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Ramadan-Freitagsgebete dürfen nicht generell verboten werden

1. Mai 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Deutsches Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Entscheidung gilt laut dem Urteil den Höchstrichtern nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.


Karlsruhe (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat diese Woche festgestellt, dass es kein generelles Verbot von Freitagsgebeten im Ramadan in Deutschland geben dürfe. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag und setzten damit im Eilverfahren auf Antrag eines religiösen Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Die Entscheidung gilt laut dem Urteil der Höchstrichter nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.


Im konkreten Fall hat ein Verein mit rund 1.300 Mitgliedern umfangreiche Schutzvorkehrungen angeboten, beispielsweise war geplant, dass der Sicherheitsabstand zwischen ihnen viermal größer sein als momentan beim Einkaufen gefordert. Die Richter betonten in dem Urteil, dass es dem Verein zumindest möglich sein muss, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Bei der Entscheidung darüber müssten die Behörden laut das Gewicht des mit dem Verbot verbundenen Eingriffs in die Glaubensfreiheit berücksichtigen.

Archivfoto (c) kath.net


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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 2. Mai 2020 
 

Liebe Herbstlicht,

am 11.04.20, als das BVG den Antrag

des Philipp-Neri-Institutes ablehnte,

hatten wir hier im Kreis mit ca.

60.000 Einwohnern in knapp über

100 Gemeinden, insgesamt

56 COVID19-positiv gemeldete Personen,

davon waren 4 in stationärer Behandlung.

Natürlich hat hier niemand ein Gericht

bemüht und die Regeln des Bistums wurden

nicht hinterfragt.

Obwohl ich eine "gefährdete Person"

bin, hätte ich mich nicht als "Held"

gefühlt, wenn ich unter Beachtung der

Vorsichtsmaßnahmen an einer hl. Messe,

z.B. einer Frühmesse, die begannen hier

vor dem Konzil um 6.30 Uhr, teilgenommen

hätte.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es hier

weitergeht, eben war auf den Internet-

seiten unserer Pfarrei und den Nachbar-

pfarreien noch kein Echo hinsichtlich

der neuen Rechtslage, akut haben wir

im gesamten Kreisgebiet 11 positiv ge-

testete Menschen, davon 2 Personen im

Krankenhaus, bisher insgesamt leider

4 Verstorbene, R.I.P.!

Ich wünsche gerne einen gesegneten,

besinnlichen Tag!


3
 
 Willigis 1. Mai 2020 
 

@ Herbstlicht

"warum scheiterte die Klage des Institutes bzw. des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" im Gegensatz zur Klage des "religiösen Vereins" aus Niedersachsen?
Die Zurückweisung liegt schließlich noch nicht lange zurück, sie wurde Anfang April ausgesprochen."

Bloß 30 Tage, aber Anfang April war die Lage nun wirklich noch eine andere. Damals gab es zeitweise über 6000 Neuinfektionen in Deutschland, die weitere Entwicklung war unklar. Damals waren schärfere Maßnahmen vertretbar, jetzt sind sie es nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert auch eindeutig mit der gegenwärtigen Situation.

Im Prinzip hat das Gericht auch nur einen Zustand herbeigeführt, der in anderen Ländern schon durch entsprechend gelockerte Verordnungen hergestellt wurde.


1
 
 Chris2 1. Mai 2020 
 

Dass ich Deckers mal zu 100% zustimmen könnte

hätte ich auch nie gedacht. Danke für den Link, lieber @Zsupan. Auch Heribert Prandtl, einst kirchenkritischer Chef der Münchener Alpen-Prawda, hat dazu eine scharfe Anklageschrift an den Staat verfasst (siehe Link).

heribertprantl.de/prantls-blick/wie-lange-noch-corona-der-notstand-und-die-noete-der-not/


3
 
 Fides Mariae 1 1. Mai 2020 
 

Ganz klar, dass das Messverbot verfassungswidrig war


6
 
 Chris2 1. Mai 2020 
 

Und wieder bekommen Muslime Recht,

nachdem eine Klage(n) von christlicher Seite noch abgeschmettert worden waren. Immerhin gilt das Urteil auch für uns, was leider auch nicht mehr selbstverständlich ist - man denke nur an die staatliche 'Stütze' selbst an Muslime in verbotener (!) Vielweiberei, an die Straffreiheit für falsche Identitäten für v.a. junge muslimische Männer oder an die breiten Hetzkampagnen gegen katholische Bischöfe im Pontifikat Papst Benedikts XVI., die gegen Muslime selbst in Zeiten quasi monatlicher Terroranschläge wie 2016 undenkbar waren. Ganz zu schweigen vom unfassbar skandalösen "Köterrasse"-Urteil...).


14
 
 Zsupan 1. Mai 2020 
 

@topi

Ihre Frage ist vollkommen berechtigt. Die Kirchen schweigen nach wie vor dröhnend.

Normalerweise halte ich nicht so von den Kommentaren von Daniel Deckers in der FAZ. Aber diesmal hat er einfach nur Recht:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kirchen-systemrelevant-die-politik-sieht-das-anders-16749439.html


8
 
 Herbstlicht 1. Mai 2020 
 

@topi

Ja, die Frage bleibt - warum scheiterte die Klage des Institutes bzw. des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" im Gegensatz zur Klage des "religiösen Vereins" aus Niedersachsen?
Die Zurückweisung liegt schließlich noch nicht lange zurück, sie wurde Anfang April ausgesprochen.


13
 
 topi 1. Mai 2020 

Wo bleiben die christlichen Vereine?

Mir ist nur der Verein "Freundeskreis St. Philipp Neri", im katholischen "Institut Philipp Neri", bekannt, der es vor Gericht versucht hat und gescheitert ist.


19
 

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