Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  3. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  4. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  5. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  6. Vorbehaltlos Ja zum Leben!
  7. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  8. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  9. ‚Urbi et Orbi‘ 2025: Weihnachten - Geburt des Friedens
  10. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  11. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  12. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  13. Von der Krippe bis zum Kreuz: Jesu Liebe für dich
  14. „Driving home for Christmas“ – Nun ist Chris Rea auf dem Weg in seine ewige Heimat
  15. Die Lügen der österreichischen SPÖ-Frauen-Ministerin

Bistum Regensburg: Lebensrecht darf nicht von Zugeständnissen abhängen

4. Mai 2011 in Deutschland, 53 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Bistum wehrt sich gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Predigt von Bischof Müller zum Thema Lebensrecht unzulässig gewesen sei.


Regensburg (kath.net) Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Predigt von Bischof Gerhard Ludwig Müller zum Thema Lebensrecht für unzulässig erklärt. Die Diözese Regensburg protestiert dagegen mit folgender Stellungnahme: „Kein Mensch darf über das Lebensrecht anderer Menschen bestimmen. Das ist die Botschaft einer Predigt von Bischof Gerhard Ludwig Müller vom 25. Mai 2008, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof drei Jahre später in Teilen für unzulässig erklärte.

Ein Gedanke der Predigt befasste sich mit den Überlegungen über Kindestötung eines atheistischen Autors. Dabei macht der Autor das Lebensrecht davon abhängig, ob Menschen ein ‚echtes, persönliches Überlebensinteresse’* besitzen. Weil es ‚äußerst schwierig ist, abzuschätzen, ab welchem Zeitpunkt’* dieses ‚Überlebensinteresse’* feststellbar sei, räumt der Autor großzügig ein, ‚aus praktischen Erwägungen heraus’* Säuglingen ein Lebensrecht zuzubilligen.


Solchen Moralvorstellungen muss die Kirche im Interesse jedes Menschen entschieden widersprechen. Menschliches Lebensrecht darf nicht an den seidenen Faden praktischer Erwägungen oder persönlicher Zugeständnisse gehängt werden.

Vielmehr besitzt jeder Mensch das unantastbare Lebensrecht, weil er Geschöpf Gottes und sein Ebenbild ist. Menschen sind zum Leben berufen und berechtigt, weil jeder einzelne von einem liebenden Schöpfer gewollt ist. Ob andere bereit sind, dieses Recht einzusehen, für nützlich zu halten, herbeizudefinieren oder zuzugestehen, das ist nicht seine Grundlage.

Wer das Lebensrecht von Kindern praktischen oder anderen Erwägungen unterwirft, muss sich die Folgen solcher Überlegungen vorhalten lassen, nämlich menschliches Lebensrecht in die Verfügungsgewalt von Menschen und damit grundsätzlich infrage zu stellen. Das gilt auch für den hier kritisierten Autor, der die Folgen seiner Moralvorstellungen bestreitet.

Der Sprecher des Bistums Regensburg, Clemens Neck, betont: ‚Es ist die Pflicht der Kirche, die Folgen von Moralvorstellungen aufzuzeigen, die sich auf Nützlichkeitserwägungen oder Konventionen stützen wollen. In Wirklichkeit bedrohen solche Moralversuche das unantastbare Lebensrecht wie es etwa das Grundgesetz formuliert und liefern den Menschen menschlicher Verfügung aus.’

Im Sinne dieser Pflicht setzte sich Bischof Gerhard Ludwig Müller kritisch und zugespitzt mit den Thesen des atheistischen Autors auseinander. Dabei zitierte er den Autor nicht, wie es der Verwaltungsgerichtshof seiner Entscheidung fälschlich zugrunde legt. Vielmehr zeigte der Bischof die logischen Konsequenzen einer ethischen Konstruktion auf, die das Lebensrecht von Menschen in die Entscheidungsgewalt anderer legen will.

Die Kirche hat die Pflicht und auch das Recht, auf solche bedrohlichen Entwicklungen für jeden Menschen hinzuweisen.

Aus Sicht des Bistums Regensburg stellt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes deshalb einen erheblichen Eingriff dar in die Meinungsfreiheit und speziell in das Verkündigungsrecht, das mit der Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt ist. Das darf und kann die Kirche nicht hinnehmen. Aus diesem Grund beantragt sie die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht.“

*zitiert nach Schmidt-Salomon, Michael, Manifest des evolutionären Humanismus, Aschaffenburg 2006, S. 126



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bischof Gerhard Ludw

  1. Früherer Glaubenspräfekt Kardinal Müller wird 70
  2. Du hast die klaren Überlieferungen des Glaubens verteidigt
  3. Erzbischof Müller: Prozess gegen Wulff unverständlich
  4. Justizministerin meint: Müllers Pogrom-Vergleich 'geschmacklos'
  5. Papstbruder: Wünsche Müller Zeit für die Einarbeitung
  6. Kardinal: Müller 'hervorragend geeignet' für Glaubenskongregation
  7. Erzbischof Müller zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt
  8. Papst beruft Bischof Müller in Einheitsrat und Bildungskongregation
  9. Eine parasitäre Existenzform
  10. Bischof Müller: Bischöfe sind nicht an allem schuld






Top-15

meist-gelesen

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  4. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  5. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  6. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  7. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  8. ‚Urbi et Orbi‘ 2025: Weihnachten - Geburt des Friedens
  9. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  10. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  11. „Driving home for Christmas“ – Nun ist Chris Rea auf dem Weg in seine ewige Heimat
  12. Wenn Gott Mensch wird. Die angebrochene Morgenröte des neuen Tages
  13. Ermittlungen im Fall Orlandi offenbar an einem Wendepunkt
  14. Der Friede begann zu weinen. Weihnachten - die Gegenwart Gottes im verletzlichen Fleisch
  15. Vorbehaltlos Ja zum Leben!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz