Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  3. Bischof sein in Opferperspektive
  4. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  5. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  8. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  9. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  10. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  11. Meinungsfreiheit in Gefahr
  12. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  13. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  14. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  15. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten

Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat

28. Oktober 2018 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Italiener Marco Mellino (52) soll künftig den sogenannten K9-Rat der Kardinäle verstärken - Papst ernannte Mellino zugleich zum Mitglied des Rats für Gesetzestexte und verlieh ihm Titel eines Bischofs


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat einen Kirchenjuristen als beigeordneten Sekretär des Kardinalsrats für die Kurienreform ernannt. Der Italiener Marco Mellino (52) soll künftig den sogenannten K9-Rat der Kardinäle verstärken, die den Papst bei der Kirchenleitung unterstützen und die Neuordnung der römischen Kurie begleiten. Wie das vatikanische Presseamt am Samstag weiter mitteilte, ernannte der Papst Mellino zugleich zum Mitglied des Rats für Gesetzestexte und verlieh ihm den Titel eines Bischofs.


Der aus dem piemontesischen Canale stammende Mellino ist seit 1991 Priester der Diözese Alba bei Turin. Dort war er nach seiner römischen Promotion in Kirchenrecht im Jahr 2000 als Kirchenrichter und Dozent tätig, bis er 2006 in die Sektion für allgemeine Angelegenheiten im vatikanischen Staatssekretariat wechselte. Erst im Juli kehrte er als Generalvikar in seine Heimatdiözese zurück.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto Petersdom (c) kath.net


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  8. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  9. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig
  10. Kirchenrechtler gegen "Quasi-Exkommunikation" beim Kirchenaustritt






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Bischof sein in Opferperspektive
  4. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  5. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  6. O Adonai, et Dux domus Israel
  7. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  8. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  9. O radix Jesse
  10. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  11. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  12. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  13. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  14. Als das Rosenkranzgebet einen Mord verhinderte
  15. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz