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„Haben den Menschen ein Stück Freiheit zurückgegeben“

1. Mai 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat diese Woche die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt


Saarbrücken (kath.net)
Der Verfassungsgerichtshof des deutschen Bundeslandes Saarlandes hat diese Woche die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt. Jetzt hat Roland Rixecker, der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, in einem Interview mit FOCUS das Urteil erklärt und verteidigt. Er betont, dass selbst in Extremlagen wie der Corona-Pandemie der Staat die Grundrechte der Bürger nicht grenzenlos einschränken dürfe. „Wir haben den Menschen ein Stück Freiheit zurückgegeben“, stellt der Präsident fest und erinnert an das Urteil, in dem zu lesen ist: „Nicht der Bürger muss sich rechtfertigen, warum er ein Grundrecht ausübt, sondern der Staat muss rechtfertigen, warum und für welche Dauer er in Grundrechte eingreift.“ Aufgrund des Urteils können im Saarland Menschen auch ohne „triftigen Grund“ ihre Häuser wieder verlassen.


Das Gericht stellte die bislang in Deutschland eingeleiteten Schritte zur Corona-Bekämpfung in Frage und meldet Zweifel an, da selbst unter Virologen offenbar bis heute Unklarheit herrsche, wie das Virus konkret wirke und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet seien, um seine Ausbreitung zu vermindern oder ihr entgegenzutreten. Das Gericht stellte außerdem fest, dass in ganz Deutschland die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden könne. Das Gericht halte es daher de facto für nicht erwiesen, dass Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Corona führen. Dabei werde auf die unterschiedlichen Ausgangsbeschränkungen in Deutschland verwiesen und festgestellt, dass es auch in Bundesländern, die weniger rigoros vorgegangen sind, zu keiner exponentiellen Ausbreitung des Infektionsgeschehens noch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen sei.

Brisant ist außerdem, dass das Gericht die Infektionszahlen, die von den Gesundheitsbehörden täglich vermeldet werden, kritisch sieht. Wörtlich heißt es im Urteil „Absolute Zahlen einer Zunahme von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus belegen nichts außer der Zunahme selbst. Sie sind – so dramatisch und tragisch Krankheitsverläufe im Einzelfall sind und so furchtbar der Tod eines jeden kranken Menschen ist – aussageleer.“

Rixecker erklärte gegenüber dem Focus, dass die Politik alle Grundrechtseingriffe immer wieder beobachten, kontrollieren und rechtfertigen müsse und dass, je länger die Freiheitsbeschränkungen andauerten, desto höher müssten die Anforderungen an ihre Rechtfertigung sein. „Die Bürger akzeptieren selbst massive Einschränkungen, wenn sie Licht am Ende des Tunnels sehen. Wenn nicht, sinkt ihre Bereitschaft, sich an Regeln zu halten“, betont der Richter.


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