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| ![]() Australien: 8 Monate Gefängnis für Lebensschützer11. Mai 2012 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Ein siebenfacher Familienvater wurde zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Hintergrund sind friedliche Blockaden von Abtreibungskliniken, an denen der Lebensschützer in den letzten zehn Jahren teilgenommen hat. Brisbane (kath.net/LSN/jg) Preston gehört der Gruppe Protect Life an, die im Rahmen friedlicher Kundgebungen die Eingangstüren von Abtreibungskliniken blockiert. Die Demonstranten setzen sich dabei auf den Boden vor den Türen und halten Fotos von zehn bis zwölf Wochen alten Babies im Uterus und Schilder mit Parolen für den Lebensschutz in den Händen. Die Polizei löst diese sogenannten Sit-ins regelmäßig auf. Die Demonstranten werden zu Geldzahlungen verurteilt. Preston, der selbst sieben Kinder hat, lehnt die Zahlung des Bußgeldes prinzipiell ab, weil nach seiner Ansicht der Schutz Unschuldiger nicht als Verbrechen gelten sollte und daher nicht zu bestrafen sei. Würde er die Strafe zahlen, würde er anerkennen, dass er etwas Falsches getan habe, sagte er in einem Interview. Sein Einsatz für die Ungeborenen hat ihm bereits fünf Gefängnisaufenthalte eingebracht, während der er insgesamt mehr als zehn Monate in Haft war. Dies ist wohl ein Grund für die lange Haftstrafe. Im australischen Bundesstaat Queensland entspricht ein Tag Gefängnis in etwa 100 Dollar. Preston, der als Wiederholungstäter gilt, muss für den selben Betrag drei Tage ins Gefängnis. Abtreibung ist in Queensland verboten. Ausgenommen sind Schwangerschaften, die das Leben, die körperliche oder geistige Gesundheit der Mutter gefährden oder wenn das Baby ist nach der Geburt nicht lebensfähig ist. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAustralien
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