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Keine Rechte für „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“

8. November 2018 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Deutsches Bundesverfassungsgericht: Der religionskritische Satireverein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.


Karlsruhe (kath.net) Die sogenannte „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, wie die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“ berichtet. Der religionskritische Satireverein teilte auf seiner Internetseite mit, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen ein Verbot des Landes Brandenburg abgewiesen wurde. Der Satireverein wollte an Ortseingängen für „Nudelmessen“ zu werben. Die „Spaghettimonster-Kirche“ hatte in der Klage geltend gemacht, als Weltanschauungsgemeinschaft habe sie das gleiche Recht wie die Kirchen. Sie dürften an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten ihrer Gottesdienste hinweisen. Das Verfassungsgericht erklärte dagegen, die Beschwerde des Vereins sei offensichtlich unbegründet, weil er „eine weltanschauliche Betätigung nicht plausibel gemacht“ habe. Im vergangenen Jahr hatte bereits das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, den „Pastafaris“ genannten Mitgliedern der „Spaghettimonster-Kirche“ fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitierten sie als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion. Der Verein werde jetzt vor Gerichten auf europäischer Ebene weiter gegen das Verbot der Schilder kämpfen, heißt es auf der Internetseite.


Foto Bundesverfassungsgericht (c) kath.net


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