Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. Tantum ergo Sacramentum
  4. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  5. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  6. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  7. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  13. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  14. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  15. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich

Italien: Verbot künstlicher Befruchtung für Homosexuelle bleibt

20. Juni 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsrichter tendieren laut Höchstgericht zu Bestätigung der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung


Rom (kath.net/KAP) Das Verbot künstlicher Befruchtung für homosexuelle Paare ist nach Aussage des italienischen Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig. Wie das Gericht in Rom am Dienstagabend mitteilte, steht das Urteil zwar noch aus. Die abschließenden Beratungen der Richter tendierten aber in diese Richtung.

Anlass der Beratungen sind Anfragen aus zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren in Bozen und Pordenone. Darin heißt es, das entsprechende Gesetz zur Regelung künstlicher Befruchtung aus dem Jahr 2004 verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.


Demgegenüber erachtet das Verfassungsgericht selber die Anfragen als unbegründet. Das kritisierte Verbot stehe nicht in Widerspruch zu den Verfassungsprinzipien, auf die sich die örtlichen Gerichte beziehen, heißt es in der Mitteilung des Obersten Gerichts.

Im Artikel 5 des "Gesetzes für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung" heißt es: "Volljährige Paare, die unterschiedlichen Geschlechts sowie in potenziell fortpflanzungsfähigem Alter sind, verheiratet oder zusammenlebend, und bei denen beide Partner noch leben, können Zugang zu medizinisch unterstützten Fortpflanzungstechniken erhalten".

Bei Verstößen, wenn also eine oder mehrere der genannten Bedingungen nicht gegeben sind, sieht das Gesetz Geldstrafen zwischen 200.000 und 400.000 Euro vor.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  2. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  3. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  4. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  5. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  6. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  7. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  8. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  9. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  10. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest







Top-15

meist-gelesen

  1. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!
  2. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  3. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  4. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  5. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  6. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  7. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  8. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  9. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  10. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben
  11. Britische Regierung will ein Verbot für katholische Premierminister aufheben
  12. Tantum ergo Sacramentum
  13. Stift Heiligenkreuz unter neuer Leitung
  14. '40 Tage für das Leben' in Wien
  15. Akademie Johannes Paul II. begrüßt Ablehnung des britischen Euthanasiegesetzes

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz