Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  3. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  4. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  5. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  6. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  7. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  8. Der ‚gerechte Mann‘ im Heilsplan Gottes
  9. Meinungsfreiheit auf katholisch
  10. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  11. THESE: Wir haben Gott vergessen...
  12. Der Krieg gegen den Advent
  13. 'Vor der heiligen Nacht von Weihnachten denkt an eine Person, mit der ihr Frieden schließen könnt!'
  14. US-Arzt gibt Freundin im Schlaf Abtreibungspillen, Baby stirbt
  15. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?

Italien: Verbot künstlicher Befruchtung für Homosexuelle bleibt

20. Juni 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsrichter tendieren laut Höchstgericht zu Bestätigung der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung


Rom (kath.net/KAP) Das Verbot künstlicher Befruchtung für homosexuelle Paare ist nach Aussage des italienischen Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig. Wie das Gericht in Rom am Dienstagabend mitteilte, steht das Urteil zwar noch aus. Die abschließenden Beratungen der Richter tendierten aber in diese Richtung.

Anlass der Beratungen sind Anfragen aus zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren in Bozen und Pordenone. Darin heißt es, das entsprechende Gesetz zur Regelung künstlicher Befruchtung aus dem Jahr 2004 verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.


Demgegenüber erachtet das Verfassungsgericht selber die Anfragen als unbegründet. Das kritisierte Verbot stehe nicht in Widerspruch zu den Verfassungsprinzipien, auf die sich die örtlichen Gerichte beziehen, heißt es in der Mitteilung des Obersten Gerichts.

Im Artikel 5 des "Gesetzes für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung" heißt es: "Volljährige Paare, die unterschiedlichen Geschlechts sowie in potenziell fortpflanzungsfähigem Alter sind, verheiratet oder zusammenlebend, und bei denen beide Partner noch leben, können Zugang zu medizinisch unterstützten Fortpflanzungstechniken erhalten".

Bei Verstößen, wenn also eine oder mehrere der genannten Bedingungen nicht gegeben sind, sieht das Gesetz Geldstrafen zwischen 200.000 und 400.000 Euro vor.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  2. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  3. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  4. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest
  5. Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
  6. Pfarre in der Diözese Linz ignoriert Anweisungen aus Rom
  7. Regenbogenpastoral in der Diözese Innsbruck
  8. ‚Politischer Gottesdienst’ mit der Homosexuellen Initiative Linz
  9. Kardinal Zen wirft Papst Verunsicherung von Gläubigen vor
  10. Synode über die Synodalität wird ‚Moment der Krise’ für die katholische Kirche






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  4. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  5. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  6. O Adonai, et Dux domus Israel
  7. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  8. O radix Jesse
  9. O clavis David
  10. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  11. O Oriens, lucis aeternae
  12. O Rex gentium
  13. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  14. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  15. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz