Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  5. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  6. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  7. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  8. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  9. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  10. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  11. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom
  12. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  13. „Weitergabe des Glaubens von Generation zu Generation scheiterte, Neuevangelisierung ist notwendig“
  14. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  15. Die Heilige Schrift als Wort Gottes und Raum der Offenbarung in menschlicher Sprache

Ethikrat-Papier zu Hirntod und Organspende

25. Februar 2015 in Deutschland, 23 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutscher Ethikrat hält am Hirntodkriterium fest - „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) widersprechen: „Solange noch geringste Zweifel daran bestehen, dass der ‚Hirntod‘ der Tod des Menschen ist, darf er kein Kriterium für eine Organentnahme sein.“


Berlin (kath.net/KNA/idea) Der Deutsche Ethikrat hält am Hirntod als Voraussetzung für eine Organspende fest. Allein die Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstands genüge nicht als Entnahmekriterium, heißt es in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme.

Nur toten Menschen dürften Organe entnommen werden

Zugleich erklärte die große Mehrheit des Gremiums, dass der Hirntod ein sicheres Zeichen des Todes sei. Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel begründete dies mit der «Sonderstellung» des Gehirns als «Steuerungsorgan des gesamten Organismus». Und nur toten Menschen dürften Organe entnommen werden. Patientenschützer begrüßten diese Position.

Oder: Hirntod kein Tod, doch Organentnahme keine Tötung?

Eine Minderheit des Ethikrats argumentierte dagegen, dass der Hirntod nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen sei. Der menschliche Körper besitze auch nach dem Ausfall der Hirnfunktionen noch gewisse Steuerungsfunktionen, so der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Er verwies etwa auf erfolgreiche Schwangerschaften bei hirntoten Frauen oder das Funktionieren des Immunsystems.


Dennoch war auch die Minderheit der Meinung, dass der unwiederbringliche Ausfall der Hirnfunktionen eine Entnahme von Organen ermöglicht. Die Entnahme sei dann nicht als Tötung zu bezeichnen, weil der betreffende Mensch über keinerlei Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen mehr verfüge und eine Weiterbehandlung im Interesse des Patienten nicht sinnvoll sei, erläuterte Höfling.

Der Hirntod ist als Todeskriterium mit wenigen Ausnahmen weltweit etabliert. Immer wieder allerdings kommt es zu Diskussionen, weil der US-Bioethikrat sich 2008 kritisch zur Gültigkeit dieser Definition äußerte. Er verwies darauf, dass der angeblich tote Körper in der Lage sei, seine Temperatur, den Blutfluss und Hormonhaushalt selbstständig zu regulieren.

In der 170-seitigen Stellungnahme appelliert der Ethikrat an die Bundesärztekammer, die Aus- und Fortbildung von Ärzten für die Hirntoddiagnostik zu verstärken. Auch die Beratung von Angehörigen müsse «erheblich verbessert» werden. Für Angehörige aus anderen Kulturkreisen sollten Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Auf Wunsch der Angehörigen solle der Kontakt zu religiösen Instanzen ermöglicht werden.

Als unzureichend umgesetzt sieht das Gremium die Verpflichtung der Entnahmekrankenhäuser, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Das Gleiche gilt nach Ansicht des Gremiums für die Informationskampagnen von Kassen und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organspende. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht der Ethikrat bei der Frage, welche medizinischen Maßnahmen zum Schutz der zur Entnahme anstehenden Organe bereits vor der Feststellung des Hirntods durchgeführt werden dürfen.

Deutsche Stiftung Patientenschutz nennt die Vorschläge «wertvoll»

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von «wertvollen Vorschlägen» des Ethikrates. Nun seien insbesondere die Bundesärztekammer und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Empfehlungen ernst zu nehmen und die Hirntod-Richtlinien nachzubessern.

Widerspruch von „Christdemokraten für das Leben“

Widerspruch äußerte die stellvertretende Bundesvorsitzende der innerhalb der CDU/CSU tätigen Initiative „Christdemokraten für das Leben“, Odila Carbanje (Nordwalde bei Münster). Die Diagnose des Hirntodes als Tod des Menschen sei umstritten. So sprächen manche Kliniken in den USA auch vom „gerechtfertigten Töten“. Ein Mensch, egal in welcher Lebensphase, dürfe jedoch nicht getötet werden, auch dann nicht, wenn ein guter Zweck damit verfolgt wird. Carbanje: „Solange noch geringste Zweifel daran bestehen, dass der ‚Hirntod‘ der Tod des Menschen ist, darf er kein Kriterium für eine Organentnahme sein.“ Sie verwies auf einen Fall im Raum Bremen im Januar. Dort hatten Ärzte eine Organspenden-Operation abgebrochen, weil der Hirntod des Spenders nicht korrekt diagnostiziert worden war. Zuvor hatte es ähnliche Fälle gegeben.

Weihbischof Anton Losinger (Mitglied des Deutschen Ethikrates): Wann ist ein Mensch tot?


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Organspende

  1. Organspende - "Schweigen bedeutet keine Zustimmung"
  2. Staat greift aus Sicht der CDL selbstherrlich in Leben und Tod ein
  3. Nein zur Widerspruchslösung bei Organspende
  4. Papst wirbt für Organspende
  5. Mutter trägt todgeweihtes Baby aus: Für Organspende
  6. „Die ‚doppelte Widerspruchslösung‘ ist ein dreifacher Betrug“
  7. Organspende „berührt das Tötungstabu“
  8. Ablehnung der Organspende ist nicht weniger christlich als Zustimmung
  9. Der blinde Fleck in der Debatte um die Organspende
  10. Organspende - Dein Körper gehört mir?






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  6. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  7. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  8. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  9. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  10. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  11. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  12. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  13. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  14. Ist Jesus der Herr?
  15. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz