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Unwahr und nicht der Faktenlage entsprechend

28. Dezember 2018 in Österreich, 13 Lesermeinungen
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Diözese Gurk-Klagenfurt wehrt sich gegen Aussagen von Kardinal Schönborn und Bischof Schwarz: Untaugliche und unlautere Versuche, durch "einseitiges und verzerrendes Zitieren" eine "Reinwaschung" von Schwarz zu betreiben


Klagenfurt (kath.net)
Die Diözese Gurk-Klagenfurt hat am Freitag in einer Aussendung die Aussagen von Kardinal Christoph Schönborn und Bischof Alois Schwarz bezüglich der Ergebnisse des Prüfberichts der "Arbeitsgruppe Bistum" als "unwahr und nicht der Faktenlage entsprechend" zurückgewiesen. Die Arbeitsgruppe Bistum bewertet diese als "untaugliche und unlautere Versuche", durch "einseitiges und verzerrendes Zitieren" aus dem Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan eine "Reinwaschung" zu betreiben und damit die Arbeit nicht nur der Arbeitsgruppe Bistum, sondern auch der externen Prüfer in ein schiefes Licht zu rücken.

Die Arbeitsgruppe Bistum will sich nicht dem Vorwurf aussetzen, durch Schweigen diesen unrichtigen und verharmlosenden Äußerungen von Kardinal Schönborn und Bischof Schwarz zuzustimmen und sieht sich deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst, die von kath.net dokumentiert werden:



1) Der Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan stellt der früheren Bistumsleitung keineswegs, wie die Äußerungen von Kardinal Schönborn und Bischof Schwarz nahe legen, einen „Persilschein“ aus, sondern verweist sehr wohl darauf, dass Rechtsgeschäfte statutenwidrig ohne Einbindung des Wirtschaftsrates abgeschlossen wurden.

2) Der Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan beschränkt sich, wie gesetzlich vorgesehen, nur auf die rechnerische Richtigkeit der Bistumsbuchhaltung, beurteilt jedoch nicht die wirtschaftliche Gebarung. Er nimmt daher auch nicht Stellung zu immer wieder erhobenen Fragen nach den Gründen für hohe Abfindungszahlungen an ehemalige Bistumsmitarbeiter oder zu Entgeltvereinbarungen im Bistum, die außerhalb des üblichen Rahmens lagen.

Auch die in Öffentlichkeit und Medien wiederholt diskutierte Frage nach großzügigen Spenden für kirchliche Großprojekte, die im Zusammenhang mit Liegenschaftsverkäufen des Bistums Gurk geflossen sein sollen, wird im Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan nicht behandelt, da diese Vorgänge außerhalb des Prüfungszeitraums – dieser lag von 2014 bis 2017 – lagen.

Die Arbeitsgruppe Bistum hält es daher für unerlässlich, dass im Rahmen der Apostolischen Visitation auch diese Geldflüsse geprüft und offen gelegt werden, da diese Transaktionen auch von steuerrechtlicher Relevanz sein könnten.

3) Bischof Schwarz hat bei seinem Wechsel nach St. Pölten das Bistum Gurk nicht – wie von ihm behauptet – mit einer ausgeglichenen Bilanz übergeben, sondern mit einem Jahresverlust von 1,9 Mio. Euro. Das Bildungshaus Stift St. Georgen/Längsee allein hat in den letzten vier Jahren Gesamtverluste in der Höhe von 3,9 Mio. Euro erwirtschaftet. Diese Verluste sind Ergebnis einer völlig verfehlten, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen außer Acht lassenden Investitionspolitik und höchst fragwürdiger Personalentscheidungen. Da der Wirtschaftsrat des Bistums statutenwidrig in viele Entscheidungen nicht eingebunden wurde und daher nicht mehr bereit war, die Verantwortung für die Gebarung des Bistums mitzutragen, hat er Ende 2017 auch geschlossen seinen Rücktritt erklärt.


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