Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Drei Nonnen für ein Halleluja
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Brötchentüten für die Demokratie
  13. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  14. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  15. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung

„Haben den Menschen ein Stück Freiheit zurückgegeben“

1. Mai 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat diese Woche die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt


Saarbrücken (kath.net)
Der Verfassungsgerichtshof des deutschen Bundeslandes Saarlandes hat diese Woche die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt. Jetzt hat Roland Rixecker, der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, in einem Interview mit FOCUS das Urteil erklärt und verteidigt. Er betont, dass selbst in Extremlagen wie der Corona-Pandemie der Staat die Grundrechte der Bürger nicht grenzenlos einschränken dürfe. „Wir haben den Menschen ein Stück Freiheit zurückgegeben“, stellt der Präsident fest und erinnert an das Urteil, in dem zu lesen ist: „Nicht der Bürger muss sich rechtfertigen, warum er ein Grundrecht ausübt, sondern der Staat muss rechtfertigen, warum und für welche Dauer er in Grundrechte eingreift.“ Aufgrund des Urteils können im Saarland Menschen auch ohne „triftigen Grund“ ihre Häuser wieder verlassen.


Das Gericht stellte die bislang in Deutschland eingeleiteten Schritte zur Corona-Bekämpfung in Frage und meldet Zweifel an, da selbst unter Virologen offenbar bis heute Unklarheit herrsche, wie das Virus konkret wirke und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet seien, um seine Ausbreitung zu vermindern oder ihr entgegenzutreten. Das Gericht stellte außerdem fest, dass in ganz Deutschland die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden könne. Das Gericht halte es daher de facto für nicht erwiesen, dass Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Corona führen. Dabei werde auf die unterschiedlichen Ausgangsbeschränkungen in Deutschland verwiesen und festgestellt, dass es auch in Bundesländern, die weniger rigoros vorgegangen sind, zu keiner exponentiellen Ausbreitung des Infektionsgeschehens noch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen sei.

Brisant ist außerdem, dass das Gericht die Infektionszahlen, die von den Gesundheitsbehörden täglich vermeldet werden, kritisch sieht. Wörtlich heißt es im Urteil „Absolute Zahlen einer Zunahme von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus belegen nichts außer der Zunahme selbst. Sie sind – so dramatisch und tragisch Krankheitsverläufe im Einzelfall sind und so furchtbar der Tod eines jeden kranken Menschen ist – aussageleer.“

Rixecker erklärte gegenüber dem Focus, dass die Politik alle Grundrechtseingriffe immer wieder beobachten, kontrollieren und rechtfertigen müsse und dass, je länger die Freiheitsbeschränkungen andauerten, desto höher müssten die Anforderungen an ihre Rechtfertigung sein. „Die Bürger akzeptieren selbst massive Einschränkungen, wenn sie Licht am Ende des Tunnels sehen. Wenn nicht, sinkt ihre Bereitschaft, sich an Regeln zu halten“, betont der Richter.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  2. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  3. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  4. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  5. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  6. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes
  7. US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben
  8. „Wäre das Kinderkopftuch eine christliche Tradition, wäre es schon lange verboten“
  9. CNN-Moderator Chris Cuomo: Amerikaner "brauchen keine Hilfe von oben"
  10. Fridays For Future Weimar: „Die Polizei diskriminiert, mordet, prügelt, hehlt“






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Drei Nonnen für ein Halleluja
  4. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  10. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  11. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  12. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  13. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz