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Der Protestantismus hat keine verbindliche Lehre mehr

28. Oktober 2015 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Bayerischer evangelischer Pfarrer sagt in katholischer Zeitschrift: Das Scheitern der Landeskirchen ist „vorprogrammiert“


Vöhringen (kath.net/idea) Das Scheitern der evangelischen Landeskirchen ist „vorprogrammiert“. Das sagt der Publizist und bayerische lutherische Pfarrer Jochen Teuffel (Vöhringen/Iller) in der katholischen Wochenzeitschrift „Christ in der Gegenwart“ (Freiburg) voraus. Nur die Kirchensteuer halte den verfassten Protestantismus noch am Leben. Der Grund dafür sei, dass es eine verbindliche evangelische Lehre heute nicht gebe. Die Volkskirche erhebe zwar einen gesamtgesellschaftlicher Geltungsanspruch, doch habe sie dabei den Bezug zu ihren Mitgliedern zunehmend verloren. „Wo diese kirchlich nichts zu empfangen haben, ist es eine Frage der Zeit, wann der steuersparende Kirchenaustritt vor dem Standesamt vollzogen wird“, so Teuffel. Seiner Ansicht nach fehlt dem „Kirchenschiff“ die Steuerung, und auch sein Antrieb sei erlahmt.


Identität durch Abgrenzung zur katholischen Kirche

Den Grund sieht der streitbare Theologe darin, dass die grundlegenden Überzeugungen Martin Luthers (1483-1546) weitgehend unbeachtet blieben. Die Botschaft von der Verlorenheit des Menschen und seiner Errettung allein durch den Glauben an Jesus Christus habe keine große Bedeutung. Ebenso wenig werde zur persönlichen Christus-Nachfolge ermutigt: „Die Folge ist eine kirchliche Selbstsäkularisation.“

Anstelle einer Erneuerung der Kirche an Haupt und Gliedern, wie es der Reformator vorhatte, sei eine Kirchenspaltung eingetreten: „Die Landeskirchen in Deutschland, die sich als Erben der ‚Reformation‘ verstehen, sind in Wirklichkeit das Ergebnis einer gescheiterten Kirchenreform.“

Die Kirche hat einen obrigkeitlichen Charakter

Teuffel zufolge gehen auch andere Missstände des deutschen Protestantismus auf die Reformationszeit zurück. Seither werde die Kirche „von oben“ organisiert. Der obrigkeitliche Charakter der Kirche sei auch nach der Trennung von Thron und Altar zu Beginn des 20. Jahrhunderts weitgehend geblieben. Kein „Kirchenvolk“ habe über die von Landeskirchenämtern entworfenen Kirchenverfassungen abstimmen dürfen. Die meisten Synoden – mit Ausnahme der württembergischen Landessynode – würden nicht von den Gemeindemitgliedern gewählt.

Außerdem seien in der Regel ein Drittel der Plätze für Pfarrer vorbehalten, die direkt bei der Landeskirche angestellt seien: „Die gegenwärtige Organisation der Landeskirchen ist weitgehend auf die berufsökonomischen Interessen der Pfarrerschaft ausgerichtet.“ Luthers Überzeugung, „dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen sowie sie ein- und abzusetzen“, sei von Anfang an in den Kirchen unbeachtet geblieben. Dementsprechend seien Reformationstage und auch das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 keine Kirchenfeste, sondern „kirchlich inszenierte politische Feierlichkeiten“. Im Vordergrund stehe nicht etwa eine verbindliche evangelische Lehre, sondern eine „geschichtsmächtige Ursprungshandlung: Hammerschläge, die die Unabhängigkeit von der römisch-katholischen Kirche einleiteten“. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther 95 Thesen in Wittenberg veröffentlicht und damit die Reformation eingeleitet.


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