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| ![]() Facebook verbietet Priester Monsignore-Titel22. August 2015 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Streit um die Betitelung des Accounts beim sozialen Netzwerk facebook. Washington (kath.net/ KNA) Pope, den Angaben zufolge seit zehn Jahren Träger des päpstlichen Ehrentitels und seit sechs Jahren Mitglied bei Facebook, äußerte sich auf Twitter indigniert über die Forderung, den «Monsignor» durch ein Ausweisdokument zu belegen. «Ich werde nichts dergleichen tun», erklärte er unter dem Nutzernamen @MsgrPope (mailto:@MsgrPope). Facebook-Manager Chris Cox hatte 2014 in Bezug auf Geschlechtsidentitäten geschrieben, auf Facebook könnten alle Personen «den authentischen Namen benutzen, den sie auch im wirklichen Leben benutzen». Pope betonte gegenüber Fox News, er werde im Alltag üblicherweise als «Monsignor» angesprochen. Der vom Sender befragte Facebook-Sprecher gab jedoch an, die Regeln zur Verwendung von Titeln stünden nicht zur Disposition. Das zwischenzeitlich gesperrte Profil Popes wurde unterdessen wieder freigeschaltet, allerdings ohne Titel. Der Geistliche warf Facebook laut Fox News Arroganz und Machtmissbrauch vor. Inzwischen legte er ein neues Profil in dem katholischen Sozialen Netzwerk Awestruck an - als «Msgr. Charles Pope». «Monsignore» ist die übliche Anrede für katholische Geistliche mit der rangniedrigsten päpstlichen Ehrung; sie lautet «Kaplan Seiner Heiligkeit». Diese Auszeichnung wurde bislang aufgrund unterschiedlicher Verdienste vergeben und beinhaltet unter anderem das Recht, eine violette Schärpe zur schwarzen Soutane zu tragen. Papst Franziskus schränkte die Ernennung zum Monsignore zuletzt auf verdiente Priester ab dem 65. Lebensjahr ein. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAufreger
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