
Diözese Rottenburg: Bürger stört sich an christlichem Wanderweg24. Oktober 2014 in Deutschland, 14 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Petitionsausschuss des Baden-Württemberger Landtags muss klären, ob Beschilderung christlich orientierter Wanderwege gesetzeskonform ist Es handelt sich um Schilder des 1.200 Kilometer langen Martinusweges der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Stuttgart (kath.net/pl) Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg wird an diesem Freitag klären, ob die Beschilderung christlich orientierter Wanderwege gesetzeskonform ist. Das berichtete die Schwäbische Allgemeine Zeitung anhand eines Berichtes der Stuttgarter Nachrichten. Dies wurde durch einen Bürger veranlasst, der sich an den religiösen Wanderzeichen stört. Er war bei seinen Spaziergängen im Stuttgarter Wald offenbar mehrfach auf kleine Holzschildchen gestoßen, die ein gelbes Kreuz auf rotem Grund zeigten. Mit diesen Hinweisschildchen ist der 1.200 km lange Martinusweg der Diözese Rottenburg-Stuttgart gekennzeichnet. Der Bürger behauptet, dies widerspreche sowohl der grundgesetzlich garantieren Neutralität des Staates wie auch dem Landeswaldgesetz. 
Mit Bischof Gebhard Fürst unterwegs auf dem Martinusweg

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