![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Erzbischof von Sydney: Priester werden Beichtgeheimnis nicht brechen11. April 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Die Regierung des Bundesstaates New South Wales bereitet neue Gesetze gegen Kindesmissbrauch vor. Es gibt Stimmen, die eine Lockerung des rechtlichen Schutzes des Beichtgeheimnisses verlangen. Sydney (kath.net/jg) Offenbar gibt es Stimmen in der Regierung, die hier eine Lockerung verlangen. Wenn ein Priester im Rahmen einer Beichte von einem sexuellen Missbrauch erfährt, sei es vom Täter oder vom Opfer, soll er rechtlich verpflichtet werden, das Beichtgeheimnis zu brechen und den Fall zu melden. Gladys Berejiklian, die Premierministerin von New South Wales, hat allerdings zu verstehen gegeben, dass die Frage des Beichtgeheimnisses nicht von den Gesetzen eines Bundesstaates geregelt werden solle. Dies solle auf nationaler Ebene geschehen. Dabei müsse berücksichtigt werden, was die Menschen unter Religionsfreiheit verstehen, sagte sie. Nach Kirchenrecht ist das Beichtgeheimnis unverletzlich (Canon 983). Priester, die das Beichtgeheimnis direkt verletzen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (Canon 1388). Anthony Fisher, der Erzbischof von Sydney, der größten Stadt von New South Wales, hat in seiner Osterpredigt über das Bußsakrament gesprochen. Es sei heute sowohl durch Vernachlässigung als auch durch Angriffe bedroht. Aber die Priester werden, wie wir wissen, eher Strafen und sogar das Martyrium auf sich nehmen, bevor sie das Siegel der Beichte brechen, sagte er wörtlich. Die Beichte sei eine besondere Begegnung des Sünders mit Gott, zu der keine weltliche Autorität Zutritt habe, ergänzte er. Die Maßnahmen der Regierung von New South Wales erfolgen, nachdem 2017 ein umfassender Bericht über den Missbrauch von Kindern in Institutionen einschließlich der katholischen Kirche veröffentlicht worden ist. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeichte
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |