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Organspende - "Schweigen bedeutet keine Zustimmung"

17. Jänner 2020 in Prolife, 13 Lesermeinungen
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Christdemokraten für das Leben (CDL): "Der Bundestag hat in einer außergewöhnlich beeindruckenden Nachdrücklichkeit positiv über die Zukunft der freiwilligen Organspende entschieden."


Berlin (kath.net/CDL) Der Deutsche Bundestag hat am 16.1.2020 mit einer klaren Mehrheit den Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende abgelehnt und für eine weitere Ausgestaltung der Entscheidungslösung gestimmt. Damit wird auch künftig nur Organspender sein, wer ausdrücklich zugestimmt hat. Das Mitwirkungsrecht der nächsten Angehörigen eines potentiellen Organspenders bleibt ebenfalls erhalten. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr die Entscheidung:

"Der Bundestag hat in einer außergewöhnlich beeindruckenden Nachdrücklichkeit positiv über die Zukunft der freiwilligen Organspende entschieden. Dies ist ein sehr wichtiges und erfreuliches Signal an alle, die im einzelnen Menschen am Lebensende nicht primär einen zur solidarischen Organabgabe verpflichteten Bürger sehen. Gerade das nun weiter zu beachtende Mitspracherecht der Angehörigen des vom Hirntod betroffenen Patienten ist ein wichtiges Element der heute mit klarer Mehrheit getroffenen Entscheidung.


Jede Organspende setzt damit weiterhin die konkret geäußerte Bereitschaft des Gebers voraus und verhindert einen gefährlichen Automatismus, wie er im alternativen Gesetzentwurf von Minister Spahn und Prof. Lauterbach enthalten war.

Für eine so extrem persönliche Entscheidung zu Lebensende und Sterbeprozess muss auch zukünftig ein bewusstes Ja des Spenders vorliegen. Dies verlangt sowohl die Achtung der Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit) als auch der Respekt des Staates vor der persönlichen Freiheit und Integrität seiner Bürger. Das Recht auf Selbstbestimmung zwingt selbst bei der Freigabe privater Infos oder Dateien in anderen Bereichen, die Betroffenen um ihr Einverständnis zu fragen. Erst recht muss dies dann auch für die potentielle Weitergabe der eigenen Organe und Gewebe gelten.

Der Anspruch, dass "Schweigen Zustimmung bedeutet", ist erfreulicherweise unserer Rechtsordnung bisher fremd. Die heutige Entscheidung zeigt den Willen der klaren Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, dass dies auch künftig gilt. Es ist absehbar, dass mit steigender Lebenserwartung der Bedarf an Organen immer weiter zunehmen wird. Es entspricht einer alten wirtschaftlichen Logik, dass ein steigendes Angebot (Möglichkeiten) folglich auch zu einer weiteren Nachfrage führen wird. Dennoch darf seitens des Staates hier nicht übergriffig und autoritär diktiert werden, dass jeder Bürger ausdrücklich widersprechen muss, wenn er nicht Organspender werden will.

In seltener Deutlichkeit hat diese beeindruckende Bundestagsdebatte herausgearbeitet, dass es im Parlament durchaus einen Willen gibt, das Recht auf Leben jedes einzelnen Menschen als Selbstwert und Selbstzweck und als Fundament jeder Rechtsetzung zu beachten, insbesondere am Ende des Lebens, wo eben jedes Leben zählt, nicht nur der Nutzen eines Lebens für das eines Anderen. Wünschenswert wäre, dass der hier gezeigte hohe Respekt vor der unteilbaren Würde des Einzelnen tatsächlich gleichermaßen am Lebensende wie auch am Lebensanfang, also in der ganzen Bandbreite des Lebens von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Ende, besser geschützt würde. Die heutige Debatte und die Abstimmung zeigten deutlich, dass der Bundestag sich seiner Verantwortung für den Lebensschutz durchaus bewusst sein kann. Weniger erfreulich ist, dass es ausgerechnet eine Mehrheit der Unionsministerriege ist, die einer grundsätzlichen Organabgabepflicht durchaus positiv gegenüber steht, dazu noch ohne das gegenteilige klare Votum beider Kirchen zu beachten oder es auch nur zu thematisieren."


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Lesermeinungen

 Mariat 18. Jänner 2020 

@Henry_Cavendish

Sie schrieben: "Ich habe (Patientenverfügung, Organspendeausweis) für mich eine Entscheidung darüber getroffen. Dann kann es nicht sein, dass Verwandte, die ich seit mehr als einem Jahrzehnt weder gesehen noch gesprochen habe, aufgrund ihres persönlichen Glaubens ein (Mitsprache-)Recht haben, sich doch noch darüber hinwegzusetzen.
An Ihrer Stelle würde ich( habe ich auch getan, tue es öfters!) das Eigene Leben Jesus übergeben! ER wird alles zum Besten regeln. Er sorgt für alles!
Dies durfte ich schon öfters erfahren!
ER ist da, mitten unter uns! Er erhört Gebete! ER schenkt Liebe,Kraft, Glauben, alles was wichtig ist - für ein gelingendes Leben - nach Seinem Willen!
Man kann IHM vertrauen!
Gottes reichen Segen
Mariat


3
 
 Mariat 18. Jänner 2020 

@ Mehlwurm

Danke Ihnen. Sie leisten sicher eine sehr wertvolle Arbeit, die sehr viel Kraft, Liebe und Durchhaltevermögen benötigt. " Vergelt`s Gott" dafür.
Eine OP Schwester sagte mir: nach einer Organtransplation( von Hirntoten) entnommen, erleiden die Organ - Empfänger eine Art ( Todes?) Kampf.
Ich kann diese Aussage nicht beweisen, aber dachte mir: ist ja verständlich, da die Organe eines Sterbenden auch bereits den Hauch des Todes in sich tragen.
Doch ich hatte große Freude, dass ein Junge von ca. 10 Jahren, ein Spenderherz bekam. Es war ihm sehr wichtig zu erzählen, dass er Ministrant in der Katholischen ist.Wir haben zu Jesus um Hilfe gebetet. Dieser liebe Junge wäre gestorben. Doch er durfte leben.


2
 
 Diadochus 18. Jänner 2020 
 

@Just

"aber das, was einen Menschen von anderen unterscheidbar macht, sitzt im Gehirn." Nein, der Mensch ist Mensch mit Leib, Geist und Seele. Das ist eine Einheit. Wer das Leben annehmen kann, kann auch den Tod annehmen. Das ist das Grundproblem, die Angst vor dem Tod, dem wir nicht entrinnen können. Organspende ist ein Selbstbetrug. Dem Gericht Gottes kann keiner entrinnen. Für den, der glaubt, ist es eine Teilhabe an Gottes Herrlichkeit, eine Hoffnung, die uns erfüllen sollte.


4
 
 Just 18. Jänner 2020 
 

@Mehlwurm

Die Geschichte des Hirntodkriteriums und dieser pragmatische Grund für seine Einführung sind mir bekannt. Ich sehe auch ein, dass es Unbehagen bereitet, dass ein solches Kriterium u. a. eingeführt wurde, um die Organe eines Menschen legal entnehmen zu können.

Allerdings kann man ja unabhängig davon diskutieren, welches Kriterium adäquater ist. Und da schneidet für mich das Hirntodkriterium besser ab.
Zwar gehören auch physiologische Grundfunktionen zu einem Menschen(-leben), aber das, was einen Menschen von anderen unterscheidbar macht, sitzt im Gehirn. Daher erachte ich das Hirntodkriterium für adäquat.

Man kann das auch an zwei Gedankenexperimenten durchdenken:
(1) Angenommen, man transplantierte erfolgreich das *Herz* eines Menschen A in einen Menschen B. Wäre A lebendig? Wäre B lebendig?
(2) Angenommen, man transplantierte das *Hirn* eines Menschen A in einen Menschen B. Wäre A lebendig? Wäre B lebendig?

Denkbar wäre auch: A und B tot, neuer Mensch C erschaffen und lebendig.


0
 
 Mehlwurm 18. Jänner 2020 

@Just

Die Formulierung von @Mariat kann ich sehr gut nachvollziehen. "Wirklich Verstorbene" habe ich als Krankenschwester gesehen. Da gibt es Todeskriterien wie: Kein Puls, keine Atmung, Leichenstarre, Leichenflecken. Den Hirntod als tatsächlichen Tod zu definieren war eine Notwendigkeit, um zu verhindern, dass sich die explantierenden Ärzte strafbar machen.
Den Hirntoten als Toten wahrzunehmen fällt mir schwer, da noch so viele Körperfunktionen intakt sind.
In Amerika wird schon diskutiert, ob man von gerechtfertigtem Töten reden soll. Das wäre ein ehrlicher Schritt.


4
 
 Mariat 17. Jänner 2020 

@Just

"Was ist denn für Sie ein "wirklich" Verstorbener im Gegensatz eines "nur" Hirntoten? Anders gefragt: Welches Todeskriterium gilt für Sie, und warum?"

Ein wirklich Verstorbener ist jemand, bei dem auch der Herztot festgestellt worden ist. Ich hatte die Gnade und ebenso die Kraft von Gott erhalten, meine Eltern(einige Jahre)bis zum letzten Atemzug zu Hause zu begleiten.
Die Sterbesakramente durch einen Priester und Gebete,gehören für mich dazu.
Es war so, wie sie es sich gewünscht hatten - ihrem und meinem Glauben entsprechend. Auch wurden sie nicht eingeäschert - sondern würdig mit einem Requiem beerdigt.

Bei einem Jungen, der Leukämie hatte, diesen Kampf aber letztendlich durch Bakterien im Krankenhaus verlor, kamen die Angehörigen, nachdem der Hirntot diagnostitiert worden war, in das Klinikum und nahmen Abschied. Man betete, sang und streichelte ihn.

Die Geräte zeichneten noch über Stunden auf, wenn man ihn berührte.
Es dauerte also lange, bis der Herztot eintrat.


5
 
 Henry_Cavendish 17. Jänner 2020 
 

@Mariat: Für mich ist Ihre Frage genau das Problem

Ich habe (Patientenverfügung, Organspendeausweis) für mich eine Entscheidung darüber getroffen. Dann kann es nicht sein, dass Verwandte, die ich seit mehr als einem Jahrzehnt weder gesehen noch gesprochen habe, aufgrund ihres persönlichen Glaubens ein (Mitsprache-)Recht haben, sich doch noch darüber hinwegzusetzen.

Wenn ich mir die Grundsatzpapiere der CDL zur Organspende, zur Patientenverfügung oder zur Sterbehilfe anschaue, dann ist es ein Hohn, wenn die CDL hier von "Respekt des Staates vor der persönlichen Freiheit und Integrität seiner Bürger" spricht. Denn genau diese Freiheit wird mir in jenen Papieren abgesprochen und man strebt eigentlich eine Gesetzgebung an, welche in diesen Fragen noch restriktiver als ohnehin schon ist.


3
 
 Der Gärtner 17. Jänner 2020 

Erschreckender Gesetzentwurf

Schon lange frage ich mich, was nur mit dieser Regierungskoalition los ist. Je länger ich das Ergebnis dieser Abstimmung analysiere, desto erschreckender wird das Ganze. Frau Löhr könnte uns den Gefallen tun und wesentlich deutlicher sprechen. Dieses Gesetzesvorhaben war von einem totalitären Staatsverständnis getragen. Der Staat hat nie das Recht über meinen Körper zu verfügen. Artikel 1 GG.
Die Parteien U und PD (andere Buchstaben stehen diesen nicht mehr zu) fallen mir in den letzten Jahren immer häufiger durch so etwas auf. Merkwürdige Übereinstimmungen bei anderen Parteien. Am eindeutigsten gegen dieses Gesetz haben AfD und Grüne gestimmt.
Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung:

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=656

Da kann jeder nachschauen, wie sein Abgeordneter gestimmt hat.
Über das Thema, inkl. Nebenthemen und die Meinungen dazu aus Kirche und Gesellschaft schreiben wir hier ja schon seit vielen Jahren.


2
 
 Just 17. Jänner 2020 
 

@Mariat

Natürlich kann man nach dem Willen Gottes fragen. Aber solange man keine Antwort bekommt, muss man die Organspende mittels irdischer Gesetze regeln.

Im Übrigen: Was ist denn für Sie ein "wirklich" Verstorbener im Gegensatz eines "nur" Hirntoten? Anders gefragt: Welches Todeskriterium gilt für Sie, und warum?


1
 
 Mariat 17. Jänner 2020 

Wie wäre es bei dieser ganzen Debatte ...

wenn man nach dem Willen Gottes fragen würde?
Es steht nichts darüber in der Hl. Schrift, heißt es - aber man vergisst dabei, dass es damals noch keine Organentnahme bzw. Spende gab.
Das Gewissen des Einzelnen ist also gefragt!
Man kann niemanden dazu zwingen.

Ich frage mich: Darf man in den Sterbeprozess eingreifen, da ein gespendetes Organ NUR von einem HIRNTOTEN, nicht von einem wirklich Verstorbenen genommen werden kann?


4
 
 Mehlwurm 17. Jänner 2020 

Für Organspende sensibilisieren

@HildegardW
Auch ich bin sehr froh über den Ausgang der Abstimmung.
Anstatt einer Sensibilisierung mit dem Ziel, mehr Organspenden zu erreichen, würde ich mir jedoch wünschen, dass in den Medien das pro und contra der Transplantationsmedizin dargelegt würde, ohne zu versuchen, den Bürger in eine bestimmte Richtung zu drängen.
Es sollten z.B.Menschen zu Wort kommen, die froh über ein implantiertes Organ sind und auch Menschen, die mit dem Leben nach diesem Eingriff unglücklich sind.
Ebenso wünsche ich mir, dass Angehörige von Explantierten gehört werden; auch jeweils mit positiven und negativen Erfahrungen. Der informierte Bürger kann dann eine Entscheidung treffen. Wenn der Bürger nicht in eine bestimmte Richtung manipuliert wird, kann man wirklich von einer Organspende reden.
Was ich bisher in Medien und Veranstaltungen der DSO wahrgenommen habe, waren selten Informationen sondern meistens Werbung für die Organspende.


4
 
 HildegardW 17. Jänner 2020 
 

Ich bin froh über diese Entscheidung!

Der Staat hat keine Verfügungsgewalt über die Organe seiner Bürger. Organspende ist ein freiwilliger Akt und muss es auch bleiben.

Wichtig ist aber, die Menschen für das Thema Organspende zu sensibilisieren, damit mehr Organe gespendet und vielen Kranken geholfen werden kann.


1
 
 Paddel 17. Jänner 2020 

Halleluja!

Mir fällt ein Stein vom Herzen!

Abgesehen von allem, was ist das für ein Leben, wenn das gespendete Organ im eigenen Körper verstoßen wird und man deshalb mit heftigen Medikamenten dem gegensteuern muss. Die wahnsinns Superlösung ist das nämlich auch nicht. Abgesehen davon, dass funktonsstüchtige Organe aus einem intakten Organismus entnommen werden müssen.


8
 

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