsche Verständnis erkennen. Die Formulierung „für alle“ ist da sicher nicht allein schuld, aber es bestärkt und fördert dieses Verständnis. Denn eines darf man auch nicht vergessen: in der Heiligen Messe sitzen nicht nur gut ausgebildete Theologen, welche automatisch auch die hintergründigen Fakten mitdenken. Deshalb müssen die Texte der Liturgie nicht nur theologisch einwandfrei sein (das ist freilich eine Grundvoraussetzung), sondern auch so formuliert, daß Irrtümer im Verständnis soweit als möglich ausgeschlossen werden.

Nun wird man vielleicht einwenden, daß es ja bei beiden Formulierungen zu einem nicht ganz vollständigen Verständnis kommt, wenn sie nicht durch weitere Erklärungen ergänzt werden. Nun, das ist so gesehen zwar richtig, aber man muß auch beachten, worin die Verkürzung besteht und welche leichter ausgeglichen werden kann. Auch von dieser Warte aus spricht alles für die Verwendung des „für viele“: es ist leichter zu vermitteln, daß sich die Formulierung „für viele“ auf die tatsächliche Wirksamwerdung in den einzelnen Menschen bezieht, und dahinter, wenngleich in einer anderen Hinsicht, auch das größere „für alle“ steht als umgekehrt eine Sichtweise „beschneiden“ zu müssen, welche zunächst in einem ersten Eindruck fälschlich von einer Allerlösung ausgeht und dann aber eingestehen muß: es war doch nicht so wie es schien, es sind doch nicht „alle“, sondern „nur viele“.

Oder um es etwas bildhaft auszudrücken: man soll jene Formulierung wählen, deren erster Anschein vielleicht für viele etwas mühseliger anzunehmen ist, deren katechetische Ergänzung in den Gläubigen aber ein „erleichtertes Aufatmen“ hervorruft anstatt den umgekehrten Weg zu wählen, nämlich eine Formulierung zu wählen welche anfänglich eine leichtsinnige Illusion hervorruft, von der man sich dann aber schweren Herzens verabschieden und sie reduzieren muß. Je nachdem von welcher Seite man sich derselben Sache also nähert, wird sie eher oder eher nicht angenommen werden. Es ist also durchaus auch jener Aspekt zu beachten, welcher katechetische Ansatz eher zum erwünschten Ziel führt, und welche Formulierung realistischer ist.

Des Weiteren sind auch Aspekte des Seelenheils zu beachten: für den Falle, daß in dem einen oder anderen Gläubigen keine katechetische Ergänzung erfolgt (und daß es solche Fälle gibt davon ist auszugehen), kann eine zu „weite“ Auffassung zu einem Laxismus führen oder diesen fördern, was letztlich leicht zu einer Gefahr für das Heil der Seele werden kann. Wählt man also die „engere“ der beiden Formulierungen, so hat man noch einen gewissen „Sicherheitsstreifen“, während man im anderen Fall die Grenzen weiter zeichnet als sie in Wirklichkeit sind. Denn während „für alle“ einen fälschlichen Automatismus vermitteln kann, ist dies bei der Wendung „für viele“ ausgeschlossen: es wird implizit mit ausgesagt, daß es Lehre der Kirche ist, daß der einzelne auch noch zusehen muß zu den „vielen“, welche eben nicht „alle“ sind, dazuzugehören. „Für alle“ könnte diese wichtige Tatsache verschleiern. „Für alle“ könnte also leicht für ein Versprechen aufgefaßt werden, welches dann doch nicht eingehalten werden kann. Bei der Wendung „für viele“ ist dies nicht der Fall.

Darf ein Priester bereits jetzt „für viele“ verwenden?

An dieser Stelle wollen wir noch kurz auf eine Frage eingehen, welche in den letzten Monaten und Jahren immer wieder gestellt wurde: Ist es einem Priester bereits erlaubt, in der Heiligen Messe die vom Apostolischen Stuhl gewünschte Formulierung „für viele“ zu verwenden?
Diese Frage ist einigermaßen komplex und bedürfte einer sorgfältigen Behandlung. An dieser Stelle können wohl nur die groben Grundlinien skizziert werden. Davon abgesehen ist zu hoffen, daß diese Frage bald der Vergangenheit angehören wird, weil im neuen Missale die korrigierte Übersetzung abgedruckt sein wird.

Nun, an sich gilt, daß die approbierten Texte des jeweils gültigen Missale (analog gilt das freilich für alle liturgischen Bücher) verbindlich sind. Im gegenwärtig zu verwendenden Missale steht in der deutschen Übersetzung „für euch und für alle“. Dies wird vornehmlich als Argument jener hervorgebracht, welche sich gegen die Korrektur der Wandlungsworte aussprechen. Daneben gibt es auch einige Befürworter, welche eine Korrektur zwar gerne sähen, jedoch noch auf das neue Missale warten und sich an den jeweiligen Text gebunden fühlen.

Hierbei sind zwei Aspekte zu bedenken. Der eine ist der Wille des Gesetzgebers, der andere ist der formale Aspekt. Was den Willen des Apostolischen Stuhles anbelangt, so gibt es keinen Zweifel daran, daß dieser eine Änderung will. Ein entsprechendes Schreiben war bereits 2006 ergangen. Nachdem die zuständigen Autoritäten, welche angehalten wurden diese Korrektur umzusetzen, dieser Aufforderung nicht nachgekommen waren, sah sich im Jahr 2012 der Heiligen Vater höchstpersönlich veranlaßt, endlich auf die Umsetzung zu drängen. Wörtlich schrieb der Papst: „In diesem Zusammenhang ist vom Heiligen Stuhl entschieden worden, daß bei der neuen Übersetzung des Missale das Wort „pro multis“ als solches übersetzt und nicht zugleich schon ausgelegt werden müsse. An die Stelle der interpretativen Auslegung „für alle“ muß die einfache Übertragung „für viele“ treten. Ich darf dabei darauf hinweisen, daß sowohl bei Matthäus wie bei Markus kein Artikel steht, also nicht „für die vielen“, sondern „für viele“.“

Der Brief des Papstes ist als eine nachdrückliche Aufforderung zu verstehen, hat aber an sich, unter formalen Gesichtspunkten, nicht einen streng dekretalen Charakter. Es handelt sich aber doch um eine nachdrückliche Mahnung, dem Auftrag, welchen der Heilige Stuhl bereits 2006 an die zuständigen Autoritäten stellte und der nach wie vor unerledigt ist, nun endlich nachzukommen und die Korrektur umzusetzen.

Von daher kann man deduzieren, daß der Apostolische Stuhl mit jener stark interpretativen Übersetzung, wie sie derzeit in den Meßbüchern steht, nicht einverstanden ist und inhaltlich eine Änderung will. Die Verwendung des „für viele“ ist also vom Prinzip her eindeutig der Wille des Apostolischen Stuhles und damit der höchsten kirchlichen Autorität. Dieser Punkt ist also leicht geklärt und mehr als eindeutig. Was zur Debatte steht ist, ob dieser Wille bereits jetzt im Einzelfall umgesetzt werden darf, obwohl die formal-rechtliche Regelung noch nicht abgeschlossen ist, denn die Änderung wurde von den zuständigen Bischöfen aber noch nicht in die entsprechende Form gebracht. Wir haben also einen fertig vorliegenden Inhalt („für viele“), aber die die Form, also die Promulgation eines entsprechenden Missale (oder aber auch die Herausgabe eines einfachen Aufklebers) ist noch nicht erfolgt. Somit stellt sich die Frage: kann eine mit der Ausführung beauftragte untergeordnete Instanz (Bischöfe) wirklich die übergeordnete Instanz (Apostolischer Stuhl) einfach blockieren, indem sie die Anweisungen der höheren Instanz einfach nicht ausführt und dadurch in weiterer Folge auch die Umsetzung durch die unterste Instanz (Priester) effektiv verhindert? „Der Knecht ist nicht größer denn sein Herr“ heißt es in der Heiligen Schrift, und das gilt auch für das Kirchenrecht.

An dieser Stelle scheint eine analoge Anwendung der Epikie gerechtfertigt: Dieses Prinzip wird zwar häufig falsch angewandt und als Legitimationsgrund für alles Mögliche angeführt, hat aber, sofern es nicht willkürlich angewandt wird sondern so wie vorgesehen, durchaus seine Sinnhaftigkeit. Die Epikie zielt auf Fälle ab, in welchen es eine Gesetzeslücke gibt. In diesen vom Gesetz nicht geregelten Fällen ist so zu entscheiden, wie der Gesetzgeber vermutlich entscheiden würde, hätte er für diesen konkreten Fall ein Gesetz erlassen. Zwar haben wir es hier nicht direkt mit einer Gesetzeslücke zu tun, von daher können wir uns nicht wirklich auf die Epikie im streng formalen Sinne berufen. Allerdings scheint eine analoge Anwendung durchaus gerechtfertigt: wir wissen den Willen des obersten kirchlichen Gesetzgebers, wir kennen die Anweisung zur Ausführung durch die Bischöfe, aber diese blieb bislang aus, wodurch die Priester in eine schwierige Situation kommen, weil ihnen bislang nicht die formalen Bedingungen geboten wurden, den Willen des Heiligen Stuhles auszuführen. Woran es also fehlt, ist im Grunde genommen rein die formale Umsetzung, der Materie nach ist die Entscheidung seit Jahren gefallen. Woran es bislang scheitert ist das Nicht-Handeln der mittleren Instanz.

Von daher scheint es gerechtfertigt, daß Priester bereits jetzt, vor der formalen Regelung, welche inhaltlich schon längst geklärt ist, das tun, wovon eben bereits jetzt schon gewiß ist, daß es der Apostolische Stuhl, und insbesondere Seine Heiligkeit der Papst umgesetzt sehen möchte.

Somit ist es im letzten kein Akt des Ungehorsams, sondern ein Akt des Gehorsams wenn die Priester zur Kelchwandlung bereits jetzt, wie vom Apostolischen Stuhl gewünscht, sagen: „für euch und für viele“.

Mag. theol. Michael Gurtner ist katholischer Theologe aus der Erzdiözese Salzburg






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