Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Pfarrer verkleidete sich als Obdachloser und geht am Sonntagmorgen zu seiner neuen Kirche
  2. „Verharmlosung des deutschen Corona-Irrsinns“
  3. Papst Franziskus: Benedikt XVI. wurde instrumentalisiert
  4. Ankündigung des polnischen Premiers Tusk: Jede Abtreibungsverweigerung geht zum Staatsanwalt
  5. Segnung homosexueller Paare: Papst fürchtet keine Kirchenspaltung
  6. Programm des Katholikentages vorgestellt: Demokratie und Vielfalt, Klimagerechtigkeit und Gaza
  7. Gebet zum ‚Vielfaltengott’ – Impuls der Diözese Graz-Seckau in der Fastenzeit
  8. „Hier sind die Schafe! Ich hoffe, Sie riechen uns!“
  9. Es gibt keine Vollmacht zur Frauenweihe
  10. 'Jetzt zu verhandeln, nur weil ihnen die Munition ausgeht – das wäre lächerlich von uns'
  11. „Rheinische Post“: Autobiographie von Papst Franziskus setzt „gezielte Nadelstiche“
  12. KJG Münster distanziert sich von Verbandspatron Thomas Morus
  13. US-Erzbischof: Kardinal Fernández’ Denken ist in wesentlichen Punkten ‚einfach falsch’
  14. Papst Franziskus koppelt Thema Frauen-Diakonat aus Weltsynode aus
  15. Deutscher Kardinal Cordes mit 89 Jahren gestorben

Verwaltungsrichter: Asylbewerber wechseln Religion oft nur zum Schein

8. April 2019 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Derzeit seien beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht 8.660 Asylverfahren anhängig. Die Gerichte würden den Kirchen vorwerfen, Flüchtlingen inflationär Taufzeugnisse auszustellen


Düsseldorf (kath.net) Viele Asylbewerber aus islamischen Ländern wechseln nur aus „asyltaktischen Gründen“ vom Islam zum Christentum. Diese meint der deutsche Verwaltungsrichter Andreas Müller laut einem Bericht der „Welt“, wie die evangelische Nachrichtenagentur „idea“ berichtet. Der Übertritt werde häufig nicht aus innerer Überzeugung vollzogen. „In neun von zehn Fällen“ würden die Gerichte belogen, die über die Ernsthaftigkeit des Religionswechsels zu entscheiden hätten, so Müller. Derzeit seien beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht 8.660 Asylverfahren anhängig, schreibt die Zeitung. Fast jeder zehnte Kläger kommt aus dem Iran. Davon beriefen sich rund 70 Prozent auf eine Konversion (Religionswechsel) vom Islam zum Christentum. Die Erfolgsquote liege gegenwärtig bei 15 bis 20 Prozent. Deshalb verweigere das Gericht oft schon im Vorfeld wegen mangelnder Erfolgsaussichten die beantragte Prozesskostenhilfe. Die Gerichte würden den Kirchen vorwerfen, Flüchtlingen inflationär Taufzeugnisse auszustellen. Dagegen erklärte unter anderem der Flüchtlingsbeauftragte der Lippischen Landeskirche, Superintendent Dieter Bökemeier (Detmold), gegenüber der Welt am Sonntag, aus der Überprüfung durch die Gerichte dürfe „kein Glaubens-TÜV werden.“ Der Vorwurf, die Kirche taufe zu schnell und leichtfertig, sei unberechtigt. Er habe selbst zahlreiche Flüchtlinge getauft. Jeder Täufling habe zuvor einen dreimonatigen Glaubenskurs durchlaufen. Er erlebe „diese Menschen als ernsthaft und sehr religiös“.



Der kath.net Video Blog Montag #10 - Mit Philipp und Karin - Miteinander beten from kath.net on Vimeo.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 sinefine 13. April 2019 
 

Bin verwirrt

Was soll denn bitte eine Lippische Landeskirche sein?


0
 
 Phil2 9. April 2019 
 

Dass die Erwachsenentaufe...

... gut vorbereitet und wohlüberlegt sein will, darin sind wir uns sicher einig, nicht umsonst ist das Katechumenat i.d.R. ein längerer Prozess.

Nun ist es aber mitunter schwierig, eine lange Vorbereitung zu verlangen, wenn damit zu rechnen ist, dass ein Kandidat in der Zwischenzeit abgeschoben wird. Soll man ihnen dann sagen, sorry, tut uns leid, setze dein Katechumenat im (bspw.) Iran fort und lass dich dort taufen?

Was wird ihn oder sie dort erwarten, wenn womöglich der Wunsch nach Konversion dort schon bekannt ist, etwa der Familie oder gar den Behörden?

So sehr ich gegen eine leichtfertige schnelle Taufe bin, man muss dann im Einzelfall wohl dem begleitenden Seelsorger vertrauen, wenn dieser eine Ernsthaftigkeit für gegeben hält.

Im Übrigen ist die Taufe unauslöschlich und wir sollten das nicht dem Vorbehalt eines weltlichen Gerichts anheimstellen über deren Wirksamkeit befinden zu wollen.

Wennn dann ein Getaufter sich als Täuscher herausstellt, traurig, aber verkraftbar.


1
 
 Einsiedlerin 9. April 2019 
 

Wie geht denn das?

Ein "dreimonatiger Glaubenskurs"??? Das ist wohl ein bissl wenig. Da würde ich als Behörde auch verweigern. Ein Katechumenat in der RKK dauert wenigstens ein Jahr.


4
 
 myschkin 8. April 2019 
 

@Hausfrau und Mutter

Sie haben den Kern des Problems angesprochen. Eine ordentliche Taufvorbereitung in drei Monaten? Da bleiben Zweifel. Ein erwachsener Mensch hat einiges zu tun, um seine Christwerdung zu betreiben, um sich umzuschaffen in einen Christen, um überkommene Prägungen - etwa durch die frühere Religion - zu überwinden etc. Nicht alle haben ein Damaskus-Erlebnis. Die katholische Kirche tut gut daran, das Katechumenat für Erwachsene breit anzulegen. Das gibt dann auch einem Verwaltungsrichter eine bessere Möglichkeit zur Einschätzung von Aufrichtigkeit. Es sollten die protestantischen Christen sich vor Schnelltaufen hüten. Sie sollten sich hier ein Beispiel an der katholischen Praxis nehmen.


7
 
 jabberwocky 8. April 2019 

Ein irakischer Freund berichtete mir folgendes:

Sein Bruder, der sehr gut deutsch spricht, arbeitet nebenbei auch als Dolmetscher für den deutschen Staat im Zusammenhang mit Flüchtlingen. Er hatte öfters schon mit Asylsuchenden zu tun, bei denen er schnell feststellte, daß diese weder, wie behauptet, aus dem Irak noch aus Syrien stammten, sondern aus dem Maghreb. Bei manchen erkennt er es am Dialekt, bei anderen, die sich bemühen, Hocharabisch zu sprechen, hat er Fragen gestellt; wenn z.B. ein Flüchtling behauptet, aus Basra zu sein, fragt er Dinge wie: Welches bekannte Wahrzeichen steht mitten in der Stadt? - was dieser natürlich nicht weiß. Anschließend berichtet er den Behörden, daß der Mann lügt und nicht aus dem Irak stammt, worauf es die Antwort gibt: Er sei nicht als Kommissar angestellt, sondern als Dolmetscher und habe sich um solche Dinge nicht zu kümmern.
Dieses Land will das Problem, das leicht zu lösen wäre, nicht lösen.


27
 
 jabberwocky 8. April 2019 

Zweifel sind berechtigt

Es ist doch klar, daß wir von den einreisenden Moslems nach Strich und Faden verarscht und belogen werden. Zweifel sind also berechtigt. Das Problem im aktuellen Fall sehe ich darin, daß ein Grund gefunden wird, gegen christliche Einwanderer vorzugehen, denn, auch das ist klar: Man mag gläubige Christen nicht.
Wäre es dem deutschen Staat ernst mit der Wahrheitsfindung, so nähme man in den Asylverfahren die Hilfe von Christen aus den jeweiligen Herkunftsländern in Anspruch. Diese erkennen sofort, ob die Konversion echt ist. Hier allerdings hapert es.


19
 
  8. April 2019 
 

Steht nicht schon im Koran, dass man die "Ungläubigen" belügen und betrügen soll?!

Es ist geradezu eine Pflicht der Muslime, Christen hinters Licht zu führen!


12
 
 antony 8. April 2019 

Für die Behauptung der "asyltaktischen" Taufe bleibt der Verwaltungsrichter jeden Beleg ...

...schuldig.
Wie kommt er dazu?
Wie stellt er fest, ob eine echte Bekehrung vorliegt oder nicht?


5
 
 Hausfrau und Mutter 8. April 2019 
 

3 Monate Vorbereitung

auf einer Seite empfinde ich die 3 monatige Vorbereitung, um einen solchen Schritt (Religionswechsel) durchzuführen, als sehr kurz. Auf der anderen Seite frage ich mich, welche Sinn es macht, eine Verbindung zwischen getaufte Christen und Migrantenaufnahme zu untersuchen. Seit wann "hilft" die Taufe, um einen Asylantrag einzuwilligen?

Ich wurde nicht pauschal davon ausgehen, dass es sich um "Scheintaufe" handelt.


H&M


3
 
 Anton_Z 8. April 2019 

Bleibt nur die Ohnmacht...

Der Verwaltungsrichter Andreas Müller wird wohl kaum etwas in die Welt setzen, das es so gar nicht gibt. Jedoch gibt es de facto keine Möglichkeit einem Asylbewerber nachzuweisen, dass er die Religion nur zum Schein wechselt. Man kann also gegen etwaigen Missbrauch überhaupt nichts tun. Bleibt nur die Ohnmacht der Islamisierung gegenüber. Das kennen wir ja zur Genüge.


8
 
 Catherine 8. April 2019 
 

Taqqya/Mudarah

“Denn die Zuneigung der Menschen gewinnt man nur, indem man ihnen bei den Dingen hilft, die sie für richtig halten. In den Menschen sind nun einmal unterschiedliche Vorlieben und Charakterzüge angelegt, und es fällt den Seelen schwer, aufzugeben, woraus sie geprägt sind. Die lautere Zuneigung der anderen gewinnt man eben nur, indem man mit ihnen zusammen teilhat an ihren Sitten, auch wenn sie deiner Absicht und deiner Neigung zuwiderlaufen. Der Unterschied zwischen der schmeichlerischen Täuschung und der Taqqya liegt darin, dass letztere vorzugsweise im Falle einer Notlage Schaden abwenden soll, wohingegen die schmeichlerische Täuschung (arab.: al-mudarah)sowohl dazu dient, Schaden abzuwenden, als auch Nutzen einzutragen”!

Tilman Nagel “Angst vor Allah? Auseinandersetzungen mit dem Islam”
Berlin, November 2014, S. 312


11
 
 mphc 8. April 2019 

Die Taufe für die Asylbehörde filmen?

Das wäre ein handfester Beweis, oder?
Der Film darf zum Schutz der Neuchristen lt. DSVGO nicht an die Öffentlichkeit kommen.


5
 
 petraandrzej 8. April 2019 
 

Ganz so einfach ist es auch nicht. Mir ist persönlich ein Fall bekannt: Ein 8-Jähriger Junge aus dem Iran und seine erwachsene Schwester sind nach mehrmonatiger Vorbereitung getauft worden. Obwohl ein Teil der Familie im Iran schon getauft war und z.T. deshalb getötet wurde, wird hier die Ernsthaftigkeit der Taufe angezweifelt. Inzwischen ist der Junge zur Erstkommunion gegangen und ministriert regelmäßig, doch es wird weiterhin an der Ernsthaftigkeit gezweifelt...


21
 
 siebenschlaefer 8. April 2019 
 

Das ist im Zweifelsfall kaum zu beurteilen außer von Gott selbst

Klar ist, dass die Takiyya im Islam, bzw. in der Scharia, ausdrücklich als legitime Verhaltensweise gegenüber den sog. Ungläubigen empfohlen wird. Das macht den Knoten letztlich unauflöslich. Ich stelle mir nur vor, dass ein einziger echt Bekehrter abgewiesen wird und das Martyrium erleidet. Bei dem Gedanken lasse ich mich lieber 10mal belügen, wenn einem einzigen geholfen wird.


10
 
 myschkin 8. April 2019 
 

Gibt es nicht

in der Katholischen Kirche ein klares, durchaus zeitaufwendiges Verfahren, das zur Erwachsenentaufe führt? Vielleicht sollten sich daran auch die protestantischen Kirchen orientieren. Dann ließen sich Zweifel von Verwaltungsrichtern leichter ausräumen.


25
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Flüchtlinge

  1. Christlicher Konvertit Chia Rabiei darf in Deutschland bleiben
  2. Abschiebung: Erzbischof Lackner mahnt zu Menschlichkeit und Dialog
  3. Hat Kardinal Marx für EKD-Flüchtlingsschiff einen "namhaften Betrag" zur Verfügung gestellt?
  4. Zahl der Migranten übers Mittelmeer erheblich gestiegen
  5. Papst mahnt "Gewissenserforschung" im Umgang mit Flüchtlingen an
  6. "Fehler von 2015 dürfen nicht wiederholt werden"
  7. Wegen Kritik an Flüchtlingspolitik wurden Krippenfiguren gestohlen
  8. So retten, „dass Rettung nicht automatisch Einwanderung bedeutet“
  9. Theologe: "Die Kirche kann barmherzig sein, der Staat darf das nicht"
  10. "Wir wollen unschuldig sein"






Top-15

meist-gelesen

  1. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  2. Papst Franziskus: Benedikt XVI. wurde instrumentalisiert
  3. Überraschung in Frankreich: Junge Katholiken kehren zu klassischen Fastenpraktiken zurück
  4. Pfarrer verkleidete sich als Obdachloser und geht am Sonntagmorgen zu seiner neuen Kirche
  5. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  6. „Verharmlosung des deutschen Corona-Irrsinns“
  7. "Die Kirche ist das Fitnesscenter des Glaubens"
  8. Ankündigung des polnischen Premiers Tusk: Jede Abtreibungsverweigerung geht zum Staatsanwalt
  9. „Hier sind die Schafe! Ich hoffe, Sie riechen uns!“
  10. Deutscher Kardinal Cordes mit 89 Jahren gestorben
  11. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  12. Segnung homosexueller Paare: Papst fürchtet keine Kirchenspaltung
  13. Es gibt keine Vollmacht zur Frauenweihe
  14. „Rheinische Post“: Autobiographie von Papst Franziskus setzt „gezielte Nadelstiche“
  15. KJG Münster distanziert sich von Verbandspatron Thomas Morus

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz