Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine Gemeinschaft, die bemerkt, wenn SIE fehlen
  2. Leo XIV. empfing erstmals den DBK-Vorsitzenden Bischof Bätzing
  3. Kirchenrechtler Schüller befürchtet: Der gesamte Synodal-Prozess in Deutschland steht auf der Kippe
  4. Benediktiner in Solignac: Erfolgreiche Wiederbelebung monastischen Lebens im französischen Limousin
  5. Ich fühlte mich endlich zu Hause!“
  6. Papst Leo XIV. möchte auf Christus hinweisen!
  7. Frühere finnische Innenministerin Räsänen muss wegen Bibel-Zitat erneut vor Gericht
  8. „Die christliche Caritas ist eine wirksame Methode der Evangelisierung“
  9. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen
  10. Papst Leo XIV. empfing Isaac Herzog, den Präsidenten von Israel
  11. UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen und Kinder
  12. "F*ck the Rules" - Die peinlichste Rom-"Wallfahrt" im Heiligen Jahr 2025?
  13. „Ich bin nur ein ganz normaler Konvertit vom Protestantismus“
  14. Britische Polizisten nehmen Komiker wegen trans-kritischer Wortmeldungen auf X fest
  15. Der Synodale Weg ist in der Sackgasse gelandet

Die Organspender sterben durch das medizinische Handeln

10. Jänner 2012 in Aktuelles, 31 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Im offenen Brief fordert der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“, „der Bevölkerung verständlich" zu erklären, dass „ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist“.


Wolfsburg (kath.net/pm) „Es muss der Bevölkerung verständlich erklärt werden, dass ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist, denn die Verpflanzung von Organen, die aus einem toten Körper stammen, wäre für die Empfänger tödlich.“ Dies forderte der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“ (KAO) in einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, an den Bundesgesundheitsminister und die Justizministerin sowie an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Mitglieder des Bundesrates.


kath.net dokumentiert den offenen Brief in voller Länge:

Offener Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel,
an den Gesundheitsminister Herrn Daniel Bahr, an die Justizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und alle Mitglieder des Bundesrates

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Justizministerin,
sehr geehrter Herr Gesundheitsminister, sehr geehrte Damen und Herren,

seit den Anfängen der Transplantationsmedizin wird die Gesellschaft nur einseitig werbend im Sinne der Transplantationsmedizin aufgeklärt, um die Organgewinnung zu maximieren. Der Bevölkerung wird darin vermittelt, Organspende sei ein Akt der christlichen Nächstenliebe. Auch wird fälschlicherweise ein Kausalzusammenhang zwischen dem Tod schwer kranker Menschen und einem Mangel an Organen hergestellt: Täglich würden in Deutschland drei Menschen sterben, weil zu wenig Menschen Organe spendeten. Die Aufklärung beinhaltet hingegen keine Informationen über die Konsequenzen einer Organentnahme für den Geber und dessen Angehörige.

Hans Lilie, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, hat in seiner Festschrift zum 10jährigen Bestehen des Transplantationsgesetzes erklärt: „Anders als bei herkömmlichen Heileingriffen erfordert die freiwillige Erklärung zur Organspende keinerlei ärztliche Aufklärung.“ Es bliebe „den Einzelnen überlassen, sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen“./1/

Wir, eine Gruppe von Menschen, die uninformiert der Organentnahme bei ihren Angehörigen zugestimmt haben und Wissenschaftler, Ärzte, Juristen, Theologen, Journalisten, mit denen wir zusammenarbeiten, sehen das anders.

• Die Einwilligung setzt voraus, dass sie unbeeinflusst von Zwang und Täuschung sowie mit der Vermittlung ihrer ganzen Tragweite erteilt wird und dass der Einwilligende einwilligungs-, d.h. geschäftsfähig ist.


• Es ist verfassungswidrig, dass die im Transplantationsgesetz (TPG) verankerte Definition des Todes von der Bundesärztekammer vorgenommen wurde. Schließlich obliegt die Gesetzgebung des Bundes nach Artikel 77GG dem Deutschen Bundestag und nach Maßgabe des Artikels 50GG in den dafür vorgesehenen Fällen auch dem Bundesrat. Die Bundesärztekammer hingegen ist ihrer Rechtsform nach ein nicht rechtsfähiger Verein, auf den gemäß §54 Satz 1 BGB die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung finden./2/

• Laut TPG § 3, 2 ist die Entnahme von Organen oder Geweben, soweit in § 4 oder § 4a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn „der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“.

Die Grundannahme, der „Hirntod“ sei der Tod des Menschen und die betroffenen Patienten seien Leichen bzw. Verstorbene, entspricht aufgrund jahrzehntelanger medizinischer Erfahrungen nicht mehr dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft. In der international geführten Fachdiskussion werden mittlerweile selbst von renommierten Transplantationsmedizinern und Medizinethikern „hirntote“ Patienten als Sterbende definiert./3/ Damit ist die ethische und rechtliche Frage nach der gesellschaftlichen Rechtfertigung bzw. Verurteilung von der medizinischen Tötung der Spender durch die Organentnahme aufgeworfen (der Tod tritt z. B. infolge der Explantation des Herzens oder wenn das Herz nicht entnommen wird, durch Ausbluten des Spenders ein).

Bevor diese Frage nicht umfassend von der Politik erörtert, reflektiert und geklärt ist, werden die Einführung der vom Gesetzgeber geplanten Erklärungspflicht oder Entscheidungslösung und alle weiteren Änderungen des augenblicklichen Transplantationsgesetzes hinfällig. Sollte aber dennoch über den aktuellen Wissensstand der Hirntodforschung hinweggegangen werden, ist festzuhalten:

Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu fällen, setzt eine umfassende Aufklärung der potentiellen Spender voraus. Es muss der Bevölkerung verständlich erklärt werden, dass ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist, denn die Verpflanzung von Organen, die aus einem toten Körper stammen, wäre für die Empfänger tödlich. Dieses Phänomen verweist nochmals auf die Tatsache, dass ein Organspender auf dem Operationstisch durch medizinisches Handeln als Folge der Organentnahme stirbt. Auch hier muss unter dem Gesichtspunkt, dass der Spender sich noch im Sterben befindet, die Frage gestellt werden, ob es gesetzeskonform ist, selbst- oder fremdbestimmt über das mit medizinischen Methoden und ärztlicher Hilfe herbeigeführte Ende des eigenen Lebens bestimmen zu können. „Euthanasie“ und Sterbehilfe sind in Deutschland verboten.

Das Prozedere der Organgewinnung beinhaltet außerdem einen Verstoß gegen die Würde eines sterbenden Menschen, denn er wird, wie es in der transplantationsmedizinischen Sprache heißt, zum „human vegetable“, „menschlichen Herz-Lungenpräparat“, „lebenden Restkörper“, „Herz-Lungen-Paket“ oder „Organangebot“/4/ und damit zu einem Objekt degradiert.

Auch die Hirntoddiagnostik ist, sofern sie im Rahmen einer anschließenden Organentnahme durchgeführt wird, fremdnützig. Zudem birgt sie, wie jede andere Diagnostik auch, die Gefahr von Fehlurteilen in sich, und beinhaltet auch Vorgänge, die zum Teil aggressiv und medizinethisch fragwürdig sind (z.B. Eiswasserspülungen der Ohren, Apnoetest, Angiographie). Auch über diese gravierenden medizinischen Eingriffe vorab der eigentlichen Organgewinnung ist jeder einzelne Organspender detailliert zu informieren, denn wie bei jeder invasiven Diagnostik kann erst nach einer Aufklärung die schriftliche Einwilligung erfolgen. Die Hirntoddiagnostik wird an einem Menschen durchgeführt, der den Patientenstatus beansprucht und dem somit alle Rechte eines Patienten zustehen.

Hans Jonas, einer der großen Philosophen des 20. Jahrhunderts, hat 1986 anlässlich einer Fernsehaufzeichnung in der Katholischen Akademie Hamburg erklärt: Der Anspruch der Gesellschaft an mich endet an meiner Haut, im Sterben sollte ich meine eigenen Bedürfnisse bedenken.

Mit der Bitte um Unterstützung von Ihnen,
Renate Greinert, Vorstandsmitglied KAO
mit über fünfzig weiteren Unterzeichnern

Weiterführende Links:
Homepage „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“

Zur Diskussion im Forum.

Armin Schwibach: Hirntod als endgültige Definition des Todes? Eine notwendige Anfrage

Prof. Joseph Schumacher, Organspende: Hat ein Toter lebendige Organe?

Die Anmerkungen zum offenen Brief:
/1/ Lilie, Hans auf dem 110. Deutschen Ärztetag 2007 in Münster: 10 Jahre Transplantationsgesetz – Verbesserung der Patientenversorgung oder Kommerzialisierung. In: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.20.4640.5169.5194 (29.11.2011)
/2/ So der Jurist Hans Reis: Das Recht auf Leben – ein höchst unbequemes Recht. In: Balkenohl, Manfred/Rösle, Roland (Hg.): Handbuch für Lebensschutz und Lebensrecht. Paderborn 2010, S.40.
/3/ Vgl. z.B. neuere Hirntoddebatte in der amerikanischen Fachdiskussion: Miller, Franklin G. /Robert D. Truog, Rethinking the Ethics of Vital Organ Donations, in: Hastings Center Report 38 (2008) Nov.-Dec., S. 38-46; President’s Council on Bioethics, Controversies in the Determination of Death: A White Paper, Washington, D. C., December 2008; Shah, Seema K. et al: Death and legal fictions. In: Journal of Medical Ethics 37 (2011)12, S. 719-722; Truog, Robert D. /Franklin G. Miller, The Dead Donoar Rule and Organ Transplantation, in: The New England Journal of Medicine 359 (2008) 7, S. 674-675; vgl. außerdem die Fachdiskussion im deutschen Sprachraum z.B.: „Die Leichenspende sollte verboten werden.“ Organtransplantation – der Basler Philosoph Andreas Brenner wehrt sich gegen den moralischen Druck der Organspende. In: AZ vom 9. August 2011, S. 21; Bergmann, Anna: Organspende – tödliches Dilemma oder ethische Pflicht? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Parlament, Nr. 20/21 vom 16. Mai 2011, S. 10-15; Geisler, Linus S.: Die Lebenden und die Toten, in: UNIVERSITAS, 65 (2010), 763, S. 4-13; Müller, Sabine: Wie tot sind Hirntote? Alte Fragen – neue Antworten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Parlament, Nr. 20/21 vom 16. Mai 2011, S. 3-14; Sahm, Stephan: Ist die Organspende noch zu retten?, in: FAZ, Nr. 213 vom 14.9.2010, S. 33; Stoecker, Ralf: Ein Plädoyer für die Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland, in: Dirk Preuß/Nikolaus Knoepffler/Klaus-M. Kodalle (Hrsg.), Körperteile - Körper teilen, Kritisches Jahrbuch der Philosophie, 8 (2009).
/4/ Zit.n. Jonas, H.: Technik, Medizin und Ethik. Frankfurt a.M. 1987, S. 228; Steinbereithner, K.: Grenzgebiete zwischen Leben und Tod – Anästhesiologische Probleme, Wiener klinische Wochenschrift 81 (1969), H. 2930, S. 530; zit.n. Baureithel, Ulrike/Bergmann, Anna: Herzloser Tod. Das Dilemma der Organspende. Stuttgart 1999, S. 61, 65, 44.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Organspende

  1. Organspende - "Schweigen bedeutet keine Zustimmung"
  2. Staat greift aus Sicht der CDL selbstherrlich in Leben und Tod ein
  3. Nein zur Widerspruchslösung bei Organspende
  4. Papst wirbt für Organspende
  5. Mutter trägt todgeweihtes Baby aus: Für Organspende
  6. „Die ‚doppelte Widerspruchslösung‘ ist ein dreifacher Betrug“
  7. Organspende „berührt das Tötungstabu“
  8. Ablehnung der Organspende ist nicht weniger christlich als Zustimmung
  9. Der blinde Fleck in der Debatte um die Organspende
  10. Organspende - Dein Körper gehört mir?






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Leo XIV. empfing erstmals den DBK-Vorsitzenden Bischof Bätzing
  4. Kirchenrechtler Schüller befürchtet: Der gesamte Synodal-Prozess in Deutschland steht auf der Kippe
  5. "F*ck the Rules" - Die peinlichste Rom-"Wallfahrt" im Heiligen Jahr 2025?
  6. Eine Gemeinschaft, die bemerkt, wenn SIE fehlen
  7. Benediktiner in Solignac: Erfolgreiche Wiederbelebung monastischen Lebens im französischen Limousin
  8. Nicht ich, sondern Gott - Die Heiligsprechung von Carlo Acutis und Pier Giorgio Frassati
  9. Wer hat Angst vor großen Wundern?
  10. Frühere finnische Innenministerin Räsänen muss wegen Bibel-Zitat erneut vor Gericht
  11. Papst Leo XIV. möchte auf Christus hinweisen!
  12. Der Synodale Weg ist in der Sackgasse gelandet
  13. Tennis-Champion Alcaraz lässt sich in St. Patrick’s Cathedral segnen
  14. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen
  15. ‚Ich habe meine Heimat in der katholischen Kirche‘

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz