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| ![]() Eine Ministerin spricht von 'staatsbürgerlichen Erziehung'2. Oktober 2008 in Österreich, keine Lesermeinung Kulturkampf in Österreich: Ministerin Schmied warnt vor "Sexualaufklärung an Schulen" durch katholische Gruppen: Im Religionsunterricht dürfen keine Lehrbücher mehr verwendet werden, die im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. Wien (www.kath.net) In dem KATH.NET vorliegenden Schreiben an Wiener Schulen vom 22. August 2008 heißt es wörtlich: Nach Vergleich der in der Anlage beigefügten Aussagen des Sexualerziehungserlasses mit den Aussagen der ebenfalls beigefügten Unterlagen von Vorträgen zum Thema Aufklärung und Sexualität von Seiten der Organisation Human Life International kommt die zuständige Abteilung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Auffassung, dass die vorliegenden Vortrags-Unterlagen den Richtlinien des Grundsatzerlasses Sexualerziehung in zentralen Bereichen widersprechen (Pluralität der Wertvorstellungen, Achtung gleichgeschlechtlicher Partnerschaftsformen, wissenschaftlich fundierte Aussagen, Entscheidungsfreiheit des Einzelnen und kritische Auseinandersetzung mit der Vielfalt von Argumentationen). Die Ministerin weist in dem Schreiben alle Schulen an, dass derartiges Informationsmaterial, ebenso wie Referent/innen, welche die Inhalte des Grundsatzerlasses zur Sexualerziehung konterkarieren, künftig nicht mehr im Unterricht zuzulassen sind. Schmied weist explizit darauf hin, dass dies auch für den Religionsunterricht gelte, für welchen gemäß § 2 Abs. 3 Religionsunterrichtsgesetz keine Lehrbücher und Lehrmittel verwendet werden dürfen, die im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. Das Schreiben wurde offensichtlich auch in andere Bundesländer an die Schulen verschickt. In einem KATH.NET vorliegenden Begleitschreiben des Niederösterreichischen Landesschulrats heißt es: Die Schulen sind darauf hinzuweisen, dass derartiges "Informationsmaterial", ebenso wie Referent/innen, welche die Inhalte des Grundsatzerlasses zur Sexualerziehung konterkarieren, künftig nicht mehr im Unterricht zuzulassen sind. Dies gilt auch für den Religionsunterricht, für welchen gemäß § 2 Abs. 3 Religionsunterrichtsgesetz keine Lehrbücher und Lehrmittel verwendet werden dürfen, die im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. Kontakt: Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAufreger
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