![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Richard Lugner klagt Weihbischof Andreas Laun2. Februar 2007 in Österreich, keine Lesermeinung Diskussion um Abtreibung in der Lugner-City eskaliert: Lugner klagt Laun Wiener Kirchenrechtler stellt sich auf die Seite von Lugner und meint, dass der Katechismus irrelevant sei Was sagt die Kirche zur Exkommunikation bei Abtreibungs-Mithilfe? Wien (www.kath.net) Schützenhilfe bekommt Lugner überraschenderweise vom Wiener Kirchenrechtler Bruno Primetshofer, der meint, dass die Exkommunikation nicht zutreffe und dass der Katechismus, auf den sich Laun beruft, "irrelevant (!) sei, da er kein Gesetzbuch darstelle. Primetshofer meint weiters, dass die Exkommunikation lediglich denjenigen betreffe, der aktiv eine Abtreibung vorgenommen habe, und die Frau, welche diese vornehmen hat lassen. Die Meinung von Primetshofer wird allerdings von anderen Kirchenrechtlern nicht geteilt. Die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel meinte bereits 2004 bei einer Tagung der Uni Bamberg in einem Vortrag über den Täterkreis des Abtreibungsvergehens: Im kirchlichen Strafrecht werden wesentliche Tatbeteiligte genauso bestraft wie die Täter selbst (c.1329). Als Täter im eigentlichen Sinn kommen die schwangere Frau und die ärztliche Person, die die Abtreibung vornimmt, in Frage; wesentliche Tatbeteiligte können moralische Tatbeteiligte sein, die durch ihren wesentlichen Einfluss die schwangere Frau zur Abtreibung veranlasst haben (z.B. der biologische Vater des ungeborenen Kindes; die Eltern der schwangeren Frau, aber auch andere Angehörige, Freunde und Freundinnen bis hin zur professionellen Beraterin, die nicht nach den gesetzlichen Vorgaben berät) oder physische Tatbeteiligte (z.B. die bei der Operation assistierenden ÄrztInnen und Krankenschwestern). Was sagt die Kirche zum Thema Abtreibung und Exkommunikation? Im Kirchenrecht findet sich im Canon 1398 folgendes: Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu. In der Enzyklika Evangelium vitae aus dem Jahre 1995 heißt es im Kapitel 62: Die Exkommunikation trifft alle, die diese Straftat in Kenntnis der Strafe begehen, somit auch jene Mittäter, ohne deren Handeln sie nicht begangen worden wäre. 71 Mit dieser erneut bestätigten Sanktion stellt die Kirche diese Straftat als eines der schwersten und gefährlichsten Verbrechen hin und spornt so den, der sie begeht, an, rasch auf den Weg der Umkehr zurückzufinden. Denn in der Kirche hat die Strafe der Exkommunikation den Zweck, die Schwere einer bestimmten Sünde voll bewußt zu machen und somit eine entsprechende Umkehr und Reue zu begünstigen. Im Katechismus der Katholischen Kirche steht unter 2272: Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. "Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu" (CIC, can. 1398), "so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt" (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323-1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird. Wie verbindlich ist der Katechismus für Katholiken? Auch diese Frage wird vom Katechismus selbst beantwortet. Im Vorwort des Katechismus schreibt der frühere Papst Johannes Paul II.: Der Katechismus der katholischen Kirche, den ich am 25. Juni 1992 approbiert habe und dessen Veröffentlichung ich kraft meines apostolischen Amtes heute anordne, ist eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der apostolischen Lehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird. Ich erkenne ihn als gültiges und legitimes Werkzeug im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft an, ferner als sichere Norm für die Lehre des Glaubens. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAufreger
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |