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| Weshalb Halbheiten beim Kirchenbeitrag?19. Juni 2007 in Österreich, keine Lesermeinung Österreichs Kirche plant Erleichterungen beim Kirchenbeitrag für die, die mit Austritt drohen. Italiens Kulturabgabe wäre das bessere Modell. Ein Kommentar von Dietmar Neuwirth / Die Presse. Wien (kath.net/presse) Gut gemeint kann manchmal das Gegenteil von gut gemacht bedeuten. Gut gemeint ist es jedenfalls, das neue Modell, mit dem Österreichs Bischöfe jenen Katholiken, die aus der Kirche austreten, eine zweite Chance geben. Und sie noch einmal, vielleicht überhaupt zum ersten (und letzen) Mal heftig umwerben. Mit einem Angebot zum Gespräch auch über die Höhe des bei vielen ungeliebten Kirchenbeitrags, immerhin nach Statistiken für bis zu 35 Prozent Anstoß, sich zu verabschieden. Zwar gibt es Möglichkeiten, bei den Mitarbeitern der Kirchenbeitragsstellen einen geringeren als den vorgeschriebenen Betrag herauszuverhandeln. Aber Befürchtungen, die aus dem Inneren der Kirche kommen, sind nicht von der Hand zu weisen: Es könnte eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Kirchenbeitragszahlern gezüchtet werden. Die, die vielleicht murrend, aber brav zahlen, und die, die mit dem Austritt drohen. Und dann zum Diskonttarif bleiben dürfen. Weshalb Halbheiten? Gerade Bischöfe blicken ja oft nach Rom. In Italien gibt es die Kulturabgabe, die jeder zahlen muss. Und zweckwidmen kann einer Religionsgemeinschaft, kulturellen, sozialen Vereinigung. Die katholische Kirche ist dort seither nicht ärmer geworden. Im Gegenteil. Mit einem Schlag wären in Österreich so gut wie alle Kirchenaustritte gestoppt. Und alle Klagen, Ausgetretene seien Schmarotzer, weil sie Kirchen als Kulturgüter oder Sozialleistungen nicht mitfinanzieren. Voraussetzung: mutige Bischöfe. © Die Presse Publikation mit freundlicher Genehmigung des Autors. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuKirchensteuer
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