Italien: Verbot künstlicher Befruchtung für Homosexuelle bleibt

20. Juni 2019 in Prolife


Verfassungsrichter tendieren laut Höchstgericht zu Bestätigung der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung


Rom (kath.net/KAP) Das Verbot künstlicher Befruchtung für homosexuelle Paare ist nach Aussage des italienischen Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig. Wie das Gericht in Rom am Dienstagabend mitteilte, steht das Urteil zwar noch aus. Die abschließenden Beratungen der Richter tendierten aber in diese Richtung.

Anlass der Beratungen sind Anfragen aus zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren in Bozen und Pordenone. Darin heißt es, das entsprechende Gesetz zur Regelung künstlicher Befruchtung aus dem Jahr 2004 verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.

Demgegenüber erachtet das Verfassungsgericht selber die Anfragen als unbegründet. Das kritisierte Verbot stehe nicht in Widerspruch zu den Verfassungsprinzipien, auf die sich die örtlichen Gerichte beziehen, heißt es in der Mitteilung des Obersten Gerichts.

Im Artikel 5 des "Gesetzes für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung" heißt es: "Volljährige Paare, die unterschiedlichen Geschlechts sowie in potenziell fortpflanzungsfähigem Alter sind, verheiratet oder zusammenlebend, und bei denen beide Partner noch leben, können Zugang zu medizinisch unterstützten Fortpflanzungstechniken erhalten".

Bei Verstößen, wenn also eine oder mehrere der genannten Bedingungen nicht gegeben sind, sieht das Gesetz Geldstrafen zwischen 200.000 und 400.000 Euro vor.

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