Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  2. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  3. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  4. Die Krise des Bischofsamtes
  5. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  6. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  7. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  8. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  9. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  10. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  11. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  12. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  13. Der Realismus der Barmherzigkeit
  14. Wer ist Jesus Christus für mich? Der Glaube als tägliche Entscheidung
  15. Priester berichtet von Befreiung christlicher Sklaven in Pakistan

Bildungsministerium auf Distanz zum Volksbegehren

7. April 2013 in Österreich, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das für die Religionsgemeinschaften zuständige BMUKK weist in Stellungnahme Forderungen des Volksbegehrens zurück und kritisiert die Begründungen des Volksbegehrens: "Diese enthalten teilweise Fehler oder unbewiesene Behauptungen."


Wien (kath.net/KAP) Das für Religionsfragen zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) hat sich deutlich von den Forderungen des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien" distanziert. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber "Kathpress" hält das BMUKK am Freitag fest, dass Staat und Religion jedenfalls seit 1919 getrennt sind und widerspricht damit der Zentralforderung des Volksbegehrens.

Das von Claudia Schmied geführte Ministerium widerspricht dem Vorwurf von sogenannten "Kirchenprivilegien", indem es festhält, dass eine sachlich nicht gerechtfertigte Besserstellung von Religionsgemeinschaften als solche nicht besteht. Ausdrücklich weist das BMUKK auf "teilweise Fehler und unbewiesene Behauptungen" des Volksbegehrens hin und hebt demgegenüber die positiven Leistungen der Kirchen und Religionsgesellschaften für die Allgemeinheit hervor.

In seiner Stellungnahme weist das BMUKK grundsätzlich darauf hin, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung auf alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften anzuwenden ist. Das Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften sei klar geregelt und garantiere grundsätzlich deren "Selbstständigkeit und Unabhängigkeit vom Staat".


Zudem werde durch die geltende Rechtslage "die freie Religionsausübung garantiert". Damit sei klar, dass "es keine Diskriminierung aus religiösen Gründen, damit auch keine Einmischung des Staates in die Religion oder Einmischung einer Religion in den Staat, geben darf". Weiters wird betont: "Staat und Religion sind in Österreich jedenfalls seit 1919 getrennt. Es gibt keine gemeinsamen Einrichtungen von Staat und Kirchen oder Religionsgesellschaften."

Staat erspart sich Geld durch kirchliche Leistungen

Das Ministerium betont weiters, dass "die von den Kirchen und Religionsgesellschaften erbrachten Leistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse, z.B. im Bildungswesen, sind", und dass es sich hierbei um "keine staatlichen sondern privat erbrachte Leistungen" handle.

Als Beispiel dafür nennt das BMUKK das Schulwesen, wofür die Kirchen und Religionsgesellschaften auch Zahlungen erhalten. Zwar zahle der Staat die Kosten für das Lehrpersonal in konfessionellen Privatschulen. Dieser müsse jedoch auch getragen werden, wenn die Schüler öffentliche Schulen besuchten. Zudem müsse der Sachaufwand für die Privatschulen durch den Schulerhalter selbst getragen werden. "Die öffentlichen Hände ersparen sich dadurch erhebliche Ausgaben", resümiert das Bildungsministerium.

Neben diesen Zahlungen für erbrachte kirchlichen Leistungen gibt es laut BMUKK "Leistungen für durch den Nationalsozialismus zugefügten Vermögensschaden an die katholische Kirche, die evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft". Grundlage dafür ist Artikel 6 im Staatsvertrag von 1955, der Österreich wieder die volle Freiheit brachte.

Fehler und unbewiesene Behauptungen

Deutliche Kritik übt das BMUKK an der vorgebrachten Begründungen des Volksbegehrens und hält dazu fest: "Diese enthalten teilweise Fehler oder unbewiesene Behauptungen." Als Beispiel nennt das Ministerium die Behauptung, wonach die Inhalte des Religionsunterrichts keiner Kontrolle unterlägen. Demgegenüber schreibt das Ministerium: "Der Religionsunterricht darf nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatlichen Erziehung stehen. Die katholische Kirche hat sich darüber hinaus im Schulvertrag sogar verpflichtet, die staatlichen Erziehungsziele zu unterstützen."

Eine weitere Falschbehauptung ist die angebliche vertragliche Verpflichtung des ORF in Bezug auf religiöse Sendungen. In diesem Zusammenhang verweist das BMUKK auf Paragraf 4 im ORF-Gesetz (ORF-G), wo der öffentlich-rechtliche Kernauftrag normiert wird. Demnach hat der Österreichische Rundfunk "durch die Gesamtheit seiner Programme und Angebote unter anderem auch für die angemessene Berücksichtigung der Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu sorgen", hält das Ministerium fest.

Schließlich verweist das BMUKK zur Begründung für den besonderen Status der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften auf Novellierung des Bekenntnisgemeinschaftengesetz (2011), wo es in den Erläuterungen heißt: "Die Kirchen und Religionsgesellschaften zählen zu den bedeutendsten und wichtigsten Trägern von religiös-ethisch-philosophischen Haltungen und Positionen. Die indirekten staatlichen Unterstützungsleistungen für Kirchen und Religionsgesellschaften werden erbracht, weil diese durch ihr Wirken einen Beitrag für das Wohl der Menschen über die eigene Anhängerschaft hinaus leisten. Diese Leistungen sind einerseits immateriell, in vielen Bereichen aber auch sehr konkret, insbesondere im Bereich der Wohltätigkeit, im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich."

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Stift Heiligenkreuz: Abt Maximilian Heim tritt zurück
  3. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  4. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  5. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  6. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  7. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  8. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  9. Kopf der hl. Agatha zum 900. Jubiläum der Reliquienrückkehr gekrönt
  10. Spanischer Priester hilft mehr als 1.200 Personen, einen Ehepartner zu finden
  11. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  12. Warnung vor Unterwanderung des Westens: ‚Hört auf, Feigheit mit Toleranz zu verwechseln‘
  13. Polen: Bei Ford-Werbung fehlt ein markantes Gipfelkreuz – Absicht oder Versehen?
  14. Warum die Erzdiözese Seoul so viele Priesterberufungen hat
  15. Erzbischof von Sydney kritisiert TV-Sender wegen einseitiger Berichterstattung zu Sterbehilfe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz