Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  7. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  10. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  11. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  12. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Jerusalemer Patriarch will zwischen Putin und Selenskyj vermitteln

Italien: Verbot künstlicher Befruchtung für Homosexuelle bleibt

20. Juni 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsrichter tendieren laut Höchstgericht zu Bestätigung der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung


Rom (kath.net/KAP) Das Verbot künstlicher Befruchtung für homosexuelle Paare ist nach Aussage des italienischen Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig. Wie das Gericht in Rom am Dienstagabend mitteilte, steht das Urteil zwar noch aus. Die abschließenden Beratungen der Richter tendierten aber in diese Richtung.

Anlass der Beratungen sind Anfragen aus zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren in Bozen und Pordenone. Darin heißt es, das entsprechende Gesetz zur Regelung künstlicher Befruchtung aus dem Jahr 2004 verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.


Demgegenüber erachtet das Verfassungsgericht selber die Anfragen als unbegründet. Das kritisierte Verbot stehe nicht in Widerspruch zu den Verfassungsprinzipien, auf die sich die örtlichen Gerichte beziehen, heißt es in der Mitteilung des Obersten Gerichts.

Im Artikel 5 des "Gesetzes für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung" heißt es: "Volljährige Paare, die unterschiedlichen Geschlechts sowie in potenziell fortpflanzungsfähigem Alter sind, verheiratet oder zusammenlebend, und bei denen beide Partner noch leben, können Zugang zu medizinisch unterstützten Fortpflanzungstechniken erhalten".

Bei Verstößen, wenn also eine oder mehrere der genannten Bedingungen nicht gegeben sind, sieht das Gesetz Geldstrafen zwischen 200.000 und 400.000 Euro vor.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  2. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  3. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  4. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  5. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  6. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  7. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  8. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  9. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  10. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Nicht mehr ernst zu nehmen
  4. Französischer Bischof Mica: Der Papst ist in der Rupnik-Frage „wirklich sehr entschlossen“
  5. Als Mutter Teresa im Wiener Stephansdom zu Gebet und Lebensschutz aufrief
  6. Kardinäle Müller und Burke empfehlen Mel Gibsons „Die Passion Christi“
  7. Kaiser Otto der Große wurde im Magdeburger Dom erneut beigesetzt
  8. Es ist noch nicht zu spät! Die Schöpfung als Ruf zur Umkehr
  9. Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouellet
  10. Wenn die Herrlichkeit auszieht
  11. „Fest in der Realität verankert, immun gegen Illusionen, ohne uns von Angst überwältigen zu lassen“
  12. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. Leere der kirchlichen Lehre
  15. Jerusalemer Patriarch will zwischen Putin und Selenskyj vermitteln

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz