Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nachwuchssorgen trotz Zuwachs: Piusbrüder unter Zugzwang
  2. Kardinal Burke kritisiert liturgische Änderungen nach dem II. Vatikanischen Konzil
  3. "Katholischer Medienpreis" der DBK für "korrektive Fake News"
  4. Papst an Ministranten: Denkt über Priesterberuf nach
  5. Offensichtlich geht es heute auch ohne Religion
  6. Lebensschutz ist und bleibt ein Kernthema für Christen
  7. 'Ich bin Protestant und glaube an die Realpräsenz der Eucharistie'
  8. Papst Leo XIV. ruft zu Gebetstag für Frieden am Freitag auf
  9. "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" - Der BR und die "Pippi Langstrumpf"-Theologen
  10. Großbritannien: Junge Menschen kehren in die Kirchen zurück
  11. Die deutsche Versuchung, selbst ins Autoritäre abzugleiten!
  12. Zeitung: Papst zieht nicht allein in den Apostolischen Palast
  13. Kubicki/FDP: Solche Medien „offenbaren ein gruseliges und zuweilen totalitär gefärbtes Weltbild“
  14. Der synodale Catwalk
  15. Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Salzburg ODER: Rederecht und Respekt

Erzbischof von Sydney: Priester werden Beichtgeheimnis nicht brechen

11. April 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Regierung des Bundesstaates New South Wales bereitet neue Gesetze gegen Kindesmissbrauch vor. Es gibt Stimmen, die eine Lockerung des rechtlichen Schutzes des Beichtgeheimnisses verlangen.


Sydney (kath.net/jg)
Die Regierung des australischen Bundesstaates New South Wales bereitet derzeit mehrere Gesetzesänderungen zum Kampf gegen den Missbrauch von Kindern vor. Davon könnte auch der Schutz des Beichtgeheimnisses betroffen sein, berichtet Aleteia.org.

Offenbar gibt es Stimmen in der Regierung, die hier eine Lockerung verlangen. Wenn ein Priester im Rahmen einer Beichte von einem sexuellen Missbrauch erfährt, sei es vom Täter oder vom Opfer, soll er rechtlich verpflichtet werden, das Beichtgeheimnis zu brechen und den Fall zu melden.


Gladys Berejiklian, die Premierministerin von New South Wales, hat allerdings zu verstehen gegeben, dass die Frage des Beichtgeheimnisses nicht von den Gesetzen eines Bundesstaates geregelt werden solle. Dies solle auf nationaler Ebene geschehen. Dabei müsse berücksichtigt werden, was die Menschen unter Religionsfreiheit verstehen, sagte sie.

Nach Kirchenrecht ist das Beichtgeheimnis „unverletzlich“ (Canon 983). Priester, die das Beichtgeheimnis direkt verletzen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (Canon 1388).

Anthony Fisher, der Erzbischof von Sydney, der größten Stadt von New South Wales, hat in seiner Osterpredigt über das Bußsakrament gesprochen. Es sei heute sowohl durch Vernachlässigung als auch durch Angriffe bedroht. „Aber die Priester werden, wie wir wissen, eher Strafen und sogar das Martyrium auf sich nehmen, bevor sie das Siegel der Beichte brechen“, sagte er wörtlich. Die Beichte sei eine besondere Begegnung des Sünders mit Gott, zu der keine weltliche Autorität Zutritt habe, ergänzte er.

Die Maßnahmen der Regierung von New South Wales erfolgen, nachdem 2017 ein umfassender Bericht über den Missbrauch von Kindern in Institutionen – einschließlich der katholischen Kirche – veröffentlicht worden ist.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 12. April 2018 
 

Sogar bei Kontakt zum Opfer?

Das Gesetz geht dann komplett an der Realität vorbei.

Ein Misbrauchs-Opfer sollte niemals die Möglichkeit genommen werden, über das erlebte zu reden ohne dass die Ermittlungsbehörden davon erfahren.


1
 
 Chris2 11. April 2018 
 

Kurzfristig Erfolge, langfristig wird alles schlimmer

Kaum jemand der z.B. pädophile Neigungen hat (und vielleicht noch gar nichts angestellt hat), würde sich mehr einem Priester (oder entsprechend einem Arzt) anvertrauen. Folge: Kochen im eigenen Saft, bis der Schnellkochtopf krachend explodiert.


1
 
 Stanley 11. April 2018 
 

@ChemMJW

Natürlich, Sie haben recht.
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen, aber dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, egal wo das Beichtgeheimnis gelockert werden soll.


1
 
  11. April 2018 
 

Die Lösung ist einfach

Es gehört auch immer die Buße zur Beichte. Daher wäre es in solch schlimmen Fällen angebracht die Lossprechung so lange zu verweigern, bis sich der Straftäter seiner Buße/Strafe stellt und sich selbst anzeigt.
Tut er es nicht gibt es keine Lossprechung. Das Beichtgeheimnis darf jedoch unter keinen Umständen gebrochen werden.


5
 
 ChemMJW 11. April 2018 
 

@Stanley

In diesem Artikel geht es um eine Lockerung des Beichtgeheimnisses in Australien, nicht in den USA.


5
 
 Senfkorn7 11. April 2018 
 

Dumme Ausrede

Die sollten mal Trump um Rat bitten, der geht erfolgreich gegen organisierte Pädophile und Kinderhandel vor.

Ohne die Religionsfreiheit einzuschränken.


6
 
 Stanley 11. April 2018 
 

Lockerung des Beichtgeheimnisses?

Bei uns in Deutschland gab es solch ein Szenario zuletzt in der Hitler-Diktatur.

Sollte die Lockerung des Beichtgeheimnisses in den USA gesetzlich vorgeschrieben werden, dann geht eben dort keiner mehr zur Beichte und das Gesetz wäre ad aburdum geführt.


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  2. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  3. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  4. So ist Beichte!
  5. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  6. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  7. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  8. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  9. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  10. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Ehepaar verliert drei Kinder bei Autounfall – vergibt dem betrunkenen Fahrer
  4. Nachwuchssorgen trotz Zuwachs: Piusbrüder unter Zugzwang
  5. 'Ich bin Protestant und glaube an die Realpräsenz der Eucharistie'
  6. Das einzige Land mit der Bibel auf seiner Flagge
  7. Papst Leo XIV. ruft zu Gebetstag für Frieden am Freitag auf
  8. "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" - Der BR und die "Pippi Langstrumpf"-Theologen
  9. Zeitung: Papst zieht nicht allein in den Apostolischen Palast
  10. Kardinal Burke kritisiert liturgische Änderungen nach dem II. Vatikanischen Konzil
  11. Der synodale Catwalk
  12. Großbritannien: Junge Menschen kehren in die Kirchen zurück
  13. "Katholischer Medienpreis" der DBK für "korrektive Fake News"
  14. Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Salzburg ODER: Rederecht und Respekt
  15. Die deutsche Versuchung, selbst ins Autoritäre abzugleiten!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz