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Der Priesterzölibat – Grundlagen, Freuden und Herausforderungen

10. Februar 2011 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Mauro Kardinal Piacenza erläutert die Lehre der Päpste von Pius XI. bis Benedikt XVI. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Auf einem Kolloquium in Ars, das von der „Societé de Jean-Marie Vianney“ (Bistum Belley-Ars) vom 24. bis 26. Januar 2011 veranstaltet worden war und unter dem Thema „Der Priesterzölibat – Grundlagen, Freuden und Herausforderungen“ stand, hielt der Präfekt der Kongregation für den Klerus, Mauro Kardinal Piacenza, am 24. Januar einen Vortrag über „Die Lehre der Päpste: Von Pius XI. bis Benedikt XVI.“ Absicht des Kardinals war es, die Aktualität der Lehren der Päpste aufzuzeigen und zusammenfassend einige Grundlinien zu umreißen, die nützlich sein sollen, um in der kirchlichen Ausbildung eine wirksame Aufnahme zu finden

kath.net veröffentlicht die offizielle Übersetzung des ersten Teils des Vortrages des Präfekten der Kongregation für den Klerus: „Der Priesterzölibat: Die Lehre der Päpste von Pius XI. bis Benedikt XVI: Pius XI. und Pius XII.“ Der zweite Teil (Johannes XXIII. und Paul VI.) folgt am kommenden Donnerstag, 17. Februar 2010.

Verehrte Mitbrüder im Bischofsamt,
Liebe Priester und Freunde,

zunächst möchte ich in diesem Beitrag – auch vonseiten der Kleruskongregation – den Organisatoren des Kolloquiums meine tiefe Wertschätzung und meinen ermutigenden Zuspruch zum Ausdruck bringen. Es wurde nämlich ein sehr passendes Thema gewählt und noch dazu befinden wir uns an jenem Ort, der das Wirken des hl. Jean-Marie Vianney sah. Dieser hat das Weihepriestertum auf vollendete Weise verkörpert – ja, sein Vorbild ist auch für die Priester unserer Zeit von bleibendem Wert.

Das mir anvertraute Thema ist sehr genau umgrenzt und betrifft die von Pius XI. bis Benedikt XVI. dargelegte Lehre der Päpste über den priesterlichen Zölibat. Ich werde also in diesem Vortrag die bedeutendsten Dokumente dieser Päpste näher untersuchen, die Aktualität ihrer Lehren aufzeigen und zusammenfassend einige Grundlinien umreißen, die – wie ich hoffe – nützlich sein werden, um in der kirchlichen Ausbildung eine wirksame Aufnahme zu finden.


Um die mir zugebilligte Redezeit nicht zu überschreiten, werden in dieser Untersuchung nur die herausragendsten Dokumente der genannten Päpste näher beleuchtet, vor allem einige Lehrschreiben, die diesbezüglich von besonderer Relevanz sind.

1. Pius XI. und das Lehrschreiben „Ad Catholici Sacerdotii“

Historisch gut belegt ist das geradezu leidenschaftliche Eintreten des Heiligen Vaters Papst Pius XI. für Priesterberufe und sein auf die ganze katholische Welt ausstrahlendes unermüdliches Wirken für die Errichtung von Priesterseminaren, in denen junge Männer sich auf das Priesteramt vorbereiteten und eine entsprechende Ausbildung erhalten konnten.

Das Lehrschreiben „Ad Catholici Sacerdotii“, das am 20. Dezember 1935, dem 56. Jahrestag der Priesterweihe jenes Papstes, veröffentlicht wurde, fügt sich in diesen Rahmen ein und muss dementsprechend verstanden werden. Es besteht aus vier Teilen; die beiden ersten gehen sehr detailliert auf die Grundlagen ein und tragen die Titel: 1. „Die erhabene Würde: Alter Christus“, 2. „Leuchtende Zierde“, während der dritte und vierte Teil eher normativ-disziplinären Charakter haben und die Aufmerksamkeit auf die Vorbereitung der jungen Männer zum Priestertum und auf einige Merkmale der Spiritualität lenken.

Für unser Thema von besonderem Interesse ist der zweite Teil des Lehrschreibens, da hier der Keuschheit ein ganzer Abschnitt gewidmet ist. Er schließt sich dem Absatz an, der vom Priester als „Nachahmer Christi“ spricht sowie jenem, der der “priesterlichen Frömmigkeit” gewidmet ist. Auf diese Weise wird deutlich, dass Pius XI. das Priestertum ausgehend von seinem ontologisch-sakramentalen Charakter verstand – wie dies übrigens in der Kirche immer der Fall war und ist. Von dieser Auffassung her leitet sich, vor allem im Hinblick auf die Heiligkeit, die Forderung nach einer Nachahmung Christi und nach der Vortrefflichkeit des priesterlichen Lebens ab. Das Lehrschreiben bekräftigt nämlich: »Das eucharistische Opfer, in dem das unbefleckte Opferlamm, das die Sünden der Welt hinweg nimmt, dargebracht wird, erfordert in besonderer Weise, dass der Priester durch ein heiligmäßiges und untadeliges Leben Gottes so wenig unwürdig wie möglich wird, denn er bringt ihm jeden Tag jenes anbetungswürdige Opferlamm dar, welches das Wort Gottes selbst ist, das aus Liebe zu uns Fleisch angenommen hat«, und weiter: »Da der Priester „Gesandter an Christi Statt“ ist (vgl. 2 Kor 5,20), muss er so leben, dass er sich die Worte des Apostels wahrhaftig zueigen machen kann: „Nehmt mich zum Vorbild, wie ich Christus zum Vorbild nehme“ (vgl. 1 Kor 4,16; 11.1); er muss leben wie ein zweiter Christus – alter Christus –, der mit dem Glanz seiner Tugenden die Welt erleuchtet hat und erleuchtet«.

Um gleichsam die untrennbare Verbindung zwischen Keuschheit und priesterlicher Frömmigkeit hervorzuheben, stellt Pius XI., unmittelbar bevor er von der Keuschheit spricht, die Bedeutung der Frömmigkeit heraus, wenn er schreibt: »Wir beziehen uns auf jene solide Frömmigkeit, die nicht von den unaufhörlichen Gefühlsschwankungen beherrscht wird und auf den Grundsätzen der sichersten Lehre basiert, welche daher aus jenen festen Überzeugungen besteht, die den Angriffen und Lockungen der Versuchung widerstehen«. Solche Aussagen lassen deutlich erkennen, dass das Verständnis des heiligen Zölibats selbst in enger und tiefer Beziehung zu einer guten lehrmäßigen Ausbildung steht, die treu an der Heiligen Schrift, an der Tradition und am ununterbrochenen kirchlichen Lehramt sowie an einer echten Übung der Frömmigkeit festhält, was wir heute „intensives geistliches Leben“ nennen, sodass man also weder in Sentimentalitäten abdriftet, die oft in Subjektivismus ausarten, noch jenen ebenso verbreiteten rationalistischen Auswüchsen verfällt, die einen skeptischen Kritizismus erzeugen, der mit einem klugen und konstruktiv kritischen Bewusstsein wenig zu tun hat.


Die Keuschheit wird in dem Lehrschreiben „Ad Catholici Sacerdotii“ als »aufs engste mit der Frömmigkeit verbunden« definiert, »von der sie Festigkeit und Glanz erhalten soll«. Einen Versuch ihrer rationalen Rechtfertigung nach dem Naturrecht enthält die Aussage: »Ein gewisser Zusammenhang zwischen dieser Tugend [der Keuschheit] und dem Priesteramt ist auch mit dem bloßen Licht der Vernunft wahrzunehmen: da Gott Geist ist, erscheint es angemessen, dass derjenige, der sich dem Dienst an ihm widmet und weiht, „sich, in gewisser Weise, des Leibes entäußert“«. Auf diese erste Aussage, die heutzutage nach unserem Dafürhalten eher schwach ist und jedenfalls die Keuschheit mit der rituellen Reinheit verbindet und ihr Andauern ausschließen würde, da sie diese an die Gottesdienstzeiten bindet, folgt die Anerkennung der Überlegenheit des christlichen Priestertums sowohl gegenüber dem Priestertum des Alten Testaments als auch gegenüber den Erscheinungsformen von Priestertum, wie sie sich von Natur aus in jeder religiösen Tradition ergeben.

Im weiteren Verlauf stellt das Lehrschreiben die für jeden Priester als mustergültig zu wertende Erfahrung von unserem Herrn Jesus selbst in den Mittelpunkt der Überlegungen und führt dazu aus: »Die große Hochachtung, die der göttliche Meister für das Geschenk der Keuschheit bewies, indem er sie als etwas pries, das die allgemeine Fähigkeit übersteigt […], musste gleichsam notwendigerweise bewirken, dass die Diener des Neuen Bundes den himmlischen Zauber dieser erlesenen Tugend als Aufforderung wahrnahmen und trachteten, zu denjenigen zu gehören, „denen es gegeben ist, dieses Wort zu erfassen“ (vgl. Mt 19,11)«.

Diese Aussagen des Lehrschreibens lassen erkennen, dass der Ansatz, die priesterliche Keuschheit auf das Erfordernis kultischer Reinheit zu gründen, und die viel umfassendere und heute besser verstandene Forderung, die Keuschheit als „imitatio Christi“ vorzustellen, sich gegenseitig ergänzen, wobei Letztere sich als der bevorzugte Weg darstellt, um dem Meister, der in vorbildlicher Weise arm, keusch und gehorsam lebte, nachzufolgen.

Ebenso versäumt es Pius XI. nicht, die dogmatischen Erklärungen hinsichtlich der Keuschheitspflicht zu zitieren, insbesondere das Konzil von Elvira und das Zweite Konzil von Karthago, die zwar im IV. Jahrhundert stattgefunden haben, welche aber offensichtlich von einer wesentlich früher gefestigten Praxis zeugen, die deswegen in Gesetzesform gefasst werden konnte.

Mit einem außerordentlich modernen – das heißt, unserem Denken unmittelbar zugänglichen – Akzent ist in dem Lehrschreiben die Rede von der Freiheit, mit der die Gabe der Keuschheit angenommen wird: »Wir sagen “frei”, denn auch wenn es ihnen nach der Priesterweihe nicht mehr freigestellt und gegeben ist, eine weltliche Ehe einzugehen, treten sie dennoch zur Priesterweihe an, ohne von irgendeinem Gesetz oder einer Person gezwungen zu sein, sondern aus eigenem freien und spontanem Willen heraus«. Gegenüber manchen heute vorgebrachten Einwänden hinsichtlich eines angeblich hartnäckigen Beharrens der Kirche darauf, den jungen Männern den Zölibat aufzuerlegen, könnten wir also den Schluss ziehen, dass das maßgebliche Lehramt Pius XI. den Zölibat dem Ergebnis nach als freie Annahme eines übernatürlichen Charismas charakterisierte, das niemand auferlegt, geschweige denn auferlegen könnte. Vielmehr muss die Vorschrift der Kirche als ihre Entscheidung verstanden werden, nur diejenigen zum Priesteramt zuzulassen, die das Charisma des Zölibats empfangen und ihn aus freien Stücken angenommen haben.

Auch wenn man berechtigter Weise behaupten kann, dass im Lehrschreiben „Ad Catholici Sacerdotii“ von Pius XI. der kirchliche Zölibat der Denkweise der Epoche entsprechend eher als auf – freilich gültige – Argumente der rituellen Reinheit gegründet erscheint, ist es dennoch möglich, in dem Text den bedeutenden und vorbildhaften Charakter zu erkennen, der sowohl dem Zölibat als auch der Freiheit Christi beigemessen wird, insofern als die Priester zu eben dieser berufen sind.

2. Pius XII. und das Lehrschreiben „Sacra Virginitas“

Ein unter lehramtlichem Gesichtspunkt maßgeblicher Beitrag wurde mit dem am 25. März 1954 veröffentlichten Lehrschreiben „Sacra Virginitas“ des Dieners Gottes Pius XII. erbracht. Wie alle Lehrschreiben jenes Papstes glänzt sie durch ihren klaren und profunden lehrmäßigen Ansatz, ihre Gliederung, die reiche Fülle an biblischen, historischen, theologisch-spirituellen Verweisen und Zitaten und stellt noch heute einen Bezugspunkt von beachtlicher Bedeutung dar.

Obwohl das Lehrschreiben streng genommen nicht den kirchlichen Zölibat, sondern die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen zum formalen Gegenstand hat, finden sich in ihr dennoch sehr viele Denkanstöße und explizite Bezugnahmen auf den zölibatären Stand, gerade auch im Hinblick auf das Priestertum.

Das Dokument besteht aus vier Teilen: der erste Teil umreißt die “wahre Vorstellung vom jungfräulichen Stande”; im zweiten Teil werden einige Fehleinschätzungen der Zeit, die auch heute an Brisanz nicht verloren haben, beim Namen genannt und beantwortet; der dritte Teil behandelt die Beziehung zwischen Jungfräulichkeit und Opfer; während der letzte Teil einige mit der Jungfräulichkeit verbundene Hoffnungen und Ängste anspricht.

Im ersten Teil wird die Jungfräulichkeit als eine vortreffliche Weise vorgestellt, die Nachfolge Christi zu leben. »Denn was heißt “folgen”, wenn nicht nachahmen?«, so die Fragestellung des Papstes. Und die Antwort: »All diese Jünger haben sich um der Gleichgestaltung mit Christus, dem Bräutigam, willen dem Stand der Jungfräulichkeit angeschlossen […]. Ihre glühende Liebe zu Christus gab sich nämlich nicht damit zufrieden, lediglich aufgrund von gefühlsmäßigen Banden mit ihm verbunden zu sein: Sie hatte das unbedingte Bedürfnis, sich durch die Nachahmung seiner Tugenden als solche zu erweisen, insbesondere durch die Gleichgestaltung mit seinem Leben, welches ganz und gar dem Wohl und der Erlösung des Menschengeschlechts geweiht war. Wenn die Priester […] die vollkommene Keuschheit einhalten, geschieht das sicherlich, weil ihr göttlicher Meister selbst auch bis zu seinem Tod im jungfräulichen Stand verblieben ist«.

Tatsächlich behandelt der Papst den jungfräulichen Stand des Priesters in Analogie zu dem der Ordensmänner und Ordensfrauen, was sicher nicht zufällig geschieht. Auf diese Weise zeigt er, dass der Zölibat, der vom juridischen Standpunkt her zwar seine Eigenheit besitzt, theologisch und geistig letztlich die gleiche Grundlage hat.

Einen weiteren Grund für den Zölibat sieht der Papst in dem mit dem göttlichen Mysterium verbundenen Anspruch nach einer tiefen geistigen Freiheit. In dem Lehrschreiben heißt es dazu: »Damit die heiligen Amtsträger eben diese geistige Freiheit von Leib und Seele genießen können und um zu vermeiden, dass sie sich in irdische Angelegenheiten verstricken, verlangt die katholische Kirche lateinischen Ritus' von ihnen, dass sie aus freien Stücken die Verpflichtung zur vollkommenen Keuschheit auf sich nehmen»; und er fügt hinzu: »Die heiligen Amtsträger verzichten jedoch nicht einzig und allein deshalb auf die Ehe, weil sie sich dem Apostolat widmen, sondern auch, weil sie dem Altar dienen«. Das zeigt, wie sich gerade im Lehramt Pius’ XII. die auf den Kult bezogene Begründung des Priesterzölibats mit der apostolischen und missionarischen Begründung zu einer Synthese verbindet, sodass jenseits aller Polarisierungen die reale und vollständige Einheit der für den Priesterzölibat sprechenden Gründe erscheint.

Im Übrigen bekräftigte Pius XII. bereits in dem Apostolischen Schreiben „Menti Nostrae“: »Weit davon entfernt, durch das Gesetz des Zölibats die Vaterschaft zu verlieren, erhebt der Priester sie ins Unermessliche, weil er nicht für dieses irdische und vergängliche Leben, sondern für das himmlische und ewige Leben Kinder zeugt«.

Den unverzichtbaren Bezugshorizont des Priesterzölibats stellen also eine Bereitschaft zur Sendung, die Heiligkeit des Dienstes, eine realistische Nachfolge Christi und eine fruchtbare, geistige Vaterschaft dar, wobei einige immer latent vorhandene Fehleinschätzungen korrigiert werden müssen: die Verkennung der objektiven Vortrefflichkeit des jungfräulichen Standes gegenüber der Ehe (selbstverständlich nicht aufgrund der Heiligkeit der jeweiligen Person); die Behauptung, es sei dem Menschen unmöglich, in Jungfräulichkeit zu leben, oder die Absonderung der Geweihten vom gesellschaftlichen Leben und deren angebliche Weltfremdheit. Dazu der Papst: »All jene, die die vollkommenen Keuschheit gewählt haben, […] lassen aufgrund dieses Verzichts die eigene menschliche Persönlichkeit nicht verarmen, da sie von Gott selber eine geistliche Hilfe empfangen, welche die „gegenseitige Hilfe“, die die Eheleute einander schenken, unendlich übertrifft. Da sie sich nämlich ganz Dem weihen, der ihre Grundlage schlechthin ist und der mit ihnen sein göttliches Leben teilt, verarmen sie nicht, sondern werden über die Maßen reich«.

Diese Aussagen könnten genügen, um mit der gebotenen Klarheit vielen Einwänden zu begegnen, die noch heute im Bereich der Psychologie und Anthropologie gegen den Priesterzölibat vorgebracht werden.

Ein letztes grundlegendes, im wahrsten Sinne des Wortes priesterliches Thema, mit dem sich das Lehrschreiben „Sacra Virginitas“ auseinandersetzt, ist die Beziehung zwischen Jungfräulichkeit und Opfer. Mit Bezug auf ein Zitat des hl. Ambrosius bemerkt der Papst: »Zur Annahme der vollkommenen Keuschheit geben wir nur einen Rat, der jenen Seelen, „denen es gegeben ist“ (Mt 19,11), dazu verhilft, sicherer und leichter zur Vollkommenheit gemäß dem Evangelium zu gelangen […]; weswegen diese […] „nicht auferlegt, sondern angeboten wird“«. In diesem Sinne und in Weiterführung der Argumentationslinie der großen Kirchenväter ergeht von Pius XII. ein doppelter Aufruf: Einerseits weist er auf die Pflicht hin, »die Kräfte richtig abzuschätzen«, um gut zu erkennen, ob man in der Lage ist, das Gnadengeschenk des Zölibats anzunehmen. Auf diese Weise gibt man gerade in unseren Tagen der ganzen Kirche ein sicheres Kriterium für eine aufrichtige Berufungsklärung an die Hand. Andererseits weist er auf den inneren Zusammenhang zwischen Keuschheit und Martyrium hin, wenn er mit dem hl. Gregor dem Großen lehrt, dass die Keuschheit das Martyrium ersetzt und zu allen Zeiten die erhabenste und wirksamste Form des Zeugnisses darstellt.

Allen ist klar, dass gerade in unserer verweltlichten Gesellschaft die vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen eines der wirksamsten und stärksten Zeugnisse darstellt, um den Geist und das Herz unserer Zeitgenossen heilsam zu ”provozieren”. In einer stets in zunehmendem Maße und sozusagen gewaltsam erotisierten Umwelt stellt die Keuschheit gerade derjenigen, die in der Kirche zum Priestertum des Dienstes bestellt sind, die vorherrschende Kultur auf immer beredtere Weise infrage, ja, sie wirft letztendlich die Frage nach der Existenz Gottes selbst auf, nach der Möglichkeit, ihn kennenzulernen und mit ihm in Beziehung zu treten.

Mir scheint es eine gebotene Pflicht zu sein, noch eine letzte Betrachtung über das Lehrschreiben Pius’ XII. anzustellen, da es im Vergleich zu anderen Dokumenten ausgesprochen gegen den heutigen „Mainstream“ gerichtet erscheint, – dies im Bezug auf viele, bisweilen auch unter Mitgliedern des Klerus und in einigen Ausbildungshäusern verbreitete Gewohnheiten. Indem er den hl. Hieronymus zitiert, stellt der Papst nämlich fest, dass »der Bewahrung der Keuschheit mehr die Flucht als der offene Kampf dient […], und diese Flucht besteht nicht nur im sorgfältigen Vermeiden der Gelegenheit zur Sünde, sondern vor allem darin, während dieser inneren Kämpfe den Geist zu demjenigen zu erheben, dem wir unsere Jungfräulichkeit geweiht haben. „Lenkt euren Blick wieder auf die Schönheit dessen, der euch liebt“, empfiehlt der hl. Augustinus«.

Heutzutage muss es einem Ausbilder nahezu unmöglich erscheinen, den jungen Seminaristen den Wert des Zölibats und der Reinheit in einem Umfeld zu vermitteln, in dem es in der Tat unmöglich ist, das, was angesehen und gelesen wird, die Verwendung von Internet und Bekanntschaften zu überwachen. Auch wenn eine wohl durchdachte Einbeziehung der Verantwortung der Kandidaten, was durch ein freiwilliges und bewusstes Mitwirken an der Ausbildungsarbeit geschieht, immer offenkundiger und notwendiger geboten erscheint, hält es das Lehrschreiben dennoch für einen Fehler – und damit stimmen wir voll und ganz überein –, denjenigen, die sich auf das Priestertum vorbereiten, ohne die notwendige Prüfung und ohne den erforderlichen Abstand von der Welt, jede Erfahrung zu gestatten. Wer so vorgeht, versteht vom Menschen, von seiner Psychologie, von der uns umgebenden Gesellschaft und Kultur herzlich wenig. Es weist darauf hin, dass man von einer Art vorgefassten, der Wirklichkeit widersprechenden Ideologie befangen ist. Man braucht sich nur umzusehen. Welch ein Realismus kommt doch in dem Psalmvers: „Sie haben Augen und sehen nicht…“ zum Ausdruck!

Am Ende dieses kurzen Abrisses über das Lehrschreiben Pius’ XII. muss ich ehrlich zugeben, dass ich immer wieder von dessen Modernität und Aktualität überrascht bin (Gleiches gilt für die Enzyklika Pius’ XI.). Auch wenn es dabei bleibt, dass der sakrale Aspekt des Zölibats sowie der Zusammenhang zwischen der Feier des Gottesdienstes und der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen vorherrschend im Mittelpunkt stehen, legt das Lehramt dieser beiden Päpste dennoch einen christologisch fundierten Zölibat vor, und zwar sowohl in Richtung einer ontologischen Gleichgestaltung mit Christus, dem jungfräulichen Priester, als auch in Richtung einer „imitatio Christi“.

Es erscheint zum Teil gerechtfertigt, wenn man im päpstlichen Lehramt über den Zölibat vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil ein Bestehen auf Argumenten sakral-ritueller Natur sowie im Lehramt nach dem Konzil eine Öffnung für Begründungen, die eher christologisch-pastoraler Art sind, auszumachen vermeint. Dennoch muss man zugeben – und das ist für eine korrekte Hermeneutik der Kontinuität, also für die “katholische” Hermeneutik, von fundamentaler Bedeutung -, dass sowohl Pius XI. als auch Pius XII. die Begründungen theologischen Charakters ausführlich hervorheben. Aus den genannten Lehräußerungen ergibt sich, dass der Zölibat für den priesterlichen Stand nicht nur besonders angemessen und zweckdienlich ist, sondern in engem Zusammenhang mit dem eigentlichen Wesen des Priestertums steht, das als Teilhabe am Leben Christi, an seiner Identität und somit an seiner Sendung verstanden wird. Es ist sicher kein Zufall, dass jene Kirchen orientalischen Ritus, die auch „viri probati“ zu Priestern weihen, sich strikt weigern, verheiratete Priester zur Bischofsweihe zuzulassen!



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Lesermeinungen

 camino ignis 10. Februar 2011 

Herzlichen Dank

für die Veröffentlichung dieses hochinteressanten Vortrags von S. Eminenz Piacenza. So sollte an allen theologischen Hochschulen die \'Hermenutik der Kontinuität\' in Lehre und Forschung betrieben werden. Dann sähe man endlich Licht am Ende des Tunnels!


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 1Pace 10. Februar 2011 

Che peccato!

Oggi così solo qui, signor cardinale? Sembra che in verità nessuno qui ha un interesse di leggere qualcosa sul valore e sulla storia del celibato, sulla sfida e sulla gioia che la castità puo portate per un sacerdote. Sembra anzi che quel rumore che si trova in kath.net sul “Memorandum 2011” e nato soltanto dai motivi della politica ecclesiastica. Lo vede qui

www.kath.net/detail.php?id=30087


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