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Darf Jesus beleidigt werden?

3. Dezember 2018 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
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Kritische Anfragen an die Migrationspolitik. Gastkommentar von Oberkirchenrat i.R. Klaus Baschang


Karlsruhe (kath.net) Darf Jesus beleidigt werden? Es ist, wie wir wissen, geschehen. „Fresser und Weinsäufer“ haben sie ihn genannt (Mat 11,19) und er hat nicht widersprochen. Sie haben ihn sogar gekreuzigt. Und er hat sich nicht dagegen gewehrt. Er hat sogar gebetet: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun“ (Luk 23,34). Wie würde die Welt aussehen, wenn damals schon Gotteslästerung mit dem Strafgesetzbuch verfolgt worden wäre? Natürlich ist für die Gläubigen Gott über alle Lästerungen hoch erhaben. Aber der öffentliche Friede kann gestört werden, wenn über Heilige und Heiliges gelästert wird.

Im Oktober hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) eine Geldstrafe gegen eine österreichische Seminarleiterin bestätigt. Sie hatte den Propheten Mohammed pädophil genannt. Ob er es war oder nicht, spielte keine Rolle. Die Frau hat ihn beleidigt, Gefühle von Gläubigen des Islam verletzt. Wie würde dieses Gericht urteilen, wenn es um die Gottessohnschaft Jesu von Nazareth ginge? Dürfen sich Religionen zu abweichenden Lehren anderer Religionen nicht mehr äußern? Darf theologischer Streit nicht mehr stattfinden?

Eine Einrichtung der evangelischen Diakonie hatte eine Stelle ausgeschrieben. Voraussetzung für eine Bewerbung war die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Eine Frau ohne Kirchenmitgliedschaft hatte sich dennoch beworben. Mit ihr wurde gemäß der Ausschreibungsbedingung nicht verhandelt. Sie fühlte sich diskriminiert und die diakonische Einrichtung wurde deshalb mit einer Buße belegt. Wäre es auch umgekehrt möglich gewesen? Dass sich der diakonische Arbeitgeber von dieser Bewerbung diskriminiert fühlt, die diese Frau bewusst gegen die Ausschreibungsbedingungen abgeschickt hatte?


Im Streit der Religionen geht es nicht um physikalisch messbare Sachverhalte am Rande des gesellschaftlichen Lebens in irgendeiner Hinterwelt. Es geht um persönliche Einstellungen, auf denen Menschen ihren Lebensentwurf fundieren. Es geht um das Selbstbewusstsein, das aus dem Gottesbewusstsein seine Kraft und Orientierung bezieht. Es geht um innere Gefühle, die das sichtbare Verhalten steuern. Kann darüber vor Gericht gestritten werden?

Die Frage drängt sich auf, weil mit Sicherheit der Migrationspakt Wanderungen über Kulturgrenzen hinweg beschleunigen wird. Die kulturelle Vielfalt wird zunehmen. Dabei geht es keineswegs nur um Pizza und Döner. Zu prüfen ist, welche Grundeinstellungen des Lebens miteinander verträglich sind. Wer aus einer Gesellschaft kommt, die (noch) keine staatliche Rechtsordnung kennt, ist eher geneigt, sein Recht mit eigener Faust zu erkämpfen, und sei es auch mit dem Messer in der Hand, als ein Mensch, der im demokratischen Rechtsstaat erzogen und von dieser Kultur geprägt wurde. Man kann die Fluchtbewegungen wohl nur begrenzt stoppen. Man muss aber notwendigerweise über Aufnahmebedingungen reden dürfen. Und zwar primär im Interesse derjenigen Menschen, die Aufnahme und neue Heimat suchen. Es ist absolut töricht, dabei von „Abschottung“ zu reden. Es muss klar sein, welche mitgebrachte Kultur sich der Kultur des Aufnahmelandes anpassen muss. Das sind keine leichten Vorgänge, denn in den kulturellen Prägungen bilden sich Erfahrungen und Erkenntnisse aus Jahrhunderten ab. Genau diese Dimension fehlt in dem Migrationspakt der UNO, so wie diese Dimension bisher schon in der nationalen Politik gefehlt hat.

Vor acht Jahren wurde in Pakistan die katholische Christin Asia Bibi, Mutter von vier Kindern, zum Tode verurteilt. Sie soll sich abschätzig über den Islam geäußert haben. Ein Berufungsverfahren gegen dieses Urteil kam zwar zustande, zog sich aber in die Länge, wurde unterbrochen, dann mal wieder aufgenommen. Das Oberste Gericht des Landes hat im Oktober das Urteil aufgehoben. Die Regierung hat veranlasst, dass dieses Urteil überprüft wird. Gericht und Regierung stehen unter dem Druck radikaler Muslime, die Massenaufläufe in den Straßen organisiert haben und mit wutverzerrtem Gesicht, hoch erhobenen Fäusten und wildem Geschrei den Vollzug der Todesstrafe fordern und die Freilassung der Frau verhindern.

Eine Kultur der Rache steht da gegen eine Kultur der Vergebung, wie sie aus dem christlichen Glauben heraus entwickelt wurde. Auch wer den christlichen Glauben nicht teilt, wird einer Vermischung dieser beiden Kulturen widerraten. Zur Kultur der Rache gehört auch die Missachtung richterlicher Urteile durch einen Mob, der selbst vor den eigenen staatlichen Autoritäten nicht Halt macht. Zur Kultur der Vergebung gehört hingegen die Einsicht, dass staatliche Rechtsprechung zu beachten ist, auch wenn sie eigenen Gefühlen nicht entspricht.

Für die Religionen folgt daraus: Sie müssen vernünftig begründen, wofür sie stehen, welchen Gewinn die Menschen aus dem Leben in der jeweiligen Religion erwarten können, welche praktischen Folgen für das Gemeinwesen daraus folgen. Kurz: Sie müssen die innere Logik des Glaubens offen legen. Oder mit den Worten des Anselm von Canterbury (1033-1109): fides quaerens intellectum (zu Deutsch: Der Glaube muss auf Erkenntnis aus sein und diese mit Vernunft vertreten). Unter Rückgriff auf den Kirchenvater Augustin (354-430) hat Anselm damit zu Beginn des frühen Mittelalters die Basis für die zivilisatorisch-freiheitliche Geschichte des Abendlandes gelegt. Sie darf nicht einer Kultur der Rache ausgeliefert werden. Es ist die Aufgabe der Kirchen, in der weiteren Debatte über Migration auf diesen zentralen Punkt hinzuweisen.

Klaus Baschang wurde 1976 zum Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Baden berufen, von 1991 bis 1998 war Baschang zudem ständiger Stellvertreter des Landesbischofs.

Foto: Symbolbild


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