Erzbischof von Sydney: Priester werden Beichtgeheimnis nicht brechen

11. April 2018 in Weltkirche


Die Regierung des Bundesstaates New South Wales bereitet neue Gesetze gegen Kindesmissbrauch vor. Es gibt Stimmen, die eine Lockerung des rechtlichen Schutzes des Beichtgeheimnisses verlangen.


Sydney (kath.net/jg)
Die Regierung des australischen Bundesstaates New South Wales bereitet derzeit mehrere Gesetzesänderungen zum Kampf gegen den Missbrauch von Kindern vor. Davon könnte auch der Schutz des Beichtgeheimnisses betroffen sein, berichtet Aleteia.org.

Offenbar gibt es Stimmen in der Regierung, die hier eine Lockerung verlangen. Wenn ein Priester im Rahmen einer Beichte von einem sexuellen Missbrauch erfährt, sei es vom Täter oder vom Opfer, soll er rechtlich verpflichtet werden, das Beichtgeheimnis zu brechen und den Fall zu melden.

Gladys Berejiklian, die Premierministerin von New South Wales, hat allerdings zu verstehen gegeben, dass die Frage des Beichtgeheimnisses nicht von den Gesetzen eines Bundesstaates geregelt werden solle. Dies solle auf nationaler Ebene geschehen. Dabei müsse berücksichtigt werden, was die Menschen unter Religionsfreiheit verstehen, sagte sie.

Nach Kirchenrecht ist das Beichtgeheimnis „unverletzlich“ (Canon 983). Priester, die das Beichtgeheimnis direkt verletzen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (Canon 1388).

Anthony Fisher, der Erzbischof von Sydney, der größten Stadt von New South Wales, hat in seiner Osterpredigt über das Bußsakrament gesprochen. Es sei heute sowohl durch Vernachlässigung als auch durch Angriffe bedroht. „Aber die Priester werden, wie wir wissen, eher Strafen und sogar das Martyrium auf sich nehmen, bevor sie das Siegel der Beichte brechen“, sagte er wörtlich. Die Beichte sei eine besondere Begegnung des Sünders mit Gott, zu der keine weltliche Autorität Zutritt habe, ergänzte er.

Die Maßnahmen der Regierung von New South Wales erfolgen, nachdem 2017 ein umfassender Bericht über den Missbrauch von Kindern in Institutionen – einschließlich der katholischen Kirche – veröffentlicht worden ist.


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