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Kiel (kath.net) Die Nominierung des Juristen Prof. Christian Winterhoff für das Landesverfassungsgericht wurde von der schleswig-holsteinischen Regierung zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, dass er in einem Vortrag und in einem Gutachten Positionen gegen schwul-lesbische Auffassungen bezogen hatte. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Die Landesregierung (gebildet aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte den turnusmäßig von der CDU vorgeschlagenen Kandidaten nicht weiter. Für die Wahl wäre im Landtag eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen.
Rasmus Andresen, schleswig-holsteinischer Landtagsvizepräsident (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete nach Darstellung der „Lübecker Nachrichten“ Winterhoff als „unter keinen Umständen mehr wählbar“. Andresen behauptete weiter: Wer sich um ein so herausragendes Amt bewerbe, dürfe sich nicht schon zuvor zum „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ machen. Die CDU und Winterhoff selbst äußerten sich nicht dazu.
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