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Zölibat ist Lebensform nach Vorbild von Jesus Christus

31. Oktober 2018 in Deutschland, 24 Lesermeinungen
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Regensburger Bischof Voderholzer übt am Fest des Heiligen Wolfgangs deutliche Kritik am Missbrauch des Missbrauchs durch einige deutsche Kirchenvertreter nach der Veröffentlichung der umstrittenen DBK-Studie zum sexuellen Missbrauch


Regensburg (kath.net)
Im Rahmen des Pontifikalamtes zum Hochfest des heiligen Wolfgang nimmt Bischof Rudolf Voderholzer Bezug auf die öffentliche Debatte um die MHG-Studie über den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen von Klerikern in der Kirche, vor allem aber auf die Konsequenzen, die nach Meinung bestimmter Kommentatoren daraus gezogen werden sollten.

Missbrauch des Missbrauchs

Die Stimmen mehren sich, die Teilen der MHG-Studie erhebliche Schwächen nachweisen. Insbesondere wird die Schlussfolgerung kritisch gesehen, dass angeblich die zölibatäre Lebensform der Priester und die Haltung der katholischen Kirche zur Homosexualität mitursächlich für den sexuellen Missbrauch seien. Man gewinnt den Eindruck, nicht wenigen Interessierten komme diese Schlussfolgerung gerade recht, um lange ersehnte kirchenpolitische Ziele zu verfolgen. Es ist auch kaum mehr von den Opfern und einer Verbesserung der Prävention die Rede, sondern von grundstürzenden Veränderungen in der Kirche und der Gestalt des geistlichen Dienstamtes, erklärt der Bischof von Regensburg.

„Ich halte das für einen Missbrauch des Missbrauchs, insbesondere für einen Missbrauch der Opfer des Missbrauchs. Wenn der Zölibat ursächlich wäre für diese Verbrechen, wie erklärt es sich dann, dass 99,9 Prozent dieser Fälle von nicht zölibatär lebenden Männern getan werden? Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ist die Lebensform Jesu und der Apostel, sie stand in der Kirche von Anfang an wegen ihres Zeugnischarakters in hohem Ansehen und wurde vom Mönchtum, aber auch von Bischöfen und Priestern gelebt, lange bevor sie dann für den Bereich der Westkirche im Mittelalter verbindlich vorgeschrieben wurde. Zu behaupten, der Zölibat sei im Mittelalter ausschließlich aus ökonomischen Gründen eingeführt worden, entbehrt jeder historischen Vernunft“, stellt Bischof Voderholzer klar.
Jeder Priesteramtskandidat weiß, so Voderholzer, dass die Kirche die freiwillige Annahme dieser Lebensform als Berufung zur Christusnachfolge zum Kriterium der Berufung in den geistlichen Dienst gemacht hat. Jeder Weihekandidat bekundet ausdrücklich diese Freiwilligkeit. Dass diese Lebensform in einer übersexualisierten Gesellschaft ein Skandalon darstellt, angefochten, verlacht und bespuckt wird, sei noch lange kein Grund, von dieser biblisch begründeten Tradition abzugehen: „Vielleicht war sie noch nie so wichtig wie heute!“, gibt Bischof Rudolf Voderholzer zu bedenken.


Priesterausbildung berücksichtigt psychologische Gesichtspunkte
Notwendig ist selbstverständlich eine gute Vorbereitung der Priesteramtskandidaten und eine gute Begleitung der Priester, damit diese Lebensform gut gelebt werden und ihren Zeugnischarakter auch bewahren kann, betont Bischof Voderholzer: „Unsere Priesterausbildung berücksichtigt sehr wohl die psychologischen und menschlichen Gesichtspunkte, die notwendig sind für eine reife Persönlichkeit. Ich lege dafür meine Hand ins Feuer. Und ich möchte auch an dieser Stelle der überwältigenden Mehrheit der Priester mein Vertrauen aussprechen, die ihren Dienst eifrig und gewissenhaft tun, die unbescholten waren und sind.“

Kirche von Regensburg hat nichts zu verbergen oder zu vertuschen
Im Zusammenhang mit der MHG-Studie hat eine Gruppe von Professoren bei mehreren Staatsanwaltschaften in Deutschland Anzeige gegen unbekannt gestellt. Die Gruppe, die der humanistischen Giordano-Bruno Stiftung nahesteht, vermutet nach Lektüre der Studie, dass in den Akten der deutschen Diözesen zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch noch nicht angezeigt worden seien. Bischof Voderholzer begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die solche Hinweise aufklären und ahnden hilft und die Betroffenen bei der Bewältigung des erlebten Unrechts unterstützt. „Wir sind daher auch in Kontakt mit der Regensburger Staatsanwaltschaft und werden offene Fragen bald und umfassend klären. Wir haben hier nichts zu verbergen oder gar zu vertuschen und werden eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, selbstverständlich im Rahmen des geltenden Rechts, der entsprechenden Leitlinien der Bischofskonferenz und der staatlichen und kirchlichen Datenschutzvorschriften“, erklärt Bischof Voderholzer.

Kirche ist einzige Institution, die sich umfassend dem Problem stellt
In Deutschland gibt es ein sehr strenges Datenschutzgesetz. Dieses Datenschutzrecht ist gut. Gleichzeitig wird von bestimmter Seite die Forderung erhoben, die Personalakten, also einen Datenbestand von höchster Sensibilität, die Personalakten aller Priester gewissermaßen der Öffentlichkeit preiszugeben: „Dieses Ansinnen ist ungeheuerlich! Die Priester genießen denselben Datenschutz wie alle anderen Menschen auch. Niemand käme doch auf die Idee, den Staat aufzufordern, alle Personalakten der Lehrer offen zu legen, weil es auch in Schulen zu Fällen sexuellen Missbrauchs kommt. Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, dann hat die Staatsanwaltschaft das Recht auf Akteneinsicht und die Pflicht zur Aufklärung“, so der Regensburger Oberhirte.

Und weiter: „Aber diesen Generalverdacht, der sich hier breit macht, weise ich auf das Entschiedenste zurück! Das haben die Priester nicht verdient. Und das hat die katholische Kirche nicht verdient. Die katholische Kirche ist die erste und einzige Institution der Zivilgesellschaft in Deutschland, die sich in so umfassender Weise diesem Problem stellt. Ich kann nicht dazu schweigen, dass nun der Eindruck im Raum stehen bleibt, wir seien die einzige Institution, die dieses Problem hat. Ja, wir haben gelernt, dass die Opferperspektive absoluten Vorrang hat vor jeder Rücksichtnahme auf die Institution oder die Täter. Aber sind denn die vielen Opfer in den anderen Bereichen der Gesellschaft weniger wert oder bedeutsam?“, so Bischof Rudolf Voderholzer abschließend.


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Lesermeinungen

  7. November 2018 
 

Pardon, es muss natürlich "hl. Katharina von Genua" heißen...


1
 
  5. November 2018 
 

@Rosenzweig

Freut mich sehr, wenn mein Post sie anregte, sich für die Verstorbenen in der Läuterung einzusetzen. Je mehr wir uns um diese oft so verlassenen Seelen kümmern - die völlig auf unsere Gebete und Liebesgaben (geweihtes Kerzenlicht, Weihwasser Messstipendien, Verzicht und Opfer) angewiesen sind, weil sie für sich selbst überhaupt nichts mehr tun können - desto mehr helfen sie uns, das Fegefeuer zu umgehen.
Wie Sie bereits feststellten, ist es dem lieben Gott äußerst wohlgefällig, für diese Seelen einzutreten und ihre Qualen zu mindern, da wir dadurch den Herrn selbst trösten. ER wiederum kann nicht umhin, ihre Flehrufe, die sie für uns an IHN richten, sofort zu erhören, wegen der unaussprechlichen Pein, die sie leiden. Deshalb ist ihre Hilfe für uns so prompt und umfassend. Viel schneller als die der Heiligen (hl. Gertrud v. Genua)!

Guter Film dazu auf katholisch.tv:
Pater Pio und die Armen Seelen

P. Pio hatte täglichen Besuch aus dem Fegefeuer und hinterlässt eindrückl. Erlebnisse.


2
 
 Rosenzweig 4. November 2018 

DANKE – werte(r) freya für Ihren wertvollen Hinweis..

-
Buchempfehlung:"Gespräche mit den Armen Seelen" (Eugenie v.d.Leyen)–
zumal ganz aktuell im Allerseelen-Monat!

Bei meiner Suche Internt. stieß ich u.a. gleich auf den Link https://www.familiemariens.org/html/de/pdf/116.pdf –
Zeitschrift Triumph- Fam.Mariens-
in der Eugenie v.d.Leyen.
u. zugleich noch weitere bekannte Mystiker in Kurzbiografien aufgeführt sind, die eigentliche alle uns, besonders in diesem Monat dringend einladen-
für Unsere Verstorbenen, die noch im Läuterungsort leiden, wirklich bewusster zu BETEN/auch OPFER u. bsd.das Hl.MESSOPFER ihnen zuzuwenden!
-
JESUS sagte einmal zur hl. Gertrud: Jedes Mal, wenn durch Dein Gebet + Opfer eine SEELE das Fegfeuer verlassen darf- machst Du MIR eine so große Freude, als ob Du MICH selbst der Pein entreißen würdest.!
-
In diesem Bemühen-
im Gebet/ Hl.Messopfer u. Sühnewerke für Unsere lb.Verstorbenen im Besonderen verbunden..


2
 
  2. November 2018 
 

O felix Ratisbona gaudebunt - Pontifex tuus thesaurus est!

...oder so ähnlich!

Herzlichen Dank an alle, die sich hier unbeirrbar für den hl. Zölibat ins Zeug legen: Der liebe Gott hat seine helle Freude daran!

Heute am Allerseelen Tag wäre es nicht ganz uninteressant, bei den Mystikern und Heiligen, die in ihrem irdischen Leben den Seelen im Reinigungsort begegnen durften, einmal nachzulesen, was diese zu diesem Thema zu sagen haben. Ob ein P.Pio, Katharina von Genua, Anna K. Emmerich, Faustyna Kowalska u.v.a.m. - da sind sich alle einig: Ein leichtsinniger Umgang mit der hl. Keuschheit, bereitet vielen gottgeweihten Seelen im Reinigungsort unbeschreibliche Qualen.
Ich empfehle dazu das Buch der relativ unbekannten deutschen Prinzessin und Mystikerin Eugenie von der Leyen zu studieren, die jahrzehntelang von Armen Seelen zwecks Linderung ihrer Seelenpein heimgesucht wurde:
Eugenie von der Leyen
Gespräche mit den Armen Seelen
(in versch. Verlagen erschienen)

Vorsicht Gruselfaktor - nichts für schwache Nerven!


5
 
 bernhard_k 2. November 2018 
 

@Stefan Fleischer

Ja, da bin ich ganz mit Ihnen einverstanden. Ich wollte mit meinem Extrembsp. nur zeigen, dass man den Zölibat auch nur mit reiner Logik (nämlich Ganznachfolge) begründen könnte, ohne kirchengeschichtliches Vorbild.

Danke Ihnen!


3
 
 Stefan Fleischer 2. November 2018 

@ bernhard_k

Ich habe versprochen, mich fürderhin aus dieser Diskussion heraus zu halten. So wie sie sich aber jetzt entwickelt darf ich sicher anmerken, dass die Frage nach dem historischen Ursprung der Zölibatspflicht (nicht des Zölibats als solchen) einen entscheidenden Einfluss hat auf die Frage, wieweit unsere Kirche frei ist, diese Pflicht zu gestalten, zu lockern oder ganz aufzuheben, oder eben nicht.


4
 
 bernhard_k 2. November 2018 
 

Kirchengeschichte nicht primär ...

Der Zölibat kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden...

Und wenn es ihn heute noch nicht gäbe, müsste man(n) ihn schnell einführen. Denn Jesu Lebensform und die priesterliche Ganzhingabe aus Liebe zu Jesus Christus ist heilig, vorbildlich und segensreich. Also: selbst ohne jeden kirchengeschichtlichen Hinweis auf den Zölibat wäre eine Einführung nur zu begrüßen.

Es geht v.a. um RADIKALE Jesusnachfolge (und nicht so sehr um Kirchengeschichte)!


5
 
 lesa 2. November 2018 

Geistige Wurzeln

@hortensius: Da haben Sie recht. Die Frage muss in einem viel weiteren Horizont gesehen werden. Da sind wesentliche geistliche "Wurzeln" zu beachten, wenn auch die historischen Erörterungen nicht uninteressant sind.


4
 
 hortensius 2. November 2018 
 

Verengte Diskussion

Die Diskussion hier hat sich auf die Historizität des Zölibat verengt. Hier geht es aber um mehr. Zu den Zielen der so genannten Reformer gehören auch die Frauenpriesterweihe und die kirchliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Verbindungen, die ja auch auf der Jugendsynode offen gefordert wurde.


6
 
 hortensius 2. November 2018 
 

Missbrauch des Missbrauchs

Warum wollten die Bischöfe die Zahl der Missbrauchsfälle so aufblähen, in dem sie 1. auf 70 Jahre zurückgehen und 2.alle unbewiesenen falschen Anschuldigungen einfachen mitzählen? Sie brauchen für ihre beabsichtigte Abschaffung des Zölibats, für die Einführung der Frauenpriesterweihe und die kirchliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Verbindungen eine große Erschütterung. Dazu dient ihnen die Vernichtung des guten Rufes der vielen guten Priester. Was für eine Intrige!


8
 
 SCHLEGL 2. November 2018 
 

@lesa

Da wird der gute Mc Govern aber ein bisschen in Erklärungsnotstand kommen!
Wäre das nämlich eine allgemeine Verpflichtung gewesen, ist völlig unerklärlich, wieso die Assyrer (früher Nestorianer) ab 431 von Konstantinopel getrennt, sowie die Kopten, Äthiopier, Syrer, Armenier (ab 451 von Konstantinopel/Rom getrennt) dieselbe Praxis befolgen, welche die Byzantiner auf dem Kuppelkonzil von Konstantinopel im Jahre 690 festgelegt haben.
Das ist eine Tatsache, der sich auch jeder aufrichtige Befürworter des Zölibats bewusst sein muss.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Sebi1983 2. November 2018 
 

Einmal mehr schaue ich mit Freude und...

... auch mit Neid ins bayerische Regensburg. Denn dort gibt es mit Bischof Voderholzer und dessen Vorgänger Kardinal Müller Oberhirten, die diesen Namen verdienen. Ein gesegnetes Bistum! Hoffentlich wissen die Gläubigen das auch zu schätzen.


7
 
 lesa 2. November 2018 

Mc Govern

Der Kirchenhistoriker Mc Govern in: FKTh 14 (1998): "Kirchenhistoriker, die die heute gängige öffentliche Meinung zum Zölibat geprägt haben, versäumten es, zwischen ius und lex zu unterschieden. Die Rechtsordnung der Urkirche war zunächst nur in einigen Grundzügen schriftlich fixiert. Aber auch die mündlich überlieferten Rechtsnormen, galten als verpflichtend. Dabei bezeichnete man mit dem Begriff ius das Gesamt aller bindenden Rechtsnormen. Der Begriff lex umfasst hingegen nur die geschriebenen Rechtsnormen. Die vom Evangelium abgeleitete Praxis der Kirche der Enthaltsamkeitspflicht für Kleriker gab es von Anfang an, nicht erst seit der Synode von Elvira. Seit der Synode von Elvira (ca 305) scheint die Regelung des Zölibats zum erstenmal schriftlich auf.
Soweit, kurz zusammengefasst, Mc Govern.


4
 
 bernhard_k 2. November 2018 
 

Kardinal Brandmüller:

"Zum Schluss sei eine in die Zukunft weisende Überlegung erlaubt:
Wenn es denn gesicherte historische Erkenntnis ist, dass alle Kirchenreform, die diesen Namen verdient, aus einer vertieften Erkenntnis des Glaubens der Kirche erwächst, dann wird auch die gegenwärtige Bestreitung des Zölibats durch eine neue und tiefere Erfassung des Wesens des Priestertums überwunden werden. Je deutlicher es gelehrt und verstanden wird, dass das Priestertum der Kirche nicht eine Dienstfunktion ist, die im Auftrag der Gemeinde ausgeübt wird, sondern darin besteht, dass der Priester kraft des Sakraments der Weihe "in persona Christi" lehrt, leitet und heiligt, dann wird neu verstanden, dass er auch die Lebensform Christi übernimmt. Ein so verstandenes und gelebtes Priestertum wird aufs Neue seine Anziehungskraft auf die Elite der Jugend erweisen."


4
 
 SCHLEGL 1. November 2018 
 

@Stefan Fleischer

Ihre Frage ist wirklich die Frage des modernen Menschen, die Frage nach Gesetzen, Vorschriften, Sanktionen usw. Denken Sie bitte daran, dass Menschen oft erst nach mehr als 1 Jahr erfahren haben, dass eine Papst gestorben ist, ein neuer Papst da ist, manchmal sogar erst sehr spät, dass der Bischof gestorben ist.
Genauso war es mit kirchlichen Synoden und deren Beschlüssen.
Ob das die Priester,die weit weg vom Bischofssitz gewohnt haben, erfahren haben?
Papier gab es nicht, Pergament war teuer!
Wir leben heute in einer Informationsgesellschaft, die im Altertum und dem Mittelalter nicht gegeben war.
Die Sache der Ehelosigkeit von Priestern, war keine durchgehend aufgestellte und sanktionierte Forderung!
Sonst hätten weder die altorientalischen Kirchen um 451,noch die byzantinische Kirche im Jahre 690 die von mir erwähnte Regelung der Heirat vor der Weihe beschließen können.
Daraus geht eindeutig hervor, dass es keine allgemein gültige VORSCHRIFT war! Msgr. Franz Schlegl


1
 
 Stefan Fleischer 1. November 2018 

@ SCHLEGL

Ich verstehe noch nicht ganz. Wir sind uns also einig, dass die Ehe für Kleriker schon lange vor dem zweiten Laterankonzil unerlaubt war. Schon in der Synode von Elvira wurde das als vollkommenes Verbot bezeichnet. Eine ähnliche Aussage machte gemäss meinen Quellen auch das Afrikanische Konzil von 390 in can. 2, welche dann schlussendlich in den "Codex Canonum Ecclesiae Afericanae eingegangen ist. Auch Papst Siricius habe 385 auf Anfrage aus Tarragona von einem unaufgebbaren Gesetz gesprochen. Galt das alles nur für die entsprechenden Regionen, oder wurde es – wann und wie - zum Allgemeingut der lateinischen Kirche? Wurde es eventuell irgendwann abgeschwächt oder aufgehoben? Auf Grund des Textes von 1139 scheint mir, das Konzil von damals sei von einer Allgemeingültigkeit dieser Vorschrift ausgegangen, sodass die Rede davon, dass dies erst damals verbindlich festgelegt worden sei, zumindest falsch ausgelegt werden kann.


3
 
 Stefan Fleischer 1. November 2018 

Sehr geehrter Msgr. Franz Schlegl

Besten Dank für Ihre brüderliche Zurechtweisung. Darf ich mich verteidigen? Meine Kommentare haben nur einen Zweck, die Tradition der lateinischen Kirche FUER DIESE KIRCHE zu verteidigen. Dass die Ostkirche eine andere Regelung hat, das akzeptiere ich voll und ganz. Meine Kommentare wollen keine Beurteilung oder gar Verurteilung ihrer Lösung sein.
Ich habe auch den Bischof nicht kritisiert, sondern nur darauf aufmerksam gemacht, dass seine Formulierung auch so verstanden werden könnte, dass vor den Beschlüssen im Mittelalter in der lateinischen Kirche der Zölibat rein auf freiwilliger Basis gelebt worden sei. Wenn dem aber so gewesen wäre, so könnten diese Vorschriften heute problemlos aufgehoben oder geändert werden. Das wäre dann m.E. sogar nötig und gerechtfertigt, weil der Zölibat in unserer versexualisierten Welt und verweltlichten Kirche bedeutend schwieriger zu leben ist als im Mittelalter.
Sollten Sie sich persönlich angegriffen fühlen, bitte ich um Entschuldigung.


9
 
 SCHLEGL 1. November 2018 
 

@Karlmaria

Verzeihung vielmals, aber Sie bringen Kraut und Rüben durcheinander!
Das Priestertum des Alten Testaments war ein KULTPRIESTERTUM! Mit dem Tod Jesu am Kreuz ist es beendet. (Da zerriss der Vorhang des Tempels von oben bis unten - Das bedeutet das Ende des Tempelkultes). Das Priestertum des Neuen Bundes ist nicht an einen STAMM gebunden (Levi), wie bei den Juden, ist auch nicht erblich.
Im Neue Testament gibt es nur EINEN einzige Hohepriester, nämlich Jesus Christus. Das Amt, das im Neuen Testament durch Handauflegen weitergegeben wird, ist ANTEIL an der Sendung Jesu Christi.
Studieren Sie einmal den Hebräerbrief!
Schon lange hat eine große Zahl von Theologen darauf hingewiesen, dass es problematisch ist den Zölibat aus der "KULTISCHE ENTHALTSAMKEIT", die es auch im Heidentum gibt, zu begründen.
Bischof Vorderholzer hingegen begründet den Zölibat RICHTIG,nämlich einzig und allein aus der NACHFOLGE Christi und der Übernahme von dessen Lebensform.Msgr. Franz Schlegl


8
 
 Karlmaria 1. November 2018 

Als damals David die Schaubrote aß

Da sagte der Priester : Dass sie sich nur der Frauen enthalten haben. 1Sam21,5

Es war also damals schon so dass man sich sogar um die Schaubrote (Heiliges Brot) essen zu dürfen der Frauen enthalten musste. Also nicht erst bei einem Konzil oder einer Synode. Ich glaube ja dass es sich lohnt sich mehr mit dem Alten Testament zu beschäftigen. Denn die Kirche ist dazwischen hinein gekommen. Irgendwann wird Gott wieder Sein Auserwähltes Volk einsetzen.

Das mit der Zweideutigkeit ist ein Problem nicht nur bei AL sondern auch beim KKK 2352. Man kann den KKK 2352 auch gut und richtig verstehen. Der KKK 2352 wird da auch promt in AL wieder zitiert. Ich glaube wenn die Sünde zur eingefleischten Gewohnheit wird dann ist das besonders problematisch. Ähnlich wie beim Alkoholismus. Da kann der Kranke im Endstadium auch nichts mehr dafür. Aber die Kirche gibt bei Alkoholismus bei Priestern Einschränkungen. Jeder kann sich an die Heilige Jungfrau Maria um Hilfe wenden. Sie wird bestimmt helfen!


3
 
 lakota 1. November 2018 
 

Großartige Stellungnahme

von Bischof Voderholzer! Da stimmt jedes Wort und so müsste jeder einzelne Bischof denken. Ein herzliches Vergelt's Gott!


14
 
 Stefan Fleischer 1. November 2018 

Eine sehr wichtige Stellungnahme

Hoffentlich nehmen sich viele andere Bischöfe, Kardinäle etc. daran ein Beispiel. Es ist wichtig, dass wir unseren Standpunkt verteidigen.
Zum Thema Zölibat wäre vielleicht noch zu präzisieren, dass die Aussage: "lange bevor sie (diese Lebensform) dann für den Bereich der Westkirche im Mittelalter verbindlich vorgeschrieben wurde" missverstanden werden kann. Es gab wahrscheinlich sogar schon lange vor den ersten Textzeugen verbindliche Regelungen. Zu diesen Textzeugen gehört z.B. das Konzil von Elvira im ersten Jahrzehnt des 4. Jahrhunderts, welche sich mit der Wiederherstellung der Disziplin befasste. Im 33. Kanon steht dort u.a.: "Man stimmt in dem vollkommenen Verbot überein, das …. für alle Kleriker, die im Altardienst stehen, gilt, dass sie sich ihrer Ehefrauen enthalten." Das Konzil im Mittelalter stand vor der gleichen Ausgangslage wie das von Elvira, nämlich dass verbindliche Regeln in Vergessenheit geraten waren und sich Missbräuche eingeschlichen hatten.


17
 
 wedlerg 31. Oktober 2018 
 

Kardinal Marx dürfte auf der anderen Seite stehen

Wahrheit ist in Regensburg noch ein Thema. In München nicht mehr.


20
 
 Kurti 31. Oktober 2018 
 

Der Bischof hat recht:

Der Mißbrauch wird jetzt als Argument für ohnehin von manchen Bischöfen und Kardinälen für eine von ihnen schon lange gewollte Änderung der christlich-moralischen Ethik hin zur Akzeptierung homosexueller Lebensformen genommen. Damit sollen homosexuelle Priester und deren Handlungen im Nachhinein noch gerechtfertigt werden. Kardinal Kasper wollte das ja schon bei der Familiensynode durchgesetzt sehen und der Papst hätte dem allem auch zugestimmt, wenn nicht doch noch viele Gegenstimmen bei dieser Synode vorhanden gewesen wären. Man kann nur hoffen, daß der nächste Papst hier wieder eine christliche Ethik vertritt wie sie immer war und vor allem auch solche Priester zu Bischöfen und Kardinälen ernennt,die rechtgläubig sind. Hier haben die Vorgängerpäpste manchen Fehler gemacht, nicht nur bei Lehmann und Kasper samt Bergoglio,der nicht mal Bischof hätte werden dürfen, wenn es nach den Voraussetzungen des Kirchenrechts gegangen wäre.


15
 
 bernhard_k 31. Oktober 2018 
 

Vergelt's Gott vielmals!

Starker Glaube -> starkes Denken + Argumentieren ...

Vergelt's Gott vielmals!!


24
 

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