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Für eine ganz neue Einheit der Christen

6. Jänner 2011 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Schon längst „verlaufen die Scheidungslinien in grundsätzlichen ethischen und auch dogmatischen Fragen nicht mehr konfessionell gebunden innerhalb der Konfessionen selbst“ – Kommentar zum neuen evangelischen Pfarrerdienstrecht von Prof. Hubert Windis


Freiburg (kath.net/idea) Das von der EKD-Synode beschlossene neue Pfarrdienstrecht bestimmt weiterhin die kirchliche Diskussion, wobei es um den § 39 geht, der ermöglicht, dass auch gleichgeschlechtliche Partner im Pfarrhaus zusammenleben können, wenn die jeweilige Landeskirche zustimmt.

Hubert Windisch, katholischer Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg, gibt zu dem umstrittenen Thema eine Stellungsnahme ab:


Am 10. November – einen Tag vor dem Namenstag Martin Luthers – haben die 126 Synodalen der EKD einstimmig ein neues Pfarrdienstgesetz beschlossen, das Landesbischof Ulrich Fischer als ein „wahrhaft epochales Werk“ bezeichnete. Dass es ein neues Pfarrdienstgesetz im Sinne der Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EKD brauchte, steht außer Zweifel. Und dass darin viel Wichtiges und Richtiges behandelt und geregelt wird, ist unbestritten. Für große Unruhe in protestantischen Kreisen sorgt allerdings eine eher harmlos klingende Passage. In § 39 über Ehe und Familie heißt es, dass Pfarrerinnen und Pfarrer auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen gebunden sind, die sich aus der Ordination ergeben. Aus der Erläuterung des Begriffs „familiäres Zusammenleben“ im Pfarrdienstgesetz wird nun klar, dass mit diesen neuen kirchenrechtlichen Regelungen auch lesbische Pfarrerinnen und schwule Pfarrer, die in einer Lebenspartnerschaft zusammenleben, ebenso wie ein in normaler Ehegemeinschaft zusammenlebendes Pfarrerehepaar als Familie angesehen werden. Denn in der Begründung zum neuen Gesetz heißt es wörtlich: „Der Begriff ‚familiäres Zusammenleben’ ist bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen, das sich als auf Dauer geschlossene, solidarische Einstandsgemeinschaft darstellt.“


Ist dann auch eine „Ehe zu dritt“ im Pfarrhaus möglich?

Die Formulierung „mindestens zwei Menschen“ lässt sogar Spielraum für künftige Weiterentwicklungen von Lebensformen. So könnten beispielsweise bald auch drei als Partner zusammenlebende Pfarrerinnen oder Pfarrer als Familie gelten. Eine „Ehe zu dritt“ wäre also, wie bereits jetzt in den Niederlanden möglich, denkbar.

Vielleicht ist den Synodalen der EKD einschließlich ihres neuen Ratsvorsitzenden gar nicht bewusst, welche Sprengkraft in diesen Aussagen liegt, eine Sprengkraft, die zu ähnlichen Zuständen und Vorgängen wie in der anglikanischen Kirche führen könnte. Worum geht es? Mit der erläuternden Begründung zum Begriff „familiäres Zusammenleben“ verlässt die EKD den kirchlichen Boden biblischer Anthropologie, die in der grandiosen Ouvertüre der Heiligen Schrift in Genesis 1 und 2 anklingt, und fährt unbedarft und willfährig zugleich im Fahrwasser des Gendermainstreams und der Schwulenbewegung. Ein Urdatum göttlicher Offenbarung, die Gottebenbildlichkeit des Menschen im Mann- und Frausein, wird zur Disposition gestellt, indem dieses Mann- und Frausein nicht mehr als der biblisch exklusive Referenzpunkt geschlechtlichen Verstehens und sexueller Praxis beibehalten, sondern als eine Beziehungsspielart des menschlichen Miteinanders unter vielen anderen angesehen wird. Aus Genesis 1 und 2 wird Allotria, Beliebigkeit, die an Verhöhnung der Bibel grenzt. Wenn das alles im Blick auf das Pfarramt passiert, kann man eigentlich nicht noch schlimmer mit der Heiligen Schrift umgehen, die doch immer ein Markenzeichen evangelischen Selbstverständnisses war.
Wenn Evangelische schweigen, dann ...

Da sich innerhalb der evangelischen Kirchen, aus welchen Gründen auch immer, protestantischer Widerstand gegen diese fundamentale Verwerfung von Christ- und Kirchesein nur zaghaft meldet, ist katholischer Protest nötiger denn je. Freilich ist ein solcher Protest nicht einfach. Zum einen gibt es auch innerhalb der katholischen Kirche Gruppierungen und auch Theologen, die dem § 39 des Pfarrdienstgesetzes samt Begründung zustimmen würden. Zum anderen muss man leider feststellen, dass in der katholischen Kirche vor allem auf Leitungsebene eine ökumenische Befangenheit eingekehrt ist, die sich hauptsächlich in ökumenischer Betulichkeit ergeht und weder die Wirklichkeit der Gläubigen noch die wirklichen Fragen des Glaubens in den Blick bekommt. So müsste man von offizieller katholischer Seite aus den neuen EKD-Vorsitzenden Schneider ja nicht nur auf das neue Pfarrdienstgesetz, sondern auch auf seine Christologie hin kritisch befragen. Und man muss leider auch feststellen, dass dieser nicht nur katholischen Befangenheit über alle Konfessionen hinweg ein Konsens – eine Art negativer Ökumene – zugrundeliegt, der primär auf die Selbsterhaltung der Kirchen als Apparate und Organisationen achtet. Die Kirchen neigen als soziokulturelle Systeme – wie alle innerweltlichen Systeme auch – dazu, selbstreferenzielle Systeme zu werden. Es geht um sie selbst, um ihre Strukturen, ihr Personal, ihr Geld. Wohlweislich ist man deshalb über konfessionelle Grenzen hinweg darauf bedacht, sich bei dieser Selbsterhaltung gegenseitig nicht wehzutun. Immer aber, wenn Selbsterhaltung vorrangig wird, ist die Kirche bereit, sich den Vorstellungen der Zeit und den jeweiligen politischen Machthabern, ja sogar einer wie auch immer gearteten Politischen Korrektheit zu unterwerfen. Man meint dann, wichtig zu sein aufgrund von Anpassung, obwohl man gerade deshalb deutlich spüren kann, dass man in unserer Gesellschaft als Kirche zunehmend als eine Größe gebraucht wird, die man eigentlich nicht mehr braucht. Wichtigtuerei gegenüber Staat und Gesellschaft nach dem Motto „nützt du mir, nütz’ ich dir“ ist die Folge. Dem Geld des Staates für kirchliches Vielerlei korrespondiert dann der kirchliche Segen für staatliches Allerlei. Das Pfarrdienstgesetz mit der darin aufscheinenden Sexualethik ist nur ein Symptom für eine tiefere Versündigung.

Ein Riss geht quer durch die christlichen Konfessionen

Leicht vergisst man freilich so den Auftrag zu kritischer Zeitgenossenschaft gegenüber Entwicklungen in unserer Gesellschaft, die weder der Verherrlichung Gottes noch dem Wohl der Menschen dienen. Nun sind immer mehr Gläubige in allen Konfessionen mit diesen Vorgängen unzufrieden. Ein Riss geht quer durch die christlichen Konfessionen. Dieser Riss ist als heilsamer Riss zu verstehen und fruchtbar zu machen. Denn längst schon verlaufen die Scheidungslinien in grundsätzlichen ethischen und auch dogmatischen Fragen nicht mehr konfessionell gebunden innerhalb der Konfessionen selbst. Wir haben diesbezüglich de facto eine neue Art von überkonfessioneller Kirchenspaltung, die nur noch eines mutigen de-jure-Zustandes harrt. Dies wahrzunehmen und auch anzuerkennen, würde eine ganz neue Einheit der Christen entstehen lassen, die sicherlich auch noch bestehende sperrige Unterschiede jenseits ökumenischer Gags verschwinden ließe. Nicht zuletzt eine neue geistliche und theologische Ehrfurcht vor der Heiligen Schrift, die die katholische Kirche laut II. Vatikanischem Konzil (Dei verbum Nr. 21) immer wie den Herrenleib selbst verehrt hat, würde dazu beitragen. Sollten sich Christen durch alle Konfessionen hindurch zu gemeinsamem Protest gegen die unselige Passage samt Begründung von § 39 des Pfarrdienstgesetzes der EKD zusammenfinden, hätte Gott auf krummen Zeilen gerade geschrieben.


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