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| ![]() Verwaltungsrichter: Asylbewerber wechseln Religion oft nur zum Schein8. April 2019 in Deutschland, 15 Lesermeinungen Derzeit seien beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht 8.660 Asylverfahren anhängig. Die Gerichte würden den Kirchen vorwerfen, Flüchtlingen inflationär Taufzeugnisse auszustellen Düsseldorf (kath.net) Viele Asylbewerber aus islamischen Ländern wechseln nur aus asyltaktischen Gründen vom Islam zum Christentum. Diese meint der deutsche Verwaltungsrichter Andreas Müller laut einem Bericht der Welt, wie die evangelische Nachrichtenagentur idea berichtet. Der Übertritt werde häufig nicht aus innerer Überzeugung vollzogen. In neun von zehn Fällen würden die Gerichte belogen, die über die Ernsthaftigkeit des Religionswechsels zu entscheiden hätten, so Müller. Derzeit seien beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht 8.660 Asylverfahren anhängig, schreibt die Zeitung. Fast jeder zehnte Kläger kommt aus dem Iran. Davon beriefen sich rund 70 Prozent auf eine Konversion (Religionswechsel) vom Islam zum Christentum. Die Erfolgsquote liege gegenwärtig bei 15 bis 20 Prozent. Deshalb verweigere das Gericht oft schon im Vorfeld wegen mangelnder Erfolgsaussichten die beantragte Prozesskostenhilfe. Die Gerichte würden den Kirchen vorwerfen, Flüchtlingen inflationär Taufzeugnisse auszustellen. Dagegen erklärte unter anderem der Flüchtlingsbeauftragte der Lippischen Landeskirche, Superintendent Dieter Bökemeier (Detmold), gegenüber der Welt am Sonntag, aus der Überprüfung durch die Gerichte dürfe kein Glaubens-TÜV werden. Der Vorwurf, die Kirche taufe zu schnell und leichtfertig, sei unberechtigt. Er habe selbst zahlreiche Flüchtlinge getauft. Jeder Täufling habe zuvor einen dreimonatigen Glaubenskurs durchlaufen. Er erlebe diese Menschen als ernsthaft und sehr religiös. Der kath.net Video Blog Montag #10 - Mit Philipp und Karin - Miteinander beten from kath.net on Vimeo. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFlüchtlinge
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