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| ![]() CDU: Verzicht auf Sternsinger «fatales Signal» aus Brandenburg4. Jänner 2015 in Deutschland, 6 Lesermeinungen CDU-Generalsekretärin Heinrich: «Es ist ein Affront gegenüber allen Christen im Land und ein beschämendes Armutszeugnis für Minister Baaske, dass er vor den Sternsingern und damit wichtigen Traditionen die Tür verschließt.» Potsdam (kath.net/KNA) Brandenburgs CDU-Generalsekretärin Anja Heinrich hat es als ein «fatales Signal aus Brandenburg» bezeichnet, dass in diesem Jahr die Sternsinger nicht mehr zu Gast im von Günter Baaske (SPD) geleiteten Bildungsministerium des Landes sind. «Es ist ein Affront gegenüber allen Christen im Land und ein beschämendes Armutszeugnis für Minister Baaske, dass er vor den Sternsingern und damit wichtigen Traditionen die Tür verschließt.» Das Potsdamer Bildungsministerium hatte am Freitag bestätigt, dass in diesem Jahr bislang kein Besuch der Sternsinger im Ministerium angesetzt sei. Ministeriumssprecher Florian Engels teilte unterdessen mit, dass Baaske die Sternsinger «herzlich gerne» in seinem Ministerium empfange - «nur gab es bisher keine Terminvereinbarung.» Im vergangenen Jahr hatte sich der Personalrat des Ministeriums in einem offenen Brief an die damalige Bildungsministerin Martina Münch (SPD) darüber beschwert, dass die Katholikin Münch die Sternsinger zu ihrem Neujahrsempfang eingeladen habe. Dies sei religiöse Vereinnahmung gewesen. In diesem Jahr sind die Sternsinger am 6. Januar zu Gast bei Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) und am 8. Januar bei Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBrauchtum
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