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Schweiz: Protest gegen Bericht über Klonen von Menschen

9. Juli 2007 in Schweiz, keine Lesermeinung
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Drei Organisationen kritisieren die "Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin": Sie habe ein "Glaubwürdigkeitsproblem".


Alpthal (www.kath.net)
In einem offenen Brief protestierten die drei Schweizer Organisationen „Human Life International“ (HLI), „Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz“ (AGEAS) und die „Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz“ (VKAS) gegen einen Artikel des umstrittenen Biologen Karl Illmensee.

In einem Beitrag im „Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie“ beschreibt Illmensee das Herstellen eines menschlichen Klons inklusive Implantierung in eine Gebärmutter.

Das „Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie“ ist das offizielle Publikationsorgan der „Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin“ (SGRM).

Im Artikel „Mammalian Cloning and its Discussion on Applications in Medicine“ beschrieb Illmensee die Vorgänge genau. Das sehr zweifelhafte Experiment scheiterte, das auch die Vermischung von Tier und Mensch zur Folge hatte durch den Transfer des menschlichen Erbgutes in entkernte Rindereizellen.

Die drei Organisationen schreiben dazu in ihrem Brief: „Gemäß unserer Bundesverfassung (BV) sind alle Arten des Klonens verboten (Art.119a). Dieser Tatbestand wird gemäß FMedG Art. 36 Abs. 1 mit Gefängnis bestraft. Die Produktion von Interspezies-Embryonen verstößt wohl zusätzlich gegen BV Art. 119b.
Am 8. März 2005 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine Erklärung, in welcher das Klonen von Menschen geächtet wird.“

Deshalb verlangen die drei Organisationen, gerade auch als Mitherausgeber des Journals, Antworten auf vier Fragen: „1. Wie konnte ein solcher Artikel ins offizielle Organ der SGRM geraten?
2. Gibt dieser Artikel die offizielle Haltung der SGRM wieder?
3. Will die SGRM demnächst für das Klonen und Embryosplitting in der Schweiz plädieren?
4. Falls nicht, wie nimmt die SGRM zu diesem Artikel Stellung, insbesondere zu den darin angeschnittenenThemen wie reproduktives Klonen, Embryosplitting und der Zeugung von Interspezies-Embryonen?“

Die Organisationen weisen auf ein weiteres brisantes Faktum hin: Die von der SGRM eingesetzte FIVNAT-Kommission hat im Auftrag gewisser Kantone zu wesentlichen Teilen die Aufsicht über die Anwendung des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Weiters stellt sie jährlich die Zahlen über die Fortpflanzungsmedizin im Auftrag des Bundesrates zusammen und übergibt sie dem Bundesamt für Statistik zur Veröffentlichung. „Die SGRM als Kontrollinstanz der Reproduktionsmedizin in der Schweiz hat ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem“, resümieren die Organisationen.



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