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| Europaparlament: Knappes 'Nein' zur 'Ehe' für Homosexuelle16. Jänner 2003 in Aktuelles, keine Lesermeinung Nichteheliche Partnerschaften sollen der Ehe gleichgesetzt werden - Frauen sollen künftig auf den Athos dürfen, fordert das EU-Parlament. Straßburg (www.kath.net) Im Bericht wurden ausgehend von der Grundrechtecharta zahlreiche Defizite bei der Beachtung von Grundrechten in der EU im Jahr 2001 festgestellt. Unter anderem wurde die Diskriminierung der Roma vor allem in Griechenland und Italien genannt sowie die schlechte Asylpolitik. Als Fluchtgründe sollen künftig auch die nichtstaatliche Verfolgung sowie die sexuelle Orientierung anerkannt werden. Die Abgeordneten stellten auch Fehlverhalten von Polizeikräften und unwürdige Haftbedingungen in Gefängnissen und Polizeistationen "in fast allen Mitgliedstaaten" fest und fordern "konsequente Bestrafung der Täter". Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Weiterhin sind Gegenstand des Berichts die Verweigerung von Bürgerrechten der in einem anderen EU-Staat lebenden EU-Bürger, zum Beispiel in Bezug auf die Teilnahme am öffentlichen Leben und an Wahlen, die hohe Zahl der Abtreibungen, der Menschenhandel zwecks Prostitution und ausbeuterischer Arbeit, die Beschränkung der journalistischen Freiheiten, die Beschränkung der Demonstrationsfreiheit bei EU-Gipfeln sowie selbst das Verbot für Frauen, den für orthodoxe Christen heiligen Berg Athos (Griechenland) zu betreten. Artikel 6 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Frauendiskriminierung muss Rechnung getragen werden." Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEU
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