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| Bistum Trier erlaubt Bestattung im Ruheforst und Friedwald7. März 2007 in Deutschland, keine Lesermeinung Pastorale Handreichung zum Umgang mit Tod und Begräbnis veröffentlicht: Urnenbestattung kann würdige Form sein Für Christen ist "nach dem Vorbild Jesu Christi die Erdbestattung" vorzuziehen Trier (www.kath.net) Die Handreichung, die das Ergebnis eines eineinhalbjährigen Beratungsprozesses ist, gebe neben Präzisierungen über Formen und Notwendigkeiten in der Bestattungskultur zugleich den Pfarrgemeinden Anregungen für eine mutige und überlegte Gestaltung bei Tod und Bestattung, betonte Bischof Marx. Er wies darauf hin, dass heute auch im Blick auf die Bestattung die Kosten immer wichtiger würden. Folge sei, dass häufiger nach den kostengünstigeren Formen des Verstreuens der Asche oder der anonymen Bestattung gefragt werde. Bischof Marx: Das sollten für Christen jedoch keine Alternativen sein: Wir haben bei Gott einen Namen, sind für ihn nicht anonyme Wesen. Dies manifestiert sich auch in einem persönlichen Grab. Wiesengräber, also Gräber mit einer einfachen kleinen Grabplatte in einem größeren Wiesenfeld, können eine sinnvolle Alternative zu anonymen Bestattungen sein. Der Bischof machte deutlich, dass auch die zunehmenden Urnenbestattungen würdige Formen seien. Gleichwohl sei für Christen nach dem Vorbild Jesu Christi die Erdbestattung vorzuziehen. Deutlich wandte sich Bischof Marx auch gegen eine Tendenz zur Entsorgung armer Verstorbener. Aktuell werde von Kommunen oft die billigste Lösung gewählt, bis hin zum Verstreuen der Asche im Ausland. Ziel müsse jedoch eine würdige Bestattung gerade der Armen sein. Hierzu seien Gespräche mit den Kommunen zu führen. Der Bischof ging auch auf die Frage von Bestattungen im Friedwald oder Ruheforst ein. Er betonte, dass es nicht im kirchlichen Interesse sei, die Bestattung im Friedwald oder Ruheforst zu fördern, da hier leicht Missverständnisse etwa hinsichtlich naturreligiöser Überzeugungen auftreten könnten. Daher müsse es zunächst das Ziel bleiben, die Angehörigen von einer Friedhofsbestattung zu überzeugen. Allerdings: Das bisherige strikte Verbot einer Assistenz bei Bestattungen im Ruheforst oder Friedwald werde aufgehoben. Die Beisetzung durch einen Priester, Diakon oder anderen Beauftragten sei unter verschiedenen Bedingungen möglich: Der Friedwaldbetreiber vertritt keine pantheistische, naturreligiöse oder nichtchristliche Ideologie Im Friedwald ist es möglich, am Ort der Bestattung ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen und einem christlichen Symbol anzubringen Die Angehörigen vertreten keine naturreligiösen oder pantheistischen Vorstellungen, sondern teilen den christlichen Auferstehungsglauben Die Angehörigen können bezeugen, dass der Verstorbene mit seinem Wunsch nach einer Friedwaldbestattung ebenfalls keine nichtchristlichen Vorstellungen verbunden hat. Michael Kneib ging auf Anregungen ein, die sich aus der Handreichung für die Pastoral vor Ort ergeben. Unter anderem nannte er: Regelmäßige Gottesdienste zum Thema Tod und Trauer Seelsorgliche Begleitung von trauernden Angehörigen durch die ganze Gemeinde Einrichtung von Trauergruppen in den Dekanaten Gespräche mit Bestattern, Kommunen und Krankenhäusern Das Thema der Bestattung von Totgeburten und abgetriebenen Kindern ansprechen Den Sarg während des Sterbeamtes in der Kirche aufbahren und später in das Grab hinab lassen Priester müssen bei Sterbefällen erreichbar sein. Am Montag, 12. März wird sich Bischof Marx ab 19 Uhr bei einem Internet-Chat den Fragen der Menschen zum Thema Tod, Sterben und Begräbnis stellen. Erreichbar ist der Live-Chat mit Bischof Marx über die Internet-Seite des Bistums, www.chat.bistum-trier.de Foto: (c) kath.net Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBischof Marx
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