Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Das Recht auf Leben in Politik und Gesellschaft1. Juli 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen "Ich möchte aber auch uns Christen ermuntern, wieder stärker und mutiger Position für die Schwächsten und für die Rückkehr zum Lebensrecht für alle zu beziehen." Vortrag beim Diözesanrat der Augsburger Katholiken. Von Christiane Lambrecht Augsburg (kath.net) Diesen Vortrag Das Recht auf Leben in Politik und Gesellschaft hielt Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) in Bayern, bei einer Fachtagung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Augsburg. kath.net dokumentiert das Redemanuskript in voller Länge - es gilt das gesprochene Wort: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fokus meiner Ausführungen liegt heute Abend auf dem Recht auf Leben am Lebensanfang. 1. Der Status Quo Wer zum Marsch für das Leben nach Berlin fährt oder zu einer Kundgebung vor der größten Abtreibungsklinik Deutschlands in München kommt, erfährt lautstarken Hass, Hohn und Spott und muss durch ein hohes Aufgebot an Polizei geschützt werden. Aber wer massenweise abtreibt und damit sehr viel Geld verdient wird geehrt und gefeiert, wie jüngst mehrere Abtreibungsärzte bei Preisverleihungen von den Grünen und der SPD. Diese Ärzte dürfen in den Medien (wie erst letzte Woche Frau Hänel in der Augsburger Allgemeinen) oder in Talk Shows ohne Faktencheck ihre Agenda für eine Streichung des § 218 StGB und eine Freigabe der Abtreibung voranbringen. Heute Abend findet zugleich in München eine weitere Steigerung der einseitigen öffentlichen Meinungsmache statt. Deutschlands bekannteste Abtreibungsärzte Kristina Hänel und Friedrich Stapf bekommen ein Podium in den Münchener Kammerspielen, einer Institution der Landeshauptstadt München. Im Ankündigungstext heißt es: Gemeinsam sprechen sie mit der Autorin und Aktivistin Sarah Diehl über die reproduktiven Rechte von Frauen und Menschen mit Uterus. Teil der Kampagnen der Abtreibungsbefürworter ist es auch, sich als Opfer von Organisationen der Lebensrechtsbewegung zu bezeichnen, denn man wolle ja nur den Frauen helfen, und schließlich seien alle, die gegen Abtreibung sind gegen Selbstbestimmung und wünschten sich das Mittelalter zurück. Angesichts eines Honorars von 500 Euro pro Abtreibung klingen die Ängste der Abtreibungsärzte dann doch nicht mehr sehr altruistisch. Übrigens treibt Herr Stapf nach eigenen Angaben täglich bis zu 20 Kinder ab, weit über 120.000 Kinder hat er bereits vorgeburtlich getötet Abtreibung ist eben auch ein lukratives Geschäft. Doch die Forderungen gehen weiter, die Abtreibungslobbyisten und Abtreibungsindustrie will vehement ein Recht auf Abtreibung, ein Menschenrecht auf Abtreibung in der EU und der UNO erwirken. Was für ein Euphemismus. Entlarvend dazu die neueste Stellungnahme von Amnesty International vom 29. April 2019, worin ein Recht auf straffreie Abtreibung ohne Grund und ohne Beratung oder Beratungsschein gefordert wird. Wörtlich heißt es: Ausgehend davon entspricht es einer menschenrechtlichen Verpflichtung der Staaten, jeder Person die Möglichkeit einzuräumen, selbstbestimmt über Sexualität, Schwangerschaft und Mutterschaft zu entscheiden. Dies schließt auch die Möglichkeit selbstbestimmter Entscheidungen über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft ein. Ich möchte festhalten: Gesetze und rechtliche Konstruktionen relativieren die Verfassung. Man kann das gar nicht oft genug betonen! Das Tötungsverbot gilt nur noch für die Starken. Die Schwachen, die Wehrlosen, die nicht-Erwünschten bleiben außen vor. Aber das Recht auf Leben ist kein christliches Sonderrecht, sondern ein vor-staatliches Recht, ein Menschenrecht das sich alleine auf die Zugehörigkeit zu menschlichen Spezies gründet. Deswegen kann ich, können wir hier dem Diözesanrat des Bistums Augsburg und Ihnen, sehr geehrte Frau Schütz, sehr geehrte Frau Dietele, sehr geehrte Damen des Diözesanrates des Bistums Augsburg, sehr geehrter Prälat Dr. Meier, nur von Herzen danken, dass sie diese Fachtagung ins Leben gerufen haben. 2. Angriffe auf das Recht auf Leben Um die Gründe hierfür zu analysieren, möchte ich zunächst über den Status des Embryos sprechen, um dann einen kurzen Blick auf die einzelnen legalen lebensbedrohenden und lebensvernichtenden Möglichkeiten in unserem Land eingehen 2.1 Wer oder was ist ein Embryo Ist ein Embryo ein Mensch? Oder ein Zellhaufen, ein kleiner Zellhaufen? Um einen der Frames, Ausdrücke der Abtreibungsbefürworter zu verwenden. Ein Schnitzel ist unstreitig ein Zellhaufen. Doch ab wann ist der Mensch ein Mensch? Gibt es in der Entwicklung des menschlichen Embryos eine Grenze, an der er von einer Sache zu einer Person oder, um mit Robert Spaemann zu sprechen, aus einem Etwas zu einem Jemand wird? Um es vorwegzunehmen: Nein. Ein Embryo ist ein Mensch in einem frühen Entwicklungsstadium, aber eben ein Mensch! Einer von uns! Das kann man an 3 objektiven und anerkannten Kriterien ausmachen. Das 1. Kriterium kommt aus der Naturwissenschaft. Weltweit gilt naturwissenschaftlich die Gametenfusion, also die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als Beginn des Lebens, analog der vier SKIP-Kriterien. Das S bedeutet die Entstehung einer definierten Spezies (hier: Mensch) durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. K steht für ungebrochene Kontinuität, also dem wachsen bis zum erwachsenen Menschen. I meint die individuelle Identität des neuen Menschen durch die Fusion des mütterlichen und väterlichen Genoms die eindeutige DNA. Und das P steht für Potential, wissenschaftlich ausgedrückt für die Totipotenz der befruchteten Eizelle, denn aus der einen Eizelle entwickelt sich ein vollständiger Mensch. Dem entspricht auch das 2. Kriterium, die juristische Festlegung. Noch gilt das Schutzgesetz in Deutschland. Denn: Reproduktionsmediziner versuchen aktuell vehement das EmSchG durch ein für sie günstiges Fortpflanzungsmedizingesetz zu ersetzen, damit juristisch der Embryo keinen Schutz mehr hat. Das 3. Kriterium liefert uns die Philosophie mit der goldenen Regel: Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg auch keinem anderen zu! Dieser Grundsatz sollte unser Denken und Handeln bestimmen. Dementsprechend verbietet sich das Töten eines ungeborenen Kindes. Papst Franziskus sagte kürzlich: Abtreibung ist nie die Antwort, die man sucht. und Kein Mensch kann als mit dem Leben unvereinbar betrachtet werden. Papst Franziskus spricht sogar von Auftragsmord bei Abtreibungen. Die gezielte Selektion von Kindern mit Besonderheiten wie dem Down Syndrom verurteilt der Papst als Teil der Wegwerfkultur. Ich möchte Ihnen zunächst zur weiteren Klarstellung des eindeutigen Lebensrechts von Embryonen, dem Recht auf Leben von ungeborenen Menschen, die drei gängigsten Argumente vorstellen, mit denen versucht wird, zu begründen, weshalb das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes, eines Embryos, eingeschränkt werden könne. Ich zitiere dabei überwiegend Prof. Christoph v. Ritter, der diese Argumente in einem Artikel der Tagespost veröffentlicht hat. (1) Die Behauptung ist: Viele Embryonen schaffen es eh nicht, dass sie sich in der Gebärmutter einnisten. Die Antwort mit Begrünung: In der Tat gelingt die Nidation nicht immer. Die Nidation des Embryos in die Gebärmutter ist ein Vorgang, der auch heute bis ins Letzte noch nicht verstanden wird. Aus der Tatsache, dass die Nidation häufig nicht gelingt wird abgeleitet, dass auch der Mensch Embryos vor der Nidation für seine Zwecke nutzen darf oder die Abtreibung durch die Pille danach ethisch unproblematisch sei. Prof. Christoph von Ritter nennt das einen klassischen naturalistischen Fehlschluss und begründet dies so: Die naturalistische Logik leitet aus Vorgängen in der Natur eine Berechtigung für menschliches Handeln ab. Tatsächlich folgt aber aus der Tatsache, dass zum Beispiel ein Mensch bei einem Sturm von einem Dachziegel erschlagen werden kann, keinesfalls die Berechtigung für Menschen, ebenfalls Ziegel von Dächern auf Passanten zu werfen. (2) Die nächste Behauptung lautet: Der Embryo könne noch keine echten Schmerzen empfinden. Die Antwort darauf lautet: Das rudimentäre zentrale Nervensystem entwickelt sich erst ab der 8. Woche der Schwangerschaft. Ab dann können zwar auf entsprechende Reize ungezielte Abwehrreaktionen beobachtet und ab der 12. Schwangerschaftswoche auch die Freisetzung von Stresshormonen gemessen werden. Eine volle Empfindung von Schmerz, wofür die Ausbildung des Großhirns Voraussetzung ist, ist aber wohl erst in der späten Schwangerschaft ab der 20. Woche zu erwarten. Unabhängig davon ist aber das Argument, Schmerzfreiheit rechtfertige die Tötung eines Menschen, kurios. Wäre Schmerzfreiheit eine Rechtfertigung für Tötung, wäre außerdem kein Mensch in einer Narkose seines Lebens mehr sicher! (3) Eine dritte Behauptung betrifft die fehlende Selbstbestimmung des Menschen vor der Geburt. Die Antwort ist aber auch hier eindeutig: Unser Grundgesetz hat mit Art 1 GG den Lebensschutz und die Würde des Menschen extra VOR das Recht auf Selbstbestimmung (Art 2 GG) gestellt. Diese Reihenfolge zählt zu den wichtigsten Grundlagen für das Funktionieren einer solidarischen Gesellschaft. Das Grundgesetz schützt uns nämlich gerade in den häufigen Phasen unseres Lebens, in denen wir nicht selbstbestimmt sind: vor der Geburt, in der Kindheit, in Krankheit und im Alter. Ja, selbst in den vielen Stunden, die wir jeden Tag im Schlaf verbringen, sind wir zwar nicht selbstbestimmt, können uns aber darauf verlassen, weder Würde noch Lebensschutz zu verlieren. Die Vorstellung also, dass die Selbstbestimmung eine notwendige Voraussetzung für Menschenwürde und Schutz des Lebens eines Menschen sei, hält einer kritischen Prüfung nicht stand. Im Gegenteil: In einer solidarischen Gemeinschaft muss gerade für den Schutz der Schwachen gesorgt werden, die eben typischerweise nicht selbstbestimmt sind und nicht für sich selbst aufkommen können. Forderungen (letzte Woche von der Grünen Jugend), dass Kindern auch nach der Geburt wegen ihrer weiterhin fehlenden Selbstbestimmung beliebig das Lebensrecht entzogen werden könne, werden in Belgien bereits umgesetzt. Dort können Eltern ein behindertes Kind auch nach er Geburt töten lassen. Hier wird besonders klar: Das Verfügungsrecht des Stärkeren über den nicht selbstbestimmten Schwächeren widerspricht eindeutig unserem Rechtsempfinden! Der Philosoph Robert Spaemann stellt ganz grundsätzlich fest: Jeder Mensch hat eine Würde von Anfang an, diese braucht ihm nicht zugeteilt werden und darf ihm nicht entzogen werden! Aber das Lebensrecht von Embryonen wird entgegen Verfassung und Gesetze nicht gewährleistet, indem man Regelungen gefunden hat, durch die zigtausendfach Embryonen getötet werden dürfen. Für überzählig hergestellte Embryonen z.B. für die künstliche Befruchtung sind obwohl dies noch! im EmSchG verboten ist- in Deutschland 20.000-60.000 Embryonen durch Kryokonservierung tiefgefroren. Weltweit sind es viele zehntausend Tiefkühl-Embryonen. Sie lagern bei minus 196 Grad. Es gibt Initiativen, die eine Adoption von TK-Embryonen fordern, damit entsprechend zuvor hormonell stimulierte Frauen dann diese TK-Embryonen austragen und die Kinder auf die Welt kommen können. Wer einmal snowflakes googelt kann das nachlesen aber Vorsicht, das ist nichts für schwache Nerven! Dort stehen Berichte, dass dann nach 12 oder 15 Jahren in der Tiefkühlabteilung eines Labors dürfen dann eine Ana oder ein Kevin nach 9-monatiger Geborgenheit bei ihrer Leihmutter das Licht der Welt erblicken. 2.2 Abtreibungen In unserer Gesellschaft ist Abtreibung ein hochsensibles und emotional aufgeladenes Thema. Im Jahr 2018 wurden offiziell 101.000 Abtreibungen registriert. Zahlen sind relativ, was sind schon 101.000 Euro im Haushalt der Stadt Augsburg sicher nicht sehr viel. Aber wir sprechen hier von der vorgeburtlichen, bewussten und aktiven Tötung noch nicht geborener Menschen, von über 101.000 Abtreibungen im letzten Jahr. Zum Beispiel zählt die Stadt Trier, in der unsere beiden ältesten Töchter zu Welt kamen, etwa 115.000 Einwohner. Eine ganze große Stadt so viele Kinder werden offiziell vor ihrer Geburt durch Abtreibung getötet. Konkret wurden demnach an jedem Werktag mindestens 400 Kinder abgetrieben. Auch hier ist ein Vergleich erschreckend: In die Westpark-Grundschule Augsburg-Pfersee gehen aktuell 370 Kinder. An jedem Werktag werden in Deutschland also mehr Kinder abgetrieben, wie in die Westpark-Grundschule hier um die Ecke gehen. Nicht in der Statistik erscheinen die Abtreibungen, die nur als Ausschabung oder unter anderen Diagnosen vorgenommen wurden. Ebenso wenig die medikamentösen Abtreibungen. Die sogenannte Pille danach, auch Notfallverhütung genannt, kann in Deutschland seit 2015 rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden kann, wurde im Jahr 2017 alleine über 808.000-mal verkauft. Sie wirkt dreifach: hemmt den Eisprung, behindert den Transport des ggf bereits entstandenen Embryos in die Gebärmutter und verändert die Gebärmutterschleimhaut, so dass sich ein Embryos nicht einnisten kann, ist folglich nidationshemmend. Eine Abtreibung des Embryos wird bei Einnahme der Pille danach sehr wohl billigend in Kauf genommen. Durch die Abtreibungspille, auch bekannt unter dem Handelsnamen Mifegyne, wird die Abtreibung auf die private Ebene verlegt, der Abtreibungsvorgang findet zu Hause statt mit tagelangen heftigen Blutungen und Krämpfen und dann der Ausstoßung des Embryos. Übrigens: Mifegyne können Sie im Internet ohne Rezept bestellen, nach 3 Tagen haben sie spätestens die Abtreibungspille zu hause. Der Anteil der pharmakologischen Abtreibungen stieg im vergangenen Jahr auf 23 Prozent. Die sog. Abtreibung zu Hause ist für jede Frau möglich, sie braucht dafür keinen Arzt. 2018 wurden 22.854 Packungen Mifygene in Deutschland verkauft. Die Zahlen zu online bestellten Abtreibungspillen gibt es nicht. Zur Diagnose der Ursache der hohen Abtreibungszahlen kann man konstituieren: Das Beratungsscheinkonzept von 1995 ist eine rechtliche Konstruktion mit erheblichen Folgen für die Wahrnehmung, was eine Abtreibung bedeutet und für die hohen Abtreibungszahlen. Ohne jedwede Prüfung und Bewertung hat es sich in der Praxis quasi als Rechtsanspruch auf eine Abtreibung innerhalb einer bestimmten, weder medizinisch noch ethisch begründbaren Frist herausgebildet, ohne dass die als ultima ratio des Beratungskonzeptes innewohnende Ausnahmesituation einer Notlage der Frau schlüssig reflektiert wird oder vorliegen muss. Wir wissen, dass u.a. bei Pro Familia nicht angemessen reflektiert wird. Innerhalb von 5 Minuten nach Ausfüllen aller Personalien und OHNE Angabe von Gründen oder einem Beratungsgespräch kann die schwangere Frau den Beratungsschein erhalten und straffrei und i.d.R kostenfrei ihr Kind abtreiben lassen. Leidtragende der rechtlichen Konstruktion sind die ungeborenen Kinder, deren Leben vor der Geburt entgegen dem Wunsch unserer Mütter und Väter der Verfassung wenig Schutz hat. Aber auch die Schwangeren sind die leidtragenden, denn sie sind sich oft nicht über die tatsächliche Bedeutung und Konsequenz der Abtreibung, dem Unrecht, den medizinischen Folgen, den Spätfolgen und auch den psychischen Belastungen bewusst oder ausreichend aufgeklärt. Auch unsere gesamte Gesellschaft ist Opfer der Abtreibungen. Nicht nur weil einfach die vorgeburtlich getöteten Kinder fehlen, sondern auch, weil das große untätige Schweigen unser Rechtsempfinden verdunkelt und abstumpft. Dies wird bei der vorgeburtlichen Selektion nun ganz deutlich. Ganz unerträglich ist auch die Spät-Abtreibung, die unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zum Einsetzen der Geburtswehen straffrei erlaubt ist. Die betroffenen Kinder sterben lautlos (durch eine Kaliumjodidspritze ins Herz), durchaus nicht schmerzfrei, sie können nicht für ihre Rechte demonstrieren und von ihrem Leiden und Tod bekommen nur wenige etwas mit. Seit 1995 wurden offiziell 1,5 Millionen Kinder abgetrieben. Zudem werden die allermeisten Abtreibungen zunächst über die Krankenkassen bezahlt, die sich dann zu 75 % das Geld vom Staat, von unseren Steuergeldern wieder holen. Insofern kann man sagen, dass unser Staat Abtreibungen finanziert. Der Mutterleib ist zu einem ungeschützten Ort geworden, Abtreibung ist weltweit die Todesursache Nummer 1. Wie viele Menschen wissen schon, dass Abtreibung eine Straftat ist, die aber mit einem Schein straffrei gestellt wird. Eine mehr oder weniger gute Beratung mit Dokument Beratungsschein steht gegen das Lebensrecht. Das kann man wahrlich als ein rechtliches Konstrukt bezeichnen. 2.3 Der Recht auf Leben und die Menschenwürde der Ungeborenen, der Embryonen wird durch die Pränataldiagnostik, PND genannt, immer mehr gefährdet. Pränataldiagnose heißt kurz gesagt: Nachschauen, um vielleicht zu töten. Zu Beginn der PND wollte man Befunde, um dann therapeutisch vorgehen zu können. Aber heute ist es zu einem Screening geworden, wie eine Rasterfahnung. Die vorgeburtliche Qualitätskontrolle durch die neuen nicht invasiven, für die Schwangere harmlosen Bluttests treibt unsere Gesellschaft nun tiefer in eine eugenische Gesellschaft. Geboren werden soll nur der, der nicht durchs Raster fällt. Gefahndet wird momentan nach Trisomie 13, 18 und 21. Durch den Test ist das Kind eine geprüfte Qualität. Im Herbst will der Deutsche Bundestag darüber entscheiden, ob diese Bluttests künftig als Pflichtleistung von den Krankenkassen bezahlt werden soll. Wenn das beschlossen wird, kommt das einem amtlichen, staatlich finanzierten Prüfsiegel für ungeborene Kinder gleich. Die vorgeburtlichen Untersuchungen setzen die Eltern des Kindes unter einen enormen Druck. 2.4 PID und IVF Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die logische Konsequenz der künstlichen Befruchtung, der In-Vitro-Fertilisation. Bei der PID werden bis zu 7 Embryonen hergestellt, maximal 2 werden dann der Frau implantiert. Selbstverständlich sind 7 Embryonen den Reproduktionsmedizinern in Deutschland zu wenig, deswegen fordern sie auch hier ein entsprechend weiterreichendes Fortpflanzungsmedizingesetz. Mit der Zulassung der PID hat der Staat Rahmenbedingungen geschaffen, die nicht nur die Würde aller Menschen nicht schützen, sondern die ein gestuftes, graduelles bzw. qualitatives Würdeverständnis propagieren. Und was ist denn ein gutes Genom? Wer garantiert, dass diese perfekten Kinder ein Leben lang gesund sind, nie eine Depression, eine Unfall, eine schlimme Krankheit erleiden? Und vor allem: Welchen Charakter sie haben werden wollen wir das künftig auch noch vorab überprüfen? Die sogenannte Reproduktionsmedizin, die ein ganzer Industriezweig mit lukrativen Verdienstmöglichkeiten geworden ist, trägt zu einem weiteren fundamentalen Mentalitäts- und Einstellungswandel bei und wenn nun die letzte Schutzbastion, das Embryonenschutzgesetz gekippt wurde, dann ist auch bei uns quasi alles erlaubt, was im Labor möglich ist. 3. Das schwindende Recht auf Leben in den Medien und die Macht der Sprache Regelmäßig sind wir Lebensrechtler gezwungen, Presseratsbeschwerden zu schreiben, weil Sendungen in Radio und Fernsehen diesem Auftrag nicht mehr gerecht werden und einseitig pro Abtreibung berichten. Leserbriefe müsste man wöchentlich schreiben, so einseitig und verzerrt wird über die Themen berichtet. Die Bezeichnung manipulative Sendungen ist immer öfters gerechtfertigt - auch so kann man das Bewusstsein einer Gesellschaft trüben und im Sinne einer Kultur des Todes verändern. Auch bei Debatten zum Lebensrecht im Deutschen Bundestag, wie bei der Auseinandersetzung um § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) am 23. Februar 2018 vermisst man Sachkenntnis, Verfassungskenntnis und Objektivität. Gegen lautstarkes Geschrei verteidigte die CSU-Politikerin Dr. Silke Launert die Schutzrechte des Staates für das ungeborene Leben, die sie juristisch vor denen der Frau begründete. Ihr folgender Satz, der die allgemeine Schieflage dokumentiert, wurde viel zitiert: Wir haben im Moment eine Gesellschaft, in der man die Werbung für Tabak verbieten, aber die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft legalisieren will. 4. Wie konnte es soweit kommen, dass das Recht auf Leben antastbar geworden ist und dies in weiten Teilen von Politik und Gesellschaft sogar als salonfähig gilt? 4.1 Wenn die Verfassung und das Recht relativiert werden Im Unterschied zur Gründungsphase der Bundesrepublik verstehen Politik, Rechtsprechung und die Mainstream Medien und vermutlich viele Bürger heute etwas anderes, wenn sie den Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes zitierten. Unsere Gesellschaft hatte eigentlich diesen Konsens: Die Würde des Menschen gründet nicht in Qualitäten, Leistungen, dem sozialen Status, einem Gesundheitszustand, der Zugehörigkeit zu einer Rasse oder anderen Eigenschaften, sondern kommt der menschlichen Person allein, qua Existenz, kraft des Menschseins selbst zu. Daher kennt die Menschenwürde auch keine Kompromisse. Doch die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben bzw. muss wieder unantastbar werden! 4.2 Der blinde Fleck Die Debatte um die unantastbare Menschenwürde und den blinden Fleck bei Abtreibung, Selektion von Ungeborenen, Genmanipulationen, tiefgefrorenen Embryonen, der Verzweckung von Embryonen für Forschung etc ist auch eine grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen Christen und Nicht-Christen. Die bestehende Situation hat wohl mit der Abtreibungsdebatte begonnen, und auch die Lösung mit dem Beratungsschein seit 1995 hat dazu beigetragen, dass eine staatlich finanzierte Abtreibung und eine rechtliche fragwürdige Konstruktion für eine so wahrgenommene Erlaubnis der Abtreibung durch einen Beratungsschein, der in echt keine Beratung voraussetzt, eine Wahrnehmungstrübung und Veränderung in unserer Gesellschaft bewirkt hat. Viele meinen, es gäbe ein Recht auf Abtreibung, ein Recht auf ein gesundes Kind etc. Die kostenmäßige Übernahme von pränataldiagnostischen Verfahren, ab Herbst höchstwahrscheinlich auch der nicht-invasiven Bluttests, wird diese Fehlentwicklung weiter fördern. Das Ganze ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung, denn die tragfähige Ethik für den Schutz des Lebens eines jeden Menschen gründet auf der Ebenbildlichkeit Gottes. Wer das nicht hören will, kann sich ans Naturrecht oder die Menschenrechte halten. Doch die Kultur des Relativismus will selbst das nicht hören. Jeder entscheidet für sich, was er für sich für gut hält. Wenn eine Frau abtreiben will, sei das ihre Entscheidung im Sinne von mein Bauch gehört mir. Wenn ein Paar sich ein Kind herstellen lassen will, dann fallen eben die nicht implantierten Embryonen in den Mülleimer des Labors oder landen in der Kühltruhe. Wenn durch vorgeburtliche Selektion nach Behinderungen gefahndet wird, stört das keine Menschenrechtsaktivisten obwohl wir von Inklusion reden und doch gegen Diskriminierung sind. Wenn ein Forscher an den Genen eines Embryos herumbastelt, ohne dessen Einwilligung, dann dient das wohl dem Fortschritt. Dass dabei stets ein sich im Wachstum befindender, ungeborener Mensch stirbt oder manipuliert wird, dass dieser Mitmensch den erwachsenen Menschen völlig schutzlos ausgeliefert ist wird billigend in Kauf genommen. Deswegen ist ganz sachlich festzuhalten: Wer sich nicht gegen Abtreibung und Embryonentötung ausspricht, hat einen blinden Fleck in seiner Wahrnehmung. 5. Eine Kehrtwende ist nötig. Denn: Es gibt kein gutes Töten! Alle das Leben der ungeborenen Menschen gefährdenden Regelungen müssen auf den Prüfstand. Das Embryonenschutzgesetz darf nicht gekippt werden. Die Forderungen der Reproduktionsindustrie und von Wissenschaftlern nach einem euphemistisch klingendem Fortpflanzungsmedizingesetz darf nicht nachgegeben werden. Die vorgeburtliche Selektion von Embryonen ist menschenverachtend und gehört gestoppt. Beim Thema Abtreibung könnte unsere Gesellschaft und Politik sofort anfangen. Denn wer Frauen wirklich helfen will, bewahrt sie vor Schaden und bereichert sich nicht an ihrer Konfliktlage. Wer Frauen wirklich helfen will, löst ihre tatsächlichen Probleme und beseitigt nicht ihre Kinder. Wer Frauen wirklich helfen will, bietet ihnen nicht die Tötung ihrer eigenen Kinder als Lösung an. Abtreibung ist gegenüber der Frau wie dem Kind menschenverachtend. Familien werden zudem finanziell mit jedem Kind mehr durch die Ausgaben für Lebensführung belastet, obwohl sie entlastet werden müssten. Die Familienpolitik missachtet seit über 25 Jahren wichtige Urteile des BverfG, wonach Eltern pro Kind bei Steuern und Abgaben finanziell entlastet werden müssten ähnlich einem Familiensplitting. Mehrere hundert Euro pro Kind und Monate wären dann mehr im Geldbeutel einer Familie, auch dies wäre ein wichtiges Signal an Eltern, dass jedes weitere Kind willkommen ist. Immerhin hat Bayern seit 2018 ein Familiengeld eingeführt, das ein erster Schritt in die richtige Richtung für mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit ist. 6. Wie wir mit den Schwächsten umgehen wird unsere Kultur des Zusammenlebens nachhaltig prägen Ich bin davon überzeugt: Am Grad des Respekts vor jedem Menschen, vor allem vor den Schwächsten, entscheidet sich die Überlebensfähigkeit unserer demokratischen Gesellschaft. Entscheidet sich, ob Solidarität und Grundrechte gelten oder nur noch inhaltsleere Worthülsen sind. Deswegen hat sich die CDL das Ziel gesetzt, in Gesellschaft und Politik beharrlich und konstruktiv das Recht auf Leben für jeden einzufordern. Unsere Gesellschaft diskutiert aktuell 3 große Themen: Eine gesunde Umwelt, eine klimagerechte Politik und die Herausforderungen der Digitalisierung doch angesichts des täglichen massenhaften Abtreibungsgeschehens und der gefährdeten Embryonen in den Laboren ist das Recht auf Leben, die Verteidigung der Menschenwürde, die größte soziale Herausforderung des 21. Jahrhunderts, wenn wir eine humane Gesellschaft bleiben wollen. Bischof Gänswein sagte gestern in einer Rede zum Jahresempfang des Foyers "Kirche und Recht" in Karlsruhe: Die katholische Antwort zur Frage nach der Würde des Menschen ist diese: Menschenwürde hat man nicht so, wie man ein Bein oder ein Hirn hat. Der Mensch erwirbt seine Würde nicht. Er kann sie deshalb auch nicht verlieren. Sie ist jedem einzelnen Menschen schon vor Beginn der Schöpfung gegeben und liegt in dem Willen Gottes, den Menschen nach seinem Abbild, nach dem Abbild Gottes zu schaffen. Diese Würde ist darum allen Menschen zuteil und eigen, gleich woher sie stammen, welche Sprache sie sprechen, welche Hautfarbe sie haben, ob sie politisch uninteressiert oder besonders radikal sind, ob gesetzestreu oder Gesetzesbrecher. Sie steht - obwohl wir es alle wissen, sei es an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betont - natürlich auch allen Nicht-Christen zu. Alle Menschen sind nach dem Abbild Gottes geschaffen. Die Würde des Menschen hängt also nicht ab von dem, was er tut, was er denkt oder sagt, sondern an dem, was er ist.! Ein Mensch! Die Bundesrepublik ist dabei, sich auf ihrem Weg durch die Geschichte, siebzig Jahre nach ihrer Gründung, von der Grundierung ihres ursprünglichen christlich-humanistischen Weltbildes und vom Naturrecht zu verabschieden. An dieser Weggabelung gehen Kirche und Staat nunmehr getrennte und eigene Wege. Es ist ein Scheideweg. 7. Ein persönlicher Schluss Ich möchte zum Schluss persönlich werden. Ich fühle mich herausgefordert. Und es treibt mich um bei dem Gedanken, dass wir Menschenkinder in Tiefkühltruhen aufbewahren, obwohl sie lebensfähig sind. Und ich bin traurig, wenn ich mir vorstelle, dass auch heute wieder mindestens 400 einmalige Kinder vor ihrer Geburt durch Abtreibung starben. All dies motiviert mich, mich weiterhin konstruktiv und engagiert für das Lebensrecht und die Menschenwürde der ungeborenen, aber auch der schwachen und alten und kranken Menschen einzusetzen. Die Christdemokraten für das Leben arbeiten dafür eng mit Experten, Juristen und Politikern zusammen, die unsere Ziele einer humanen Gesellschaft teilen. Wir arbeiten konsequent und sachlich für das Recht auf Leben für ALLE MENSCHEN und für eine solidarische Willkommenskultur für alle Ungeborenen. Und es werden immer mehr, die sich im Lebensschutz engagieren. Ich habe den Eindruck, dass gerade die junge Generation zu den überdurchschnittlich motivierten, befähigten und engagierten Minderheiten gehört, die auf Dauer mit ihrer ehrlichen Auseinandersetzung beim Lebensschutz für die Ungeborenen Wirkung entfalten können und ich bin mir sicher auch werden. Warum sollten wir nicht gemeinsam unsere Gesellschaft verändern? Die Würde des Menschen ist unantastbar! Der Satz ist quasi die Seele unserer Verfassung er sollte auch wieder diese Seele unserer Gesellschaft werden. Ich möchte aber auch uns Christen ermuntern, wieder stärker und mutiger Position für die Schwächsten und für die Rückkehr zum Lebensrecht für alle zu beziehen. Liebe Embryonen ihr seid ein Teil von uns, ihr seid einmalig, ihr sollt leben dürfen, und ich sage hier ganz klar: Liebe Embryonen, wir lassen euch nicht allein! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Pressefoto Christiane Lambrecht Foto Christiane Lambrecht (c) CDL Bayern/Christiane Lambrecht Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBistum Augsburg
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |