
Landesverfassungsrichter-Kandidat abgelehnt, da konservativ11. Juli 2018 in Deutschland, 15 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Prof. Christian Winterhoffs Kandidatur von schleswig-holsteinischer Regierung (CDU, FDP, Grüne) zurückgezogen, weil er in einem Vortrag und in einem Gutachten Positionen gegen schwul-lesbische Auffassungen bezogen hatte
Kiel (kath.net) Die Nominierung des Juristen Prof. Christian Winterhoff für das Landesverfassungsgericht wurde von der schleswig-holsteinischen Regierung zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, dass er in einem Vortrag und in einem Gutachten Positionen gegen schwul-lesbische Auffassungen bezogen hatte. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur idea. Die Landesregierung (gebildet aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte den turnusmäßig von der CDU vorgeschlagenen Kandidaten nicht weiter. Für die Wahl wäre im Landtag eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen. 
Rasmus Andresen, schleswig-holsteinischer Landtagsvizepräsident (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete nach Darstellung der Lübecker Nachrichten Winterhoff als unter keinen Umständen mehr wählbar. Andresen behauptete weiter: Wer sich um ein so herausragendes Amt bewerbe, dürfe sich nicht schon zuvor zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen. Die CDU und Winterhoff selbst äußerten sich nicht dazu.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |