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Sex für Behinderte: Verfälschte Papst-Botschaft irritiert

13. Jänner 2004 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Ein Beispiel für eine radikale Fehlinterpretation päpstlicher Aussagen. Eine Analyse von Dr. Josef Spindelböck.


"Papst Johannes Paul II. hat sich für das Recht von körperlich und geistig behinderten Menschen auf ein erfülltes Sexualleben eingesetzt", titelte die Nachrichtenagentur AFP am 9. Januar 2004. Diese Meldung wurde von vielen Zeitungen unbesehen übernommen oder in ähnlicher Weise wiedergegeben. Auch die Kritik darauf ließ nicht lange warten: Und zwar Kritik nicht an den Medien über eine verfälschende, einseitige und tendenziöse Darstellung, sondern Kritik am Papst persönlich und dessen angeblichen Aussagen. So schrieb trad.info, das Internetorgan der Priesterbruderschaft St. Pius X. (verantwortlich: P. Bernhard Zaby), es sei „sehr ärgerlich, dass diese Sexualisierung Behinderter ausgerechnet vom greisen Papst gefordert“ werde. Natürlich hätten „auch Behinderte - sofern sie nicht durch ihre Behinderung eheunfähig sind - ein Recht auf die Schließung einer Ehe mit allen ihren Rechten und Pflichten“. Ehe sei „aber ganz etwas anderes als ein ‚erfülltes Sexualleben’!“ Die päpstliche Botschaft, „die ‚emotionale und sexuelle Dimension behinderter Menschen’ ernstzunehmen und ihr durch ‚Zärtlichkeit und Intimität’ gerecht zu werden“, lasse befürchten, dass „nach den Prozessen wegen Missbrauchs Minderjähriger“ wieder einiges „an Prozessen wegen sexuellen Missbrauchs Behinderter auf die Kirche zukommen“ werde.

Dies sind in der Tat schwere Vorwürfe. In ähnlicher Weise hieß es beim Internetdienst ETIKA (verantwortlich: Rainer Lechner): „Papst erlaubt Sex außerhalb der Ehe. Papst ermuntert Millionen zur Unzucht. Erstmals stellt sich ein Papst offen gegen die Morallehre (Ethik) der Katholischen Kirche.“ Es sei dies ein „Fressen für die Pädophilen, die sich künftig alles erlauben können und sich gar noch einbilden, gute Werke zu tun, denn der Vatikan will ja den Sex für Behinderte!“

Beide Medien haben ihre Kritik formuliert, bevor sie das italienische Original der Papstansprache kannten. Vom Verfasser dieses Kommentars auf den Ursprungstext aufmerksam gemacht, waren sie jedoch nicht bereit, ihre Position zu revidieren. Er danke für den Hinweis – so der Webmaster von trad.info –, könne aber „keinen Anlass für eine ‚Richtigstellung’ finden“. Man empfinde eine solche Rede aus päpstlichem Mund als „skandalös“ und „anstößig“. Ähnlich ETIKA. Inzwischen liegt auch die deutsche Übersetzung der Papstansprache vor (dokumentiert von der Zeitung „Die Tagespost“ am 13.01.2004). Johannes Paul II. hatte seine Botschaft am 5. Januar 2004 an die Teilnehmer des internationalen Symposions „Würde und Rechte geistig behinderter Menschen“ gerichtet, das auf Initiative der Glaubenskongregation zum Abschluss des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung vom 7. bis 9. Januar 2004 im Vatikan stattfand.

Was bei unbefangener Lektüre des ganzen Textes sofort auffällt: In dieser Papstbotschaft geht es keineswegs in erster Linie um das besagte Thema, sondern es wird die Würde des behinderten Menschen hervorgehoben und im Licht des christlichen Glaubens dargestellt. So führt Johannes Paul II. unter anderem aus: „Der Behinderte ist trotz der erkennbaren Beeinträchtigung seiner Wahrnehmungs- und Verstandesfähigkeiten im Vollsinn Mensch, ausgestattet mit den heiligen und unveräußerlichen Rechten, die jedem menschlichen Geschöpf eigen sind. Denn unabhängig davon, unter welchen Umständen sein Leben verläuft, und unabhängig von den Fähigkeiten, die er zu entfalten vermag, besitzt der Mensch von Anbeginn seiner Existenz bis zum Augenblick seines natürlichen Todes eine einzigartige Würde und einen einmaligen Wert.“ Behinderte offenbarten gerade in ihrer radikalen Zerbrechlichkeit „die geheimnisvolle Schönheit dessen, der sich entäußert hat und gehorsam wurde bis zum Tod. Sie zeigen uns, dass der Mensch jenseits allen Anscheins seinen letzten Grund in Jesus Christus hat.“

Auf der Basis dieser christlichen Anthropologie des behinderten Menschen, der dem Nichtbehinderten an Würde und Rechten in nichts nachsteht, ergeben sich praktische Konsequenzen für den Umgang mit ihnen, wie der Papst erläutert: „Die verletzte Menschlichkeit des Behinderten ist für uns eine Herausforderung, in jedem dieser unserer Brüder und Schwestern den unvergleichlichen Wert des Menschen zu erkennen, anzunehmen und zu fördern, der von Gott geschaffen wurde, um im Sohn Kind Gottes zu sein.“ Die Gesellschaft solle es „auch dem körperlich und geistig behinderten Menschen“ ermöglichen, „am Leben der Gesellschaft teilzunehmen und mit entsprechender Hilfe seine sämtlichen physischen, psychischen und geistigen Möglichkeiten zu entfalten. Nur wenn die Rechte der Schwächsten anerkannt werden, kann eine Gesellschaft von sich behaupten, auf Recht und Gerechtigkeit gegründet zu sein.“ Man dürfe ihnen nicht die notwendige Unterstützung und den notwendigen Schutz versagen, „auch wenn das eine größere wirtschaftliche und soziale Belastung mit sich bringt. Vielleicht brauchen geistig behinderte Menschen mehr als andere Kranke Aufmerksamkeit, Zuneigung, Verständnis und Liebe. Man darf sie in der schwierigen Aufgabe der Lebensbewältigung nicht gleichsam wehr- und schutzlos allein lassen.“

Dann folgt jener Abschnitt, der von den Medien teilweise falsch wiedergegeben oder tendenziös interpretiert wurde: „Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die Sorge um die emotionale und sexuelle Dimension des geistig behinderten Menschen. Dieser Aspekt wird oft verdrängt oder nur oberflächlich oder sogar ideologisch behandelt. Die sexuelle Dimension ist jedoch eine der konstitutiven Dimensionen des Menschen, der als Abbild der Liebe Gottes von seinem Ursprung her dazu gerufen ist, sich in der Begegnung und in der Gemeinschaft zu verwirklichen. Die Voraussetzung für die emotional-sexuelle Erziehung des behinderten Menschen liegt in der Überzeugung, dass er dasselbe Bedürfnis nach Zuwendung hat wie jeder andere Mensch. Auch er hat das Bedürfnis, zu lieben und geliebt zu werden, sehnt sich nach Zärtlichkeit, Nähe und Intimität. Die Realität sieht leider anders aus: Der geistig Behinderte kann diese ihm zustehenden und natürlichen Bedürfnisse oft nur unter äußerst ungünstigen Bedingungen leben, was beim Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenalter immer deutlicher zutage tritt. Der Behinderte sucht trotz seiner geistigen und sozialen Beeinträchtigungen nach aufrichtigen Beziehungen, in denen er als Person anerkannt und respektiert werden kann.“

Wer diesen Text genau liest, wird erkennen, dass hier keineswegs davon die Rede ist, Behinderte sollten vor- oder außereheliche sexuelle Akte setzen. Es wird nur allgemein von der „emotionalen und sexuellen Dimension des geistig behinderten Menschen“ gesprochen, die besondere Aufmerksamkeit verdiene. Es geht dabei um nichts anderes als um die geschlechtliche Prägung jedes Menschen, auch des Behinderten. Er oder sie soll in seinem Mann-Sein bzw. in ihrem Frau-Sein ernst genommen werden. Gott erschuf ja den Menschen als Mann und Frau, und beide sind Gottes Abbild (vgl. Gen 1,27). Behinderte sollen nach Auffassung des Papstes in dieser ihrer geschlechtlichen Prägung wahrgenommen und als Mann oder Frau geschätzt werden. Wenn sie in ihrer spezifischen Emotionalität und Intimität anerkannt werden, dann hat dies nichts mit dem Vollzug sexueller Akte zu tun. Spricht der Papst vom Bedürfnis Behinderter nach „Zärtlichkeit, Nähe und Intimität“, so ist dies nicht im Sinne eines sexuellen Stimulierens dieser Menschen zu verstehen, sondern als Weise der ganzheitlichen Zuwendung, da auch sie Menschen sind, die der Liebe bedürfen und Liebe schenken wollen. Wer bei Liebe zuerst an das denkt, was heute mit „Sex“ gemeint ist, geht irre und unterliegt zumindest indirekt den Vorurteilen einer Haltung des oberflächlichen sexuellen Genusses und Konsums.

Eigens spricht der Papst anschließend davon, dass „die Einübung der Steuerung von Impulsen und die Entwicklung eines gesunden Schamgefühls im Umgang mit der eigenen Intimität es oftmals ermöglichen, Menschen mit geistiger Behinderung emotional auszugleichen und sie an das Erleben reicher, fruchtbringender und befriedigender zwischenmenschlicher Beziehungen heranzuführen.“ Hier wird klar, dass unter „Intimität“ im Kontext der päpstlichen Botschaft etwas anderes gemeint ist als das sexuelle Intim-Werden von zwei Menschen. Es geht um den Schutz der „Intimsphäre“, um jenen ganz persönlichen Bereich, den jeder braucht, um leben und sich entfalten zu können, was durch ein kultiviertes Schamgefühl ermöglicht werden soll.

Für gläubige Katholiken, die Papst Johannes Paul II. und sein Lehramt in den 25 Jahren seines Pontifikates einigermaßen kennen lernen konnten, steht fest, dass der gegenwärtige Heilige Vater niemals vor- und außerehelichen Geschlechtsverkehr gutheißen wird (dies könnte auch kein anderer Papst erlauben, da der Schutz von Ehe und Familie im natürlichen Sittengesetz und in der göttlichen Offenbarung verankert ist). Johannes Paul II. ist es gewesen, der im Apostolischen Schreiben „Familiaris consortio“, in zahlreichen Katechesen und schließlich auch im Katechismus der Katholischen Kirche genau dies immer ausgeschlossen hat. Wieso sollte er sich jetzt selber widersprechen?

Am Papst ist durch diese Fehlinterpretationen vonseiten öffentlicher Medien, aber auch durch Kreise, die nicht mehr in voller Einheit mit dem Stuhl Petri stehen, Unrecht geschehen. Wäre es da nicht angebracht, dass sich die Verantwortlichen in aller Form dafür entschuldigen und künftig dazu beitragen, dass die Lehre des Papstes richtig dargestellt wird?

Dr. theol. Josef Spindelböck ist Dozent für Ethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten und Gastprofessor für Moraltheologie und Ethik am International Theological Institute (ITI) in Gaming.

Foto: (c) Archiv/kath.net/SIR



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