11. Juli 2018 in Deutschland
Prof. Christian Winterhoffs Kandidatur von schleswig-holsteinischer Regierung (CDU, FDP, Grüne) zurückgezogen, weil er in einem Vortrag und in einem Gutachten Positionen gegen schwul-lesbische Auffassungen bezogen hatte
Kiel (kath.net) Die Nominierung des Juristen Prof. Christian Winterhoff für das Landesverfassungsgericht wurde von der schleswig-holsteinischen Regierung zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, dass er in einem Vortrag und in einem Gutachten Positionen gegen schwul-lesbische Auffassungen bezogen hatte. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur idea. Die Landesregierung (gebildet aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte den turnusmäßig von der CDU vorgeschlagenen Kandidaten nicht weiter. Für die Wahl wäre im Landtag eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen.
Rasmus Andresen, schleswig-holsteinischer Landtagsvizepräsident (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete nach Darstellung der Lübecker Nachrichten Winterhoff als unter keinen Umständen mehr wählbar. Andresen behauptete weiter: Wer sich um ein so herausragendes Amt bewerbe, dürfe sich nicht schon zuvor zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen. Die CDU und Winterhoff selbst äußerten sich nicht dazu.
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