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„Haben den Menschen ein Stück Freiheit zurückgegeben“

1. Mai 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat diese Woche die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt


Saarbrücken (kath.net)
Der Verfassungsgerichtshof des deutschen Bundeslandes Saarlandes hat diese Woche die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt. Jetzt hat Roland Rixecker, der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, in einem Interview mit FOCUS das Urteil erklärt und verteidigt. Er betont, dass selbst in Extremlagen wie der Corona-Pandemie der Staat die Grundrechte der Bürger nicht grenzenlos einschränken dürfe. „Wir haben den Menschen ein Stück Freiheit zurückgegeben“, stellt der Präsident fest und erinnert an das Urteil, in dem zu lesen ist: „Nicht der Bürger muss sich rechtfertigen, warum er ein Grundrecht ausübt, sondern der Staat muss rechtfertigen, warum und für welche Dauer er in Grundrechte eingreift.“ Aufgrund des Urteils können im Saarland Menschen auch ohne „triftigen Grund“ ihre Häuser wieder verlassen.


Das Gericht stellte die bislang in Deutschland eingeleiteten Schritte zur Corona-Bekämpfung in Frage und meldet Zweifel an, da selbst unter Virologen offenbar bis heute Unklarheit herrsche, wie das Virus konkret wirke und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet seien, um seine Ausbreitung zu vermindern oder ihr entgegenzutreten. Das Gericht stellte außerdem fest, dass in ganz Deutschland die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden könne. Das Gericht halte es daher de facto für nicht erwiesen, dass Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Corona führen. Dabei werde auf die unterschiedlichen Ausgangsbeschränkungen in Deutschland verwiesen und festgestellt, dass es auch in Bundesländern, die weniger rigoros vorgegangen sind, zu keiner exponentiellen Ausbreitung des Infektionsgeschehens noch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen sei.

Brisant ist außerdem, dass das Gericht die Infektionszahlen, die von den Gesundheitsbehörden täglich vermeldet werden, kritisch sieht. Wörtlich heißt es im Urteil „Absolute Zahlen einer Zunahme von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus belegen nichts außer der Zunahme selbst. Sie sind – so dramatisch und tragisch Krankheitsverläufe im Einzelfall sind und so furchtbar der Tod eines jeden kranken Menschen ist – aussageleer.“

Rixecker erklärte gegenüber dem Focus, dass die Politik alle Grundrechtseingriffe immer wieder beobachten, kontrollieren und rechtfertigen müsse und dass, je länger die Freiheitsbeschränkungen andauerten, desto höher müssten die Anforderungen an ihre Rechtfertigung sein. „Die Bürger akzeptieren selbst massive Einschränkungen, wenn sie Licht am Ende des Tunnels sehen. Wenn nicht, sinkt ihre Bereitschaft, sich an Regeln zu halten“, betont der Richter.


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Lesermeinungen

 Paddel 2. Mai 2020 

@chorbisch

Es waren zwei verschiedene Gerichte. Beim P.N Institut das Bundesverfassungsgericht beim Ramadan das Verfassungsgericht in Saarland. Wenn ichs richtig weiß.
Sie haben natürlich recht.
Trotzdem vor ca 3 Wochen habe ich gesagt, ich wette pünktlich zum Ramadan wird das Godiverbot gelockert werden. Zufall, dass es so war? Vielleicht...
Jedenfalls, als Polizist löse ich lieber einen kath. Godi auf, als eine Gebetsveranstaltung in einer Moschee. Persönlich hätte ich in einer Moschee eher Angst vor Randalen, als in einer Hl. Meße.
Aber das ist natürlich rein subjektiv.


5
 
 Revd. Karl 2. Mai 2020 

Ergänzende Info

Bei MEDRUM kann auch das Urteil als pdf-Datei erbeten werden!


1
 
 Revd. Karl 2. Mai 2020 

Urteil Gerichtshof Saarland

Ich empfehle allen, mal den Artikel in MEDRUM zu lesen: https://www.medrum.de/node/15966
Gottes Segen.


2
 
 chorbisch 1. Mai 2020 
 

@ Paddel

Ich hätte zwei Fragen:

Worum genau ging es in dem "Ramadan-Antrag"?

Wurde das Urteil vom selben Gericht und derselben Kammer gefällt wie das zum Institut Philipp Neri?

Falls nein, wären die in Ihrem letzten Satz angedeuteten Schlußfolgerungen hinfällig. Es wäre ja nicht das erste Mal, das zwei unterschiedliche Gerichtshöfe über den gleichen Fall anders urteilen. Das gehört zur Unabhängigkeit der Gerichte bzw. der Richter.


2
 
 Diasporakatholik 1. Mai 2020 
 

@Steve Acker - Stimmt nicht,

dass die in Hamburg im Institut für Rechtsmedizin des UKE untersuchten Toten angeblich alle NICHT an Covid-19 verstorben seien!

Lediglich bei einem kleineren Teil der mit Corona infizierten untersuchten Toten konnte Covid-19 als unmittelbare Todesursache ausgeschlossen werden.
Deshalb sind die offiziellen Todeszahlen der Coronatoten in Hamburg etwas geringer als die des RKI aber keinesfalls etwa Null, wie Sie hier fälschlich schrieben.


4
 
 Alpenglühen 1. Mai 2020 

@myschkin - Ich kann den Ausführungen von Hrn. Rixecker nur zustimmen.

U. hätten Sie in den letzten Wochen hier auf kath.net „aufgepaßt“, hätten Sie wiederholt lesen können, daß das Treffen im Elsaß a) Mitte Februar stattfand, b) in geschlossenen Räumen, c) 4 Tage dauerte, d) mit 2000 Teilnehmern. Noch am 12.02.20 sagte Minister Spahn vor dem Dtsch. Bundestag Zitat: „Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung schätzt das Robert-Koch-Institut aktuell weiterhin als gering ein.“
Der saarländ. Verw.-Gerichtshof orientierte sich am Buchstaben der Verfassung u. entschied entsprechend. Das ist keine „Politik“, sondern der Verfassung Geltung zu verschaffen.
Das Urteil des BVerfG, s. 70790 u. 70848, das ist für mich „Politik“, u. hat nichts mit „Prüfung der Verfassungsmäßigkeit“ eines Gesetzes od. Erlasses zu tun.
Je länger die GG-Rechte ausgehebelt sind, desto schwerer ist es, sie zurückzuerlangen. Für die Politik ist ja es bequemer, „schalten u. walten“ zu können, als dabei Grundrechte beachten zu müssen.

www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/aktuelle-stunde-coronavirus.html


12
 
 Zsupan 1. Mai 2020 
 

Korrektur

Es sollte "bestätigte sich nicht politisch" heißen.


0
 
 Steve Acker 1. Mai 2020 
 

Das Robert-Koch -Institut hatte ja empfohlen

Corona-Tote nicht pathologisch zu untersuchen.
Begründung: Infektionsgefahr für die Pathologen. Als ob diese nicht gewohnt sich zu schützen. Sie untersuchen ja auch
an anderen Infektionen verstorbene.
Vielleicht war der wahre Grund eher dass vielleicht anderes beim Tod eine Rolle spielte ?
Der Hamburger Pathologe Prof. Püschel hat angeblich an Corona verstorbene untersucht. Ergebnis: keiner von denen ist an Corona verstorben.
Inzwischen ist das Robert-Koch-Institut wieder von seiner Empfehlung zürückgerudert.


13
 
 Zsupan 1. Mai 2020 
 

@myschkin

Ein Richter hat in einem Interview jederzeit das Recht, eine politische Meinung zu äußern, damit betätigt er sich politisch.

Natürlich kennt ein Virus keine Grenzen. Das nützt aber nix, wenn die Maßnahmen gegen das Virus nicht konsistent sind. Lesen Sie mal das Urteil (leicht über google zu finden). Was die Richter monieren müssen, grenzt an Realsatire.


7
 
 Steve Acker 1. Mai 2020 
 

Sehr erfreulich , dass wieder ein Stück mehr

Vernunft einkehrt. Die Entwicklung der letzten Wochen war absolut erschreckend.
So werden Diktaturen eingeführt.
Und die Bereitschaft der Menschen das zu akzeptieren wird erreicht, in dem man immer wieder Panik schürt.
Im Saarland wurde ein Schritt getan um diese Entwicklung zu stoppen.
Gut so.


16
 
 Zsupan 1. Mai 2020 
 

@Paddel

Richtig, hat aber nix dem Artikelthema zu tun.


2
 
 Paddel 1. Mai 2020 

Ramadan

Philip Neri Institut stellt Eilantrag wegen Ostern: Nicht stattgegeben.

Ein Imman stellt ein Eilantrag wegen des Ramadans: Stattgegeben.

Mehr sage ich nicht dazu.


19
 
 myschkin 1. Mai 2020 
 

Mir geht vor allem

der Schlusssatz des Richters zu weit. Er betreibt damit Politik, das steht ihm nicht zu. Dafür hat er keine demokratische Legitimation.

Auch übersteigt der Richterspruch den Einflussbereich des Saarländischen Gerichtshofes. Die Verordnungen der saarländischen Landesregierung beziehen sich darauf, dass aus dem unmittelbaren Grenzbereich, nämlich im Elsass, ein Hotspot der Seuche ins Saarland ausstrahlt. Hier liegt die Situation, auf die reagiert werden muss, und eben nicht, wie der Richter sagt, in "ganz Deutschland". Traurig, dass ein Richter dermaßen juristisch vernagelt ist, dass er glaubt, der Virus würde vor Staatsgrenzen haltmachen und den Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes respektieren.


3
 
 girsberg74 1. Mai 2020 
 

"aussageleer"

Ein Mann, ein Wort; ein Stück Vernunft!


14
 
 Passero 1. Mai 2020 
 

Schluss mit polizeistaatlichen Maßnahmen!!!

Hoffentlich finden sich auch in den anderen Bundesländern Juristen, die dafür kämpfen, dass gewisse rigorose Einschränkungen samt drakonischen Strafandrohungen möglichst rasch aufgehoben werden!


16
 

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