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| ![]() Haben den Menschen ein Stück Freiheit zurückgegeben1. Mai 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat diese Woche die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt Saarbrücken (kath.net) Das Gericht stellte die bislang in Deutschland eingeleiteten Schritte zur Corona-Bekämpfung in Frage und meldet Zweifel an, da selbst unter Virologen offenbar bis heute Unklarheit herrsche, wie das Virus konkret wirke und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet seien, um seine Ausbreitung zu vermindern oder ihr entgegenzutreten. Das Gericht stellte außerdem fest, dass in ganz Deutschland die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden könne. Das Gericht halte es daher de facto für nicht erwiesen, dass Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Corona führen. Dabei werde auf die unterschiedlichen Ausgangsbeschränkungen in Deutschland verwiesen und festgestellt, dass es auch in Bundesländern, die weniger rigoros vorgegangen sind, zu keiner exponentiellen Ausbreitung des Infektionsgeschehens noch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen sei. Brisant ist außerdem, dass das Gericht die Infektionszahlen, die von den Gesundheitsbehörden täglich vermeldet werden, kritisch sieht. Wörtlich heißt es im Urteil Absolute Zahlen einer Zunahme von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus belegen nichts außer der Zunahme selbst. Sie sind so dramatisch und tragisch Krankheitsverläufe im Einzelfall sind und so furchtbar der Tod eines jeden kranken Menschen ist aussageleer. Rixecker erklärte gegenüber dem Focus, dass die Politik alle Grundrechtseingriffe immer wieder beobachten, kontrollieren und rechtfertigen müsse und dass, je länger die Freiheitsbeschränkungen andauerten, desto höher müssten die Anforderungen an ihre Rechtfertigung sein. Die Bürger akzeptieren selbst massive Einschränkungen, wenn sie Licht am Ende des Tunnels sehen. Wenn nicht, sinkt ihre Bereitschaft, sich an Regeln zu halten, betont der Richter. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesellschaft
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