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Wahlfreiheit für junge Eltern – der Pakt für junge Familien

21. März 2018 in Kommentar, 10 Lesermeinungen
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Echte Wahlfreiheit würde bedeuten, dass Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zwischen der staatlichen Fremdbetreuung und im Falle der Selbstbetreuung einer staatlichen Geldleistung frei wählen könnten. Gastkommentar von MdB Sylvia Pantel


Berlin (kath.net/pl) Als Familienpolitikerin und Mutter von fünf erwachsenen Kindern setze ich mich nicht erst seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Jahr 2013 für die Interessen und Belange von Familien und für ein familienfreundlicheres Klima in Deutschland ein. So habe ich als Ratsfrau daran mitgewirkt, dass die Kitaversorgung und die Kinderbetreuung U3 (unter 3 Jahren) sowie die Ganztagsbetreuung an Schulen in Düsseldorf deutlich ausgebaut wurden. Mir liegt die Wahlfreiheit von Eltern, die Freiheit, selbst entscheiden zu können, wer die Erziehung der eigenen Kinder übernimmt, sehr am Herzen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die Entscheidung der Familien zu bewerten, sondern gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags zu helfen.

Im Gegensatz zur Erwerbstätigkeit wird die Kindererziehung in der Familie sowohl von staatlicher Seite als auch in der Öffentlichkeit noch nicht in derselben Weise als Arbeit anerkannt und gewürdigt. Derzeit unterstützt der Staat die Betreuung in den Kindertagesstätten monatlich mit ca. 1500 Euro pro Kind. Echte Wahlfreiheit für Eltern bei der Erziehung würde bedeuten, dass Eltern gerade in den ersten drei Jahren nach der Geburt ihres Kindes zwischen der staatlichen Fremdbetreuung und, im Falle der Selbstbetreuung, einer staatlichen Geldleistung frei wählen könnten. Eine solche freiwillige Leistung des Staates soll an gewisse Kriterien gebunden sein. Momentan bezuschussen einige Jugendämter Tagesmütter, die fremde Kinder betreuen, wenn sie einen entsprechenden Informationskurs zur Pflege und Ernährung von Kindern absolviert haben. Der Erwerb eben jener Basisinformationen für Tagesmütter soll eine verpflichtende Weiterbildung und zugleich Voraussetzung für die monatliche Auszahlung der staatlichen Geldleistung an die Eltern sein. Von diesem Geld wiederum wären auch die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.


Laut Statistischem Bundesamt wurden zum März 2017 ca. 763.000 Kinder unter drei Jahren (38,4 Prozent) in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes oder die damit verbundenen finanziellen Einbußen zwingen Eltern häufig, ihr Kind in eine U3-Betreuung zu geben. Neben diesen existentiellen Ängsten haben Eltern, die ihre Kinder zu Hause selber erziehen, mit gesellschaftlicher Geringschätzung und Karrierenachteilen zu kämpfen.

Nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes (GG) stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Die Pflege und die Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Der Staat hat als Garant des Elternrechts die Verpflichtung, für gleichwertige Lebensverhältnisse der Familien zu sorgen und den Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu helfen. Derzeit wird nur die Fremderziehung besonders gefördert.

Ich halte die Weiterentwicklung des aktuellen Elterngeldes für unerlässlich. Eltern müssen existentiell abgesichert sein und ihr Erziehungs- und Familienmodell gemäß unseres Grundgesetzes frei wählen dürfen. Es ist unumstritten, dass die ersten drei Lebensjahre in der Entwicklung der Kinder immens wichtig sind. Als Voraussetzung für den Leistungsbezug des neuen Elterngeldes sind Nachweise über Elternkurse, Sprachkenntnisse, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zu erbringen. Diesem Basismodell entsprechend sollen Eltern monatlich ca. 1500 Euro pro Kind zur existentiellen Absicherung erhalten. Von diesem Betrag müssen dann auch die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Eltern, die sich entschließen, ihr Kind in die staatliche Einrichtung zur Tagesbetreuung zu geben, können dies nach wie vor tun.

Ich bin der Überzeugung, dass diese Veränderungen vielen Familien in Deutschland eine große Hilfestellung sein werden und die viel versprochene Wahlfreiheit erstmals ermöglichen.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Ein Elternteil kann das Elterngeld für mindestens zwei und maximal 24 Monate (Elterngeld Plus) beziehen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte, und beläuft sich auf mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.

Sylvia Pantel (Düsseldorf) ist CDU-Bundestagsabgeordnete, fünffache Mutter und Katholikin. Sie gehört dem Bundesvorstand der Frauen Union an, außerdem ist sie Mitglied im „Berliner Kreis“, einem Zusammenschluss wertkonservativer Politiker aus CDU und CSU.

Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel (CDU): Meine Familienpolitik - Wir brauchen eine echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung



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Lesermeinungen

 Senfkorn7 22. März 2018 
 

@antonius

eine fantastische Idee. Direktübertragung von Rentenpunkten.


0
 
 antonius25 21. März 2018 
 

@trueman: Rente für Mütter und Anerkennung der Erziehungsleistung

Ich hätte da einen ganz einfachen und günstigen Vorschlag zur Rente:

Meine Frau ist zu Hause, ich arbeite und zahle Rentenbeiträge, sie nicht. Warum können meine Rentenpunkte nicht je zur Hälfte auf uns aufgeteilt werden? Denn falls ich früher sterbe, steht sie sonst komplett ohne Rente da (falls sie nicht in Zukunft noch arbeitet). Mehr will ich gar nicht.

Wiedereinstieg in den Beruf: Können Mütter nach einer Auszeit wieder in den Beruf einsteigen? Das ist heute nur mit großen Einbußen möglich. Und das ist vor allem eine Mentalitätsfrage: Wird die Mutterleistung anerkannt? Oder halte ich eine gleichaltrige Person mit lückenlosem Erwerbsleben für viel qualifizierter? Mütter sammeln ja auch sehr wichtige Erfahrungen, die sie im Beruf einbringen können, im Sinne der immer viel beschworenen Diversität. Sie gehen unter Umständen ganz anders an eine Problemstellung heran, sind evtl. auch stressresistenter als wer nur Büro kennt.


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 trueman 21. März 2018 

wird die primitive Ideologie, die von Herdprämie spricht, triumphieren!

Wievielt verdient eine bezahlte Haushaltshilfe, die Kinder versorgt und für sie kocht? Ist das wirklich so eine erniedrigende Arbeit? Es ist eine schöne Arbeitnund viele jener Ideologen im linken Parteienspektrum wären wahrscheinlich nicht so weit gekommen, wenn ihre eigene Mutter sich nicht dahingehend aufgeopfert hätte? Was ist das doch für eine falsche und scheinheilige Gesellschaft!


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 trueman 21. März 2018 

Solange die Arbeit einer Frau daheim nicht finanziell, steuerlich und rentenmäßig anerkannt wird,


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 Senfkorn7 21. März 2018 
 

@Maria Jesus

die AFD ist das geeingste Übel von allen!

Wer sich das Parteiprogeam durchliest kann nicht mehr behaupten, die wären rechtsextrem. Da sind sie auf die linksextremen Medien reingefallen. Die AFD wird auch von Ausländern, verschiedener Nationalität gewählt und besonders von liberalen Muslimen, die keine Verfolgung durch den strengen Islam in Deutschland wollen. Auch Katholiken können nur diese wählen, da sie sich gegen Gender und Abtreibung einsetzen.


0
 
 Senfkorn7 21. März 2018 
 

Equal Pay Day

Auch bei diesem statt allein für Gerechtigkeit und gleiche Startbedingungen zu kämpfen, erklärt man das Problem einer angeblichen Ungerechtigkeit anhand eines Zieles das nicht von allen erreicht wird (auch aufgrund eigener Entscheidungen Erwachsener (meist Mütter, die sich für ihre Kinder statt Kariere entscheiden). Also auch, wenn Menschen gar nicht dieses Ziel haben und sich gar nicht benachteiligt fühlen.

Dann wird u. A. erklärt: Es läge an einem "durch die Gesellschaft falsch erworbenen Denken), dass Frauen lieber bei Ihren Kindern bleiben möchten statt Karriere. Hier soll wohl wie in kommunistischen und sozialistischen Staaten anhand eines falschen Maßstabs für "Gleichheit und Gerechtigkeit" die Frauenerwerbsquote (und damit das Bruttosozialprodukt) durch sozialen, finanziellen und strukturellen Druck in die Höhe getrieben werden.

Wenn es nicht mehr um die besten Optionen für die einzelnen Bürger und die Gesellschaft geht, sondern nur noch um Profit, dann versagt ein Staat!


0
 
 Quirinusdecem 21. März 2018 
 

nicht auf halbem Weg stehenbleiben

Sie bleiben auf halber Strecke stehen. Erziehungszeiten sind dem Staat also zumindest die 1500 Eure Durchschnittskosten der Kita je Kind wert. Sinnvoll wird es erst wenn Kinder und Kindererziehung als herausragende volkswirtschaftliche Leistung gewürdigt und auch monetär bemessen würde:
Also zwischen 1500,00 und 1800,00 Euro (brutto) beginnend mit der Geburt des Kindes. Ab dem sechsten Lebensjahr Verringerung des
Betrages um ein Drittel bei gleichzeitiger Unterstützung und Schulung durch das Arbeitsamt zur Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung -Ganztagesschule vorausgesetzt. Ab dem zwölften Lebensjahr weitere Kürzung um ein Drittel und weitere Unterstützung durch das Arbeitsamt. Ende der Zahlung mit dem 16. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Überprüfung durch verpflichtende U-Untersuchungen von Kinderärzten


0
 
 Maria_Jesus 21. März 2018 
 

Frau Pantel ist in der falschen Partei. Die CSU(CDU wollten noch vor kurzem

gemeinsame mit der SPD den Franktionszwang bei de Abschaffung von § 219 aufheben, was ähnlich wie bei der Homo-Ehe zur dazu geführt hätte das sich eine parlamentarische Mehrheit gegen wenigstens ein bischen Lebensschutz gefunden hätte.
Das wissen die CDU/CSU-Abgeordneten ganz genau.

Wobei ich nicht weiß was die richtige Partei für Fr. Pantel ist. Die AfD mit ihren teilweisen rechtsextremen Ansichten und ihrer tief verwurzelten Papst - und Katholikenphobie (Siehe Berger und von Storch) ist auch nicht geeignet


2
 
 antonius25 21. März 2018 
 

Elterngeld ist quatsch. Abgaben muessen runter

1800 Euro Elterngeld klingen gut. Aber dann hatte die Frau vorher ein hohes Einkommen und kommt spaeter wieder leicht in den Beruf und braucht das Geld gar nicht.

Wenn aber nach dem 1. noch ein 2. oder 3. Kind kommt, dann war die Frau (oder auch der Mann) ja bereits zu Hause (mit dem 1. Kind) und bekommt nur die 300 Euro.

Gleichzeitig zahlt die Familie horrende Abgaben fuer Rente, AV, Steuer, MwSt., Oekosteuer,... insgesamt ueber 50%. Paare noch mehr. Bei einem Durchschnittseinkommen.

Dadurch muessen dauerhaft beide Eltern berufstaetig sein, also in jungen Jahren Berufserfahrung sammeln anstatt bei den Kindern zu sein. Speziell fuer Akademiker, die ja erst studieren, evtl. promovieren, ist das unmoeglich zu verbinden. Kein Wunder, dass solche Frauen im Schnitt weniger als 1 Kind haben.

Dieses Problem loest man nur durch niedrigere Abgaben, nicht durch staendig neue Programme, die dann die Steuern steigen lassen.


2
 
 antonius25 21. März 2018 
 

Pantel gegen die CDU-Linie, weiter so!

Sie hat sich bereits enthalten beim Antrag der AfD zur Verhinderung unberechtigter Grenzuebertritte, zusammen mit Willsch und Bellmann. Die restliche CDU hat fuer unberechtigte Grenzuebertritte gestimmt! Kompliment and die 3 innerparteilichen Rebellen. Naechstes Mal kann man dann vielleicht sogar zustimmen anstatt sich zu enthalten.

Dass Familien es sich leisten koennen, dass die Frau (oder evtl. der Mann) zuhause bleiben, ist die Schluesselfrage fuer das Schicksal unseres Landes. Nur so koennen auch produktive Mitglieder der Gesellschaft Kinder (Mehrzahl) bekommen und erziehen.

Viel wichtiger als immer neue Foerderprogramme, die man ja nur geniesst, wenn man sich entsprechend der aktuellen Politik wohl verhaelt, waeren aber niedrigere Steuern. Wenn wir anstatt 50% Abgaben nur 30% Abgaben haetten, braeuchten wir kein Kindergeld, bayr. Betreuungsgeld,...
Z.B. Elterngeld bekommt man beim 2. Kind ja nicht mehr, wenn die Frau nicht zwischen 1. und 2. Kind arbeiten geht.


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