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| ![]() ,Kein Handlungsbedarf zur Regelung homosexueller Partnerschaften20. November 2007 in Österreich, keine Lesermeinung Der St. Pöltner Bischof Klaus Küng warnte in einem Gastkommentar vor einer rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Beziehungen. Würzburg / St. Pölten (www.kath.net) Gleichgeschlechtliche Paare können die für die Gesellschaft wichtigen Leistungen der Familie nicht erbringen, daher können ihnen vom Staat wenn er gerecht sein will auch nicht die der Ehe vorbehaltenen Rechte gewährt werden. Das stellte der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng in einem Gastbeitrag für die Tagespost fest. Küng bezog sich auf den Vorwurf, homosexuell orientierte Menschen dürften nicht diskriminiert werden. Wichtig sei zu unterscheiden: Einerseits ist es wichtig, jedem Menschen, selbstverständlich auch einem gleichgeschlechtlich empfindenden, Verständnis, Toleranz und Achtung entgegenzubringen, ihm auch die persönlichen Rechte zu sichern, sofern dadurch nicht die Rechte anderer bedroht sind. Andererseits sei es aber die Aufgabe des Staates, die gesunde Entwicklung der Gesellschaft zu fördern, unterstrich der Bischof. Von zentraler Bedeutung ist in dieser Hinsicht die Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau. Mit gutem Grund seien in fast allen Rechtsordnungen der Welt Ehe und Familie mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet. Küng: Es geht dabei um das Kindeswohl, um die Förderung der Widmung an die Familie und um die finanzielle Förderung beziehungsweise um die Sicherung des oft gemeinsam erarbeiteten oder ererbten Vermögens. Gleichgeschlechtliche Paare können die für die Gesellschaft wichtigen Leistungen der Familie nicht erbringen, daher können ihnen vom Staat wenn er gerecht sein will auch nicht die der Ehe vorbehaltenen Rechte gewährt werden. Der St. Pöltner Bischof warnte vor den Folgen einer rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Beziehungen mit der Ehe, nämlich die Forderung, Kinder zu adoptieren oder bei lesbischen Frauen eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. Kinder brauchen aber für ihre Persönlichkeitsentwicklung Vater und Mutter, unterstrich er. Außerdem entstünden weitere Ungerechtigkeiten, bemerkte er. Warum nicht auch die rechtliche Anerkennung jener ,Lebensgemeinschaften, die zum Beispiel aus verwandtschaftlichen, beruflichen oder anderen Gründen eingegangen werden? Warum sollen nur jene Personen Sonderrechte erhalten, die eine geschlechtliche Beziehung haben? Der Bischof schloss mit den Worten: Ein Handlungsbedarf zur Regelung homosexueller Partnerschaften besteht nicht, da die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten berechtigte Ansprüche bereits gewährleisten. Je mehr sich die staatliche Gesetzgebung von der in der Natur des Menschen verankerten Werteordnung entfernt, desto größer sind die Gefahren von Fehlentwicklungen, die sich daraus ergeben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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