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Bischof Laun: Richard Lugner ist exkommuniziert

2. Februar 2007 in Interview, keine Lesermeinung
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Bischof Andreas Laun kritisierte im KATH.NET-Exklusiv-Interview die Abtreibungen in der ,Lugner City’ und die "Aktion Leben".


Salzburg (www.kath.net)
KATH.NET: Am Donnerstag wurde in der Wiener „Lugner-City“ ein Sexualmedizinisches Zentrum eröffnet, in dem auch Abtreibungen durchgeführt werden. Gegenüber den Medien meinte Richard Lugner, der Besitzer des Einkaufszentrums, er sei Katholik. Schließt sich ein Katholik, der Abtreibungen in irgendeiner Form unterstützt, nicht aus der Kirche aus? Ist Richard Lugner exkommuniziert?

Andreas Laun: Sicherlich. Im Katechismus heißt es: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation." Da Lugner durch die Zulassung von Abtreibungen in seinem Einkaufszentrum an der Abtreibung „mitwirkt“, ist er von der Bestimmung betroffen und ist exkommuniziert.

KATH.NET: Ein weiteres Thema, über das gesprochen wird: Auf der offiziellen Website der „Katholischen Kirche in Österreich“ wird für die „Aktion Leben“ geworben. Selbst Bischöfe sind mit der inhaltlichen Ausrichtung dieser Organisation nicht einverstanden, wie jüngst Bischof Küng im KATH.NET-Interview bestätigte. Wie kommt es dazu, dass die „Aktion Leben“ dann von der Österreichischen Bischofskonferenz unterstützt wird – finanziell und durch diese Werbung?

Andreas Laun: „Die Bischöfe“ haben diese Entscheidung nicht getroffen, sie wurden nie gefragt. Ich hoffe, dass bald die nötige Korrektur kommen wird. Die „Aktion Leben Österreich“ wurde seinerzeit von Katholiken gegründet, war aber formell nie „katholisch“, in ihren Anfangszeiten nur de facto. Aber auch das ist sie längst nicht mehr, und heute vertritt sie mehrere Positionen im Widerspruch zur Lehre der Kirche und im Widerspruch zur gesunden Vernunft. Die „Kultur des Lebens“ im Sinne von Johannes Paul II. wird im heutigen Österreich von der „Jugend für das Leben“ und von „HLI-Österreich" getragen, nicht von „Aktion Leben Österreich“. Positiv anzumerken ist, dass nicht alle Landes-Organisationen der „Aktion Leben“ den nicht-katholischen Kurs der Wiener Zentrale mittragen. Von mir bekommt und bekäme die genannte Organisation keinerlei Unterstützung mehr. Der Abfall dieser Aktion von den Zielen des Anfangs erfüllt mich mit Trauer: In den Anfangszeiten war ich ein Mitstreiter von „Aktion Leben Österreich“, jetzt wäre es gegen mein Gewissen, wenn ich sie unterstützen sollte.

KATH.NET: Auf der Website der „Aktion Leben“ wird das „Post Abortion Syndrom“ (PAS) als „eine Erfindung radikaler Gruppierungen“ dargestellt. Was sagen Sie dazu?

Andreas Laun: Das ist blanker Unsinn! Jeder, der die Fach-Literatur kennt und mit betroffenen Frauen gesprochen hat, weiß, dass das PAS Realität ist.

KATH.NET: Die „Aktion Leben“ meint weiters, dass die Beratung „ergebnisoffen“ sein müsse und die „Entscheidung der Frau“ respektieren solle. Was sagt die Kirche dazu?

Andreas Laun: Das ist falsch und widersinnig. Erstens erwarte ich mir von einem Berater einen klaren Rat und nicht nur die Liste dessen was ich tun könnte. Dass ich als Beratener immer noch das Gegenteil tun kann von dem, was mir geraten wird, versteht sich von selbst. In diesem Sinn eine Beratung „ergebnisoffen“ zu nennen, ist sinnloses Gerede. Ich fürchte, mit dem Begriff „ergebnisoffen“ will man sagen, dass auch Abtreibung eine mögliche, nicht in jedem Fall falsche Entscheidung ist. Aber genau das ist sie: Sie ist in jedem Fall falsch! Und was das Respektieren betrifft: Die Entscheidung zur Abtreibung kann man so wenig respektieren wie die Entscheidung zu irgendeinem anderen Verbrechen oder Unrecht. Ich kenne niemanden, der, nachdem ihm seine Brieftasche gestohlen worden ist, sagt, man müsse „die Entscheidung des Diebes respektieren“. „Respektieren“ kann und soll man immer nur den Täter, nicht das Böse, das er tut. Diese Redeweise vom „respektieren“ ist zutiefst vergiftet und im Grunde ein „Ja“ zur Abtreibung. Gerade in der heutigen Zeit, wo die Verachtung des Tötungsverbotes solche Ausmaße angenommen hat und die demographischen Folgen des Tötens wie ein Tsunami der anderen Art Europa bedrohen wie seit dem Ende des Weltkrieges nicht mehr, ist Eindeutigkeit das Gebot der Stunde.

KATH-Wissen aus dem „Katechismus der Katholischen Kirche“:

2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. "Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu" (CIC, can. 1398), "so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt" (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323-1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

aus „Evangelium Vitae“, Kapitel 62:

„Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation latae sententiae zu, das heißt die Strafe tritt von selbst durch Begehen der Straftat ein. Die Exkommunikation trifft alle, die diese Straftat in Kenntnis der Strafe begehen, somit auch jene Mittäter, ohne deren Handeln sie nicht begangen worden wäre.“

Diskussion im Forum

KATHPEDIA: Andreas Laun



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