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Verwaltungsrichter: Asylbewerber wechseln Religion oft nur zum Schein

8. April 2019 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Derzeit seien beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht 8.660 Asylverfahren anhängig. Die Gerichte würden den Kirchen vorwerfen, Flüchtlingen inflationär Taufzeugnisse auszustellen


Düsseldorf (kath.net) Viele Asylbewerber aus islamischen Ländern wechseln nur aus „asyltaktischen Gründen“ vom Islam zum Christentum. Diese meint der deutsche Verwaltungsrichter Andreas Müller laut einem Bericht der „Welt“, wie die evangelische Nachrichtenagentur „idea“ berichtet. Der Übertritt werde häufig nicht aus innerer Überzeugung vollzogen. „In neun von zehn Fällen“ würden die Gerichte belogen, die über die Ernsthaftigkeit des Religionswechsels zu entscheiden hätten, so Müller. Derzeit seien beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht 8.660 Asylverfahren anhängig, schreibt die Zeitung. Fast jeder zehnte Kläger kommt aus dem Iran. Davon beriefen sich rund 70 Prozent auf eine Konversion (Religionswechsel) vom Islam zum Christentum. Die Erfolgsquote liege gegenwärtig bei 15 bis 20 Prozent. Deshalb verweigere das Gericht oft schon im Vorfeld wegen mangelnder Erfolgsaussichten die beantragte Prozesskostenhilfe. Die Gerichte würden den Kirchen vorwerfen, Flüchtlingen inflationär Taufzeugnisse auszustellen. Dagegen erklärte unter anderem der Flüchtlingsbeauftragte der Lippischen Landeskirche, Superintendent Dieter Bökemeier (Detmold), gegenüber der Welt am Sonntag, aus der Überprüfung durch die Gerichte dürfe „kein Glaubens-TÜV werden.“ Der Vorwurf, die Kirche taufe zu schnell und leichtfertig, sei unberechtigt. Er habe selbst zahlreiche Flüchtlinge getauft. Jeder Täufling habe zuvor einen dreimonatigen Glaubenskurs durchlaufen. Er erlebe „diese Menschen als ernsthaft und sehr religiös“.



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