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Die Gemeinschaft '12 Stämme' zeigt den Enthüllungs-Reporter an

4. August 2014 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Vorwurf: Manipulierte Filmaufnahmen über körperliches Züchtigen


Klosterzimmern (kath.net/idea) Die christliche Gemeinschaft „Zwölf Stämme“ hat den Enthüllungs-Reporter angezeigt, dessen heimliche Filmaufnahmen das körperliche Züchtigen von Kindern dokumentierten. Sie waren der Anlass dafür, dass im September mehr als 100 Polizisten und Sozialarbeiter 41 Jungen und Mädchen zwischen 18 Monaten und 17 Jahren aus den Anwesen der Gemeinschaft in Klosterzimmern (Deiningen bei Nördlingen) und Wörnitz (bei Ansbach) holten und in Heime und zu Pflegeeltern brachten. Die Behörden sahen eine Gefahr für das Wohl der Kinder. Bei einer Pressekonferenz am 1. August in Klosterzimmern erläuterten Mitglieder der Gemeinschaft die Anzeige gegen den RTL-Reporter Wolfram Kuhnigk. Die mit versteckter Kamera gemachten Aufnahmen seien manipuliert worden, bevor sie den Behörden vorgelegt wurden. Das ergebe sich aus den Zeitstempeln im Rohmaterial, die nicht mit dem Aufenthalt des Journalisten bei den „Zwölf Stämmen“ übereinstimmten. Dem Internetportal „spiegel-online“ zufolge führt Kuhnigk die unterschiedlichen Zeiten auf sein Unvermögen zurück, „die chinesische Bedienungsanleitung zu verstehen“. Bei der Pressekonferenz wurde außerdem die Glaubwürdigkeit einiger Zeugen bezweifelt, weil sie nicht öffentlich in Erscheinung treten wollten.


Der Anwalt der Gemeinschaft, Michael Langhans, bezeichnete die körperliche Züchtigung einiger Kinder „als Teil eines pädagogischen Gesamtkonzepts“. Es habe sich nicht um Misshandlungen gehandelt, die ein staatliches Eingreifen erforderlich gemacht hätten. Die verabreichten Schläge mit der Rute seien mit einer Beschneidung vergleichbar, die ebenfalls „eine Körperverletzung aus religiösen Gründen“ sei. Die „Zwölf Stämme“ begründen ihre Erziehungsmethode mit der Bibel.

Nach Angaben der Gemeinschaft befinden sich noch 22 Kinder in staatlicher Obhut. Sieben der übrigen waren Kinder von Gästen und wurden ihren Eltern sofort zurückgegeben; die anderen durften unter Auflagen wieder zu ihren Familien. Einige waren zuvor mehrmals aus den Heimen oder aus den Pflegefamilien weggelaufen.


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