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Beschwerde bei der UN über Intoleranz gegen Christen in Deutschland

12. Oktober 2012 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Zwingende Teilnahme am schulischen Sexualunterricht, Negativstereotypisierungen von Christen, Rechtsunsicherheit für christliche Apotheker - die Beschwerdeschrift listet sechs Punkte von Intoleranz gegen Christen in Deutschland auf.


Wien (kath.net/pl) Das „Dokumentationsarchiv der Intoleranz gegen Christen“ hat bei den Vereinten Nationen eine Beschwerdeschrift eingereicht. Bereits im Jahr 2010 hatte das Wiener Dokumentationsarchiv 5-Jahres-Studie zur Diskriminierung von Christen in Europa vorgelegt, welche international viel Beachtung gefunden hatte.

In der Beschwerdeschrift von 2012 werden sechs Arten von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufgelistet:

1. Das Verbot des Homeschooling verletzt grundsätzliche Elternrechte. Wer dagegen verstößt, muss Geldstrafen bezahlen, selbst Haftstrafen wurden schon ausgesprochen. Heimschulunterricht ist in vielen anderen Ländern eine völlige Selbstverständlichkeit. Das Verbot des Heimschulunterrichts reicht zurück auf das Reichschulgesetz des Jahres 1938 und damit in das Naziregime. Der UN-Sonderberichterstatter Vernor Munez bemängelte bereits im Jahr 2006 eine „Kriminalisierung des Heimunterrichts“ in Deutschland. Doch seither gab es keine Verbesserungen.


2. Die Gewissensfreiheit für Apotheker ist gefährdet. Apotheker sind dazu verpflichtet, Medikamente auch dann abzugeben, wenn sie sich als ethisch bedenklich einstufen. Dies gilt beispielsweise für die „Pille danach“, die frühabtreibend wirkt. Da das deutsche Gesetz Abtreibung erst ab der Einnistung der befruchteten Eizelle definiert, zählt die „Pille danach“ nach gesetzlicher Definition nicht zu den frühabtreibungsauslösendenen Mitteln. Es besteht Rechtsunklarheit darüber, ob einem Apotheker, der die „Pille danach“ nicht ausgibt, die Konzession entzogen wird oder nicht.

3. Das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind gefährdet. Christlich motivierte Nichtregierungsorganisationen, die ihren Glauben und ihre Überzeugungen vor Abtreibungskliniken und Abtreibungberatungsstellen äußern wollen, wurden in Freiburg und München in ihren Rechten empfindlich beschnitten.

4. Religionsgegner haben ein Klima erzeugt, das dem freien Diskurs feindlich gegenüber steht. Es kommt zu Defamierungskampagnen, Negativstereotypisierungen, Hassausbrüche, Blockierung von Universitätseinrichtungen für Professoren bzw. Redner mit abweichenden Positionen und Demonstrationen gegen friedliche Veranstaltungen. Antireligiöse Parolen und Bilder werden in verletzender Weise eingesetzt, beispielsweise: „Wir sind hier, um eure Gefühle zu verletzen“, oder „Hätt Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben“. Derartige körperliche und verbale Gewalt wird ausschließlich von antireligiösen Gruppen ausgeübt und verletzt sowohl die Religionsfreiheit wie auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

5. Steigender Vandalismus und Hassausbrüche gegen christliche Andachtsstätten und Friedhöfe.

6. Die Verpflichtung zum schulischen Sexualunterricht verletzt die Elternrechte. Die Unterrichtseinheiten basieren in der Praxis meist auf liberalen Moralvorgaben und vermitteln praktisch keine Grenzen. Die Themen „Reinheit“, „Enthaltsamkeit“, „Natürliche Fruchtbarkeit“, der Platz der Sexualität im Streben nach Glück werden normalerweise nicht thematisiert. Dies bringt christliche Eltern in ein Dilemma, denn wenn sie ihre Kinder diesem Unterricht fernhalten, müssen sie Bußgelder bezahlen.

Auf kathTube eine Kurz-Doku des WDR: Aktuelle Stunde zum Thema Christenverfolgung in Duisburg!



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