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Zeugen Jehovas wollen mit Kirchen gleichgestellt werden

21. Februar 2011 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Anhörung in Bremen: Verstoßen Glaube und Praxis gegen das Grundgesetz? Besserer Status würde der Gemeinschaft z.B. Mitsprache im Rundfunkrat von Radio Bremen sichern; sie könnte Kindergärten und Schulen gründen.


Bremen (kath.net/idea) Die Zeugen Jehovas streben bundesweit die rechtliche Gleichstellung mit den Kirchen an. In 12 der 16 Bundesländer hat die religiöse Sondergemeinschaft bereits den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Bremen und Nordrhein-Westfalen steht eine Entscheidung noch aus. Im Rechtsausschuss der Bremer Bürgerschaft fand dazu am 16. Februar eine Anhörung statt, bei der sowohl Aussteiger wie Vertreter der Zeugen Jehovas ihre Standpunkte darlegten.

Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben den Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts versagt mit der Begründung, Teile ihrer Lehre und Praxis ließen Rechtstreue gegenüber dem Grundgesetz vermissen. So werde das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe verletzt, weil Aussteiger mit Gemeinschaftsentzug belegt würden. Dies könne Familien auseinanderreißen. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem „Leib und Leben“.


Zeugen Jehovas: „Zerrbild“

Bei der Bremer Anhörung kritisierte Bernd Galeski vom Netzwerk Sektenausstieg (Barmstedt), wie die Zeitung Weser-Kurier berichtet, dass Aussteiger mit sozialer Isolation belegt würden. So dürfe ein Vater, der die Gemeinschaft verlässt, seine Kinder nicht mehr sehen. Ärzte berichteten von Fällen an Bremer Krankenhäusern, wo Kindern eine lebensrettende Bluttransfusion verweigert worden sei. Nur durch richterliche Verfügung habe man ein Frühgeborenes mit Blutarmut behandeln können, teilte Hans-Iko Huppertz von der Prof.-Hess-Kinderklinik mit.

Der Justitiar der „Wachtturm-Gesellschaft“ der Zeugen Jehovas, Gajus Glockentin, bezeichnete die Anhörung als „Inszenierung“, in der ein Zerrbild präsentiert werde. Die rund 2.000 Bremer Zeugen Jehovas würden mit Schmutz beworfen. Der Kontaktabbruch zu Aussteigern sei eine legitime Maßnahme. Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts würde der Gemeinschaft zum Beispiel eine Mitsprache im Rundfunkrat von Radio Bremen sichern. Außerdem könnten sie Kindergärten und Schulen gründen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte den Zeugen Jehovas 2006 den Anspruch auf den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich zugebilligt. Im Einzelnen müssen die Bundesländer darüber entscheiden. Im Bundesgebiet gibt es rund 168.000 Zeugen Jehovas.


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Lesermeinungen

 politischerbeobachter 4. März 2011 
 

Schadenfroh?

Über den Sinn oder Unsinn von Religionen kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein; über die inhaltliche Ausrichtung seiner Weltanschauung sowieso.

In einen Rechtsstaat scheint es mir aber sehr unsinnig und unvernünftig, wenn eine Landesregierung erneut über eine Grundgesetzänderung nachdenkt, obwohl verschiedene Verwaltungen und Gerichte - bis hin zum Bundesverfassungsgericht - nach 15 Jahren zu einem Urteil gekommen sind.
Haben unsere Gerichte zu wenig ernsthafte Fälle? Schade, dass dieser Gedanke in den Äußerungen hier überhaupt nicht angesprochen wird. Sind wir evtl. etwas Schadenfroh?


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 MosesflohausÄgypten 26. Februar 2011 
 

zum Widerspruch von Mykrokosh

In Deutschland gibt es für Religionsgemeinschaften nur zwei Möglichkeiten der rechtlichen Registrierung:
Vereinsrecht oder Körperschaft öffentlichen Rechts.
Bisher waren Jehovas Zeugen als e.V., eingetragener Verein, organisiert. Damit kamen wir den rechtlichen Erfordernissen nach und in den vergangenen Jahrzehnten hat für uns diese Rechtslage auch gelangt. Jedoch hat sich in den 1980er Jahren die Zahl der Mitglieder erhöht. Bis dahin waren die meisten unserer \"Kirchen\" nur gemietet, und nun sind es alles eigene Grundstücke. Auch die Globalisierung macht sich bemerkbar, jedes Land hatte seine eigene Druckerei und Verwaltung. In diesem Jahr übernimmt Selters (Deutschland) die Aufgaben von der Schweiz, Spanien und Italien, sowie andere.
Diese ganzen neuen Faktoren führten dazu, dass entschieden wurde, dass das Vereinsrecht mit ihren zahlreichen und komplizierten Auflagen nicht mehr passt.
Es hat nichts mit der Gleichstellung zu tun, den weder die Mormonen noch die Neuapostolen oder Siebenentagsadventisten, die den Körperschaftsstatus besitzen, sind in der breiten Öffentlichkeit den zwei Großkirchen gleichgestellt. Noch hat es etwas mit einer Kooperation mit dem Staat zu tun, da auch ein e.V. ein rechtliches Erfordernis ist.


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 bücherwurm 22. Februar 2011 

Lieber ThomasvR

die Zeugen Jehovas sind eine Sekte, die zwar noch schwammig auf christlichem Gedankengut basiert, aber das gemeinsame Glaubenserbe völlig verlassen haben. Dagegen haben wir mit den evangelischen und evangelikalen Geschwistern zwar starke Unterschiede in der Lehre, aber ausreichend gemeinsame Basics, um z.B. mit ihnen gemeinsam beten zu können. Auch wird oft ihre Taufe anerkannt, wenn sie zu uns in die katholische Kirche kommen.


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 Stephan Karl 22. Februar 2011 

@ThomasvR
Lieber Thomas. Dem, was Sie bez. der Abtreibung sagen, stimme ich zu. In dieser Frage, wie übrigens (meines Wissens nach) auch in allen Fragen der Sexualmoral. Allerdings könnte da auch ein Haken sein, den man nicht übersehen darf. Hier stellt sich die Frage, wie sie zur Person Jesu Christi stehen. So weit ich weiß, erkennen die Zeugen Jehovas die wahre Gottheit und Menschheit des Heilandes nicht an. (Falls ich mich da irren sollte, bitte ich um Korrektur!) Dies ist jedoch ein zentraler Punkt, den wir mit dem Protestantismus (wenn auch leider wohl nicht mit einer Vielzahl der Protestanten) gemeinsam haben, nämlich der Glaube an die Tatsache: Jesus Christus ist wahrer Mensch und wahrer Gott. Daher habe ich meine Zweifel, ob man die Zeugen Jehovas wirklich mit den protestantischen Glaubensgemeinschaften (die rein rechtlich glaube ich ohnehin auch vor dem Gesetz den gleichen Status haben, wie die hl. römisch-katholische Kirche), gleichstellen darf. Es könnte sein, daß man hier zumindest Gemeinschaften wie den Evangelikalen, oder den Baptisten o.ä. nicht gerecht wird. Ansonsten finde ich die Haltung der Zeugen Jehovas bez. Abtreibung etc. übrigens ebenfalls durchaus lobenswert. Allerdings denke ich, daß der volle Wert einer Geisteshaltung, mag sie auch - das sei keinesfalls in Abrede gestellt! - sehr edelmütig und ehrenhaft, sich in letzter Instanz daran zu erkennen wie weit er auf Gott, auf Jesus Christus hingeordnet ist. \"Jesus Christus der nicht wahrer Gott und wahrer Mensch ist\", ist meiner Meinung nach nicht wirklich Jesus Christus.


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 Hartmut8948 22. Februar 2011 
 

Demokratische Spielregeln

Die einzige Spielregel, die sie gelten lassen: Bist du noch kein Mitglied, dann kannst du entscheiden, ob du es wirst oder nicht. Bist du aber Mitglied, hast du keinen Ermessensspielraum: Entweder ganz oder nicht.
Dau gilt: Vertrauen mag gut sein, Kontrolle ist besser, absolute Kontrolle eine absolutistischen Sekte.
Dass Kindern der Kontakt zu ihren Eltern verboten, dass Ehepartnern der Kontakt untereinander verboten wird, dass Kindern der Kontakt zu ihren Freunden untersagt wird, also mir ist unwohl dabei und dass sie gegen Abtreibung sind, Blutspenden oder für Totalverweigerung gegen den Staat, mir wird immer unwohler, mich mit ihnen zu verbünden! Da komme ich noch eher mit den Evangelikalen klar.


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 Mykrokosh 22. Februar 2011 
 

Ein Widerspruch

Die Zeugen Jehowas halten alle Staaten für ein Teufelswerk. Daher wollen sie z. B. auch keinen Militärdienst leisten. Aber jetzt wollen auf einmal sie mit dem Staat kooperieren. Wollen sie etwa mit dem Teufel zusammenarbeiten, um finanzielle Vorteile zu gewinnen ?


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 ThomasvR 21. Februar 2011 
 

Gleichstellung mit dern protestantischen Glaubensgemeinschaften

Warum eigentlich nicht? Die protestantischen Glaubensgemeinschaften benutzen den Titel Kirche auch nur deswegen weil sie sich auch nur als Kirche (Kirchen) behaupten, obwohl sie eigentlich keine Kirche sind.

Die Jehova Zeugen sind dabei auch strikt gegen die Abtreibung und die meisten protestantischen Glaubengemeinschaften beharren dagegen auf das Rechte iner Frau über das Leben oder Tod eines ungeborenen Kindes selbst entscheiden zu können,. Damit liegen die Jehova Zeugen gerade an diesem Punkt uns näher als Protestanten.


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 Michael van Laack 21. Februar 2011 

Nur ein kurzer Hoinweis

Die Gründung einer Schule ist grundsätzlich (Bundesrecht steht über Landesrecht) nicht abhängig von der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe z.B.Priesterbruderschaft Pius X.). Eine solche Anerkennung würde \"lediglich\" helfen, an sonst verschlossene Zuschuss- und Fördertöpfe zu gelangen.


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