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Pfarrer von Amtspflichten entbunden

3. Dezember 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Rottenburg-Stuttgart: Auf dem Computer des Priesters war kinder- und jugendpornografisches Material gefunden worden.


Rottenburg/Lauchheim (kath.net/drs) Bischof Gebhard Fürst hat am Dienstag das Rücktrittsgesuch eines wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie bestraften Pfarrers in Lauchheim im Ostalbkreis angenommen. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte am selben Tag gemeldet, dass der seit April beurlaubte Geistliche einen Strafbefehl in Form einer Geldstrafe angenommen habe. Mit dessen Annahme gilt der 40-jährige als nicht vorbestraft. Mit der Entbindung des Pfarrers von seinen Amtspflichten ist der Weg frei für eine Neubesetzung der Pfarrstelle im Ostalbkreis.


Der Pfarrer, auf dessen Computer kinder- und jugendpornografisches Material gefunden worden war, wird derzeit psychologisch und seelsorglich begleitet. Das Berliner Klinikum Charité sagte inzwischen eine Begutachtung des Geistlichen zu; das Bischöfliche Ordinariat hatte die Fachleute dort darum gebeten. Nach staatlichem Recht gilt der Priester zwar als nicht vorbestraft, allerdings muss er sich einem kirchlichen Verfahren stellen. Dabei geht es im Extremfall um die Entscheidung über den Verbleib des Priesters im Klerikerstand.

Nach dem 2010 drastisch verschärften kirchlichen Strafrecht muss der Vorgang der Glaubenskongregation im Vatikan vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 geschehen. Die Glaubenskongregation entscheidet dann über das weitere Vorgehen in dem Fall. Bis dahin bleibt der Priester, der sich derzeit außerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart aufhält, beurlaubt.


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Lesermeinungen

 catolica 4. Dezember 2014 
 

Pfui Herr Pfarrer!

Aber VOR solchem gehabe folgt ein längerer Prozess des Glaubensabfalls . Der Pfarrer braucht dringend eine Therapie und Hilfe, gerade auch theologisch, damit er sich wieder an seiner Berufung freuen kann.


0
 
 Giovanni Bosco 3. Dezember 2014 

@bruder chris

Nein das sehe ich nicht so. Für die Kinder die hier Pose stehen mussten, ist es tatsächlich egal. Denn das ist in jedem Fall ein nicht wieder gut zu machendes Vergehen.

Was in solchen Fällen aber zu meist verschwiegen wird, ist, dass es sich hier um Homosexuelle handelt, die sich eben neben dem Geschlecht auch noch im Alter irren.

Und das empfinde ich als eine "relevante Information für die Einordnung."


6
 
 bruder chris 3. Dezember 2014 
 

Hallo!!!???

@Rademann:
also ist doch egal welches Geschlecht die KINDER!!! hatten!


3
 
 Rademann 3. Dezember 2014 

Was für Material?

Handelt es sich um pornographisches Material von Knaben oder von Mädchen? Das wäre eine relevante Information für die Einordnung.


2
 

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