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De excommunicatione remissa

28. Jänner 2009 in Latein, keine Lesermeinung
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Desiderium esse, ut necessitudines cum Fraternitate Sancti Pii X excommunicationem remittendo corroborarentur.


Civitate Vaticana (kath.net/RV) Summus Pontifex Benedictus XVI excommunicationem a quattuor episcopis Fraternitatis Sancti Pii X traditis a maioribus institutis addictis contractam remisit. Decretum praefecti Congregationis pro Episcopis, Ioannis Baptistae Cardinalis Re nomine, ad remissionem excommunicationis spectans Curia Romana die Saturni publici iuris fecit.

In quo legitur Summum Pontificem petitionem Superioris Generalis, Bernardi Fellay nomine, suscipisse. Episcopus Fellay die quinto decimo mensis Decembris anno bismillesimo octavo ad Pontificiam Commissionem, cui nomen est "Ecclesia Dei", recucurrerat, ad quam reconciliatio cum communitatibus traditioni adhaerentibus pertinet.


Vicesimos unum abhinc annos ille episcopi in excommunicationem incucurrunt. Pontificia Congregatio pro Episcopis die primo mensis Iulii anni millesimi nongentesimi octogesimi octavi eam declaravit episcopis pridie a conditore Fraternitatis, archiepiscopo Marcellino Lefebvre nomine, illegitime consecratis.

Qui postea asseveravit se ex necessitate egisse ad fidem Ecclesiae servandam. In decreto quoque scriptum est Benedictum XVI. decidisse se de statu canonico episcoporum cogitaturum esse, cum "incommoda, quae ad animum eorum" ob excommunicationem "pertinerent sensu paterno" tolleret.

Desiderium esse, ut necessitudines cum Fraternitate excommunicationem remittendo corroborarentur. Legitur demum in documento Summum Pontificem cogitare hoc "donum pacis" tempore Nativitatis Domini exeunte signum quoque esse "unitatis in misericordia Ecclesiae Universalis" fovendae atque "scandali scissurae" tollendi.


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