SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
- Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
- Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
- „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
- Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
- Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
- Die Stunde der Heuchler
- Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
- Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
- "Wir sind Zuschauer bei etwas, was einem Völkermord sehr nahekommt"
- USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs
- Ein einziges Depositum der Wahrheit. Die Einheit von Schrift und Tradition
- Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
- Einzugstermin für Papst Leo XIV. im Vatikan weiter offen
- „Diese Einheit ist zutiefst begründet im gemeinsamen Glauben und in der einen Taufe“
| 
Ramadan-Freitagsgebete dürfen nicht generell verboten werden1. Mai 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Deutsches Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Entscheidung gilt laut dem Urteil den Höchstrichtern nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.
Karlsruhe (kath.net) Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat diese Woche festgestellt, dass es kein generelles Verbot von Freitagsgebeten im Ramadan in Deutschland geben dürfe. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag und setzten damit im Eilverfahren auf Antrag eines religiösen Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Die Entscheidung gilt laut dem Urteil der Höchstrichter nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen. 
Im konkreten Fall hat ein Verein mit rund 1.300 Mitgliedern umfangreiche Schutzvorkehrungen angeboten, beispielsweise war geplant, dass der Sicherheitsabstand zwischen ihnen viermal größer sein als momentan beim Einkaufen gefordert. Die Richter betonten in dem Urteil, dass es dem Verein zumindest möglich sein muss, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Bei der Entscheidung darüber müssten die Behörden laut das Gewicht des mit dem Verbot verbundenen Eingriffs in die Glaubensfreiheit berücksichtigen. Archivfoto (c) kath.net
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | Zeitzeuge 2. Mai 2020 | | | | Liebe Herbstlicht, am 11.04.20, als das BVG den Antrag
des Philipp-Neri-Institutes ablehnte,
hatten wir hier im Kreis mit ca.
60.000 Einwohnern in knapp über
100 Gemeinden, insgesamt
56 COVID19-positiv gemeldete Personen,
davon waren 4 in stationärer Behandlung.
Natürlich hat hier niemand ein Gericht
bemüht und die Regeln des Bistums wurden
nicht hinterfragt.
Obwohl ich eine "gefährdete Person"
bin, hätte ich mich nicht als "Held"
gefühlt, wenn ich unter Beachtung der
Vorsichtsmaßnahmen an einer hl. Messe,
z.B. einer Frühmesse, die begannen hier
vor dem Konzil um 6.30 Uhr, teilgenommen
hätte.
Jetzt bin ich mal gespannt, wie es hier
weitergeht, eben war auf den Internet-
seiten unserer Pfarrei und den Nachbar-
pfarreien noch kein Echo hinsichtlich
der neuen Rechtslage, akut haben wir
im gesamten Kreisgebiet 11 positiv ge-
testete Menschen, davon 2 Personen im
Krankenhaus, bisher insgesamt leider
4 Verstorbene, R.I.P.!
Ich wünsche gerne einen gesegneten,
besinnlichen Tag! |  3
| | | | | Willigis 1. Mai 2020 | | | | @ Herbstlicht "warum scheiterte die Klage des Institutes bzw. des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" im Gegensatz zur Klage des "religiösen Vereins" aus Niedersachsen?
Die Zurückweisung liegt schließlich noch nicht lange zurück, sie wurde Anfang April ausgesprochen."
Bloß 30 Tage, aber Anfang April war die Lage nun wirklich noch eine andere. Damals gab es zeitweise über 6000 Neuinfektionen in Deutschland, die weitere Entwicklung war unklar. Damals waren schärfere Maßnahmen vertretbar, jetzt sind sie es nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert auch eindeutig mit der gegenwärtigen Situation.
Im Prinzip hat das Gericht auch nur einen Zustand herbeigeführt, der in anderen Ländern schon durch entsprechend gelockerte Verordnungen hergestellt wurde. |  1
| | | | | Chris2 1. Mai 2020 | | | | Dass ich Deckers mal zu 100% zustimmen könnte hätte ich auch nie gedacht. Danke für den Link, lieber @Zsupan. Auch Heribert Prandtl, einst kirchenkritischer Chef der Münchener Alpen-Prawda, hat dazu eine scharfe Anklageschrift an den Staat verfasst (siehe Link). heribertprantl.de/prantls-blick/wie-lange-noch-corona-der-notstand-und-die-noete-der-not/ |  3
| | | | | Fides Mariae 1 1. Mai 2020 | | | | Ganz klar, dass das Messverbot verfassungswidrig war |  6
| | | | | Chris2 1. Mai 2020 | | | | Und wieder bekommen Muslime Recht, nachdem eine Klage(n) von christlicher Seite noch abgeschmettert worden waren. Immerhin gilt das Urteil auch für uns, was leider auch nicht mehr selbstverständlich ist - man denke nur an die staatliche 'Stütze' selbst an Muslime in verbotener (!) Vielweiberei, an die Straffreiheit für falsche Identitäten für v.a. junge muslimische Männer oder an die breiten Hetzkampagnen gegen katholische Bischöfe im Pontifikat Papst Benedikts XVI., die gegen Muslime selbst in Zeiten quasi monatlicher Terroranschläge wie 2016 undenkbar waren. Ganz zu schweigen vom unfassbar skandalösen "Köterrasse"-Urteil...). |  14
| | | | | Zsupan 1. Mai 2020 | | | | @topi Ihre Frage ist vollkommen berechtigt. Die Kirchen schweigen nach wie vor dröhnend.
Normalerweise halte ich nicht so von den Kommentaren von Daniel Deckers in der FAZ. Aber diesmal hat er einfach nur Recht:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kirchen-systemrelevant-die-politik-sieht-das-anders-16749439.html |  8
| | | | | Herbstlicht 1. Mai 2020 | | | | @topi Ja, die Frage bleibt - warum scheiterte die Klage des Institutes bzw. des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" im Gegensatz zur Klage des "religiösen Vereins" aus Niedersachsen?
Die Zurückweisung liegt schließlich noch nicht lange zurück, sie wurde Anfang April ausgesprochen. |  13
| | | | | topi 1. Mai 2020 | |  | Wo bleiben die christlichen Vereine? Mir ist nur der Verein "Freundeskreis St. Philipp Neri", im katholischen "Institut Philipp Neri", bekannt, der es vor Gericht versucht hat und gescheitert ist. |  19
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuGesellschaft- Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
- Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
- Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
- Zwischen Wölfen und Brüdern
- „Alte Fragen, überraschende Antworten“
- Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
- Unschuldig angeklagt und verurteilt
- Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
- Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
- Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
| 





Top-15meist-gelesen- ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
- Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
- Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
- Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
- Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
- Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
- Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
- Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
- Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
- Die Stunde der Heuchler
- Goldensteiner Schwestern: Schwere Vorwürfe um Spendengelder
- Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
- Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
- Berichte über neue Wunder des Hl. Charbel in den USA und im Libanon
- Einzugstermin für Papst Leo XIV. im Vatikan weiter offen
|