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| ![]() "Ein alarmierendes Symptom für den Zerfall des Glaubens"26. November 2018 in Kommentar, 29 Lesermeinungen Zum Angriff von Pater Mertes auf Kardinal Gerhard Ludwig Müller auf der "nicht offiziellen" Website der "Deutschen Bischofskonferenz". Gastkommentar von Walter Kardinal Brandmüller Vatikan (kath.net/LifeSiteNews) Die schwere Sünde eines freiwillig vollzogenen homosexuellen Aktes hat den Verlust der heiligmachenden Gnade und damit der Gotteskindschaft zur Folge. Damit ist über die Sünde klar geurteilt. Den Sünder zu verurteilen steht hingegen keinem Menschen zu. Das ist Gottes Sache, der immer bereit ist zu verzeihen, wenn der Sünder sich ihm mit Reue und dem Vorsatz nicht wieder zu sündigen zuwendet. Die Vergebung folgt dem Bekenntnis im Bußsakrament. So der Sachverhalt. Dass dessen schlichte Darlegung einen Sturm der Empörung auslöst ist entweder ein Zeichen der Unkenntnis oder aber des Widerspruchs zur klaren Lehre der Kirche. Jedenfalls aber ist er ein alarmierendes Symptom für den Zerfall des Glaubens im katholischen Deutschland. Wer aber glaubt, diesen nicht (mehr) bejahen bzw. bekennen zu können, sollte sich ehrlicherweise nicht mehr katholisch nennen. Es ist doch erstaunlich, dass ein Problem das allenfalls 0,1 % der Bevölkerung betrifft die veröffentlichte Meinung geradezu obsessiv beherrschen kann. Dass Papst Paul VI. im Jahre 1964 22 junge Männer aus Uganda heiliggesprochen hat, die im Jahre 1885 auf 87 das Martyrium erlitten hatten, weil sie sich den sexuellen Forderungen des Königs Mwamga II. verweigerten, war ein prophetisches Zeichen, dem die Heiligsprechung von Papst Paul VI. durch Papst Franziskus neue Leuchtkraft verliehen hat. Kardinal Müller hat nur die Fakten zitiert, als er in seinem Interview sagte, dass es innerkirchlich eine Verbindung zwischen Homosexualität und sexuellem Missbrauch gibt. Auch die DBK-Missbrauchsstudie hat dies belegt: fast zwei Drittel der Opfer waren männlich, d.h. sie waren Opfer homosexuellen Missbrauchs. Um der Opfer willen müssen wir diese Fakten ernstnehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie sie ja im Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 bereits enthalten waren, i.e. die explizite Erwähnung von Homosexualität als eines der priesterlichen Vergehens gegen das 6. Gebot, das kirchliche Strafen nach sich zieht. Der Beitrag erschien ursprünglich in einem Beitrag für Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKulturkampf
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