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| ![]() Keine Rechte für Kirche des fliegenden Spaghettimonsters8. November 2018 in Deutschland, 3 Lesermeinungen Deutsches Bundesverfassungsgericht: Der religionskritische Satireverein Kirche des fliegenden Spaghettimonsters hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Karlsruhe (kath.net) Die sogenannte Kirche des fliegenden Spaghettimonsters hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, wie die Evangelische Nachrichtenagentur idea berichtet. Der religionskritische Satireverein teilte auf seiner Internetseite mit, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen ein Verbot des Landes Brandenburg abgewiesen wurde. Der Satireverein wollte an Ortseingängen für Nudelmessen zu werben. Die Spaghettimonster-Kirche hatte in der Klage geltend gemacht, als Weltanschauungsgemeinschaft habe sie das gleiche Recht wie die Kirchen. Sie dürften an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten ihrer Gottesdienste hinweisen. Das Verfassungsgericht erklärte dagegen, die Beschwerde des Vereins sei offensichtlich unbegründet, weil er eine weltanschauliche Betätigung nicht plausibel gemacht habe. Im vergangenen Jahr hatte bereits das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, den Pastafaris genannten Mitgliedern der Spaghettimonster-Kirche fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitierten sie als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion. Der Verein werde jetzt vor Gerichten auf europäischer Ebene weiter gegen das Verbot der Schilder kämpfen, heißt es auf der Internetseite. Foto Bundesverfassungsgericht (c) kath.net Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesellschaft
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