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DemoFürAlle-Organisatorin erhebt Verfassungsklage gegen NetzDG

1. Oktober 2018 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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DemoFürAlle-Organisatorin Hedwig v. Beverfoerde erhebt Verfassungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)


Magdeburg (kath.net) Hedwig von Beverfoerde hat vergangen Woche zusammen mit zwei weiteren Mitstreitern über ihren Rechtsanwalt eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund ist, dass dieses neue Gesetz sowohl die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränkt. Beverfoerde und ihre beiden Mitbeschwerdeführer wurden laut eigenen Aussagen bereits mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas initiierten NetzDG.

Das vorliegende Verfahren ist die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG. Die Beschwerdeführerin Beverfoerde will das gesamte Gesetz mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen, um allen Bürgern in Deutschland und insbesondere dem von ihr geleiteten Aktionsbündnis DemoFürAlle wieder die gleiche ungestörte Meinungs- und Informationsfreiheit zurückzubringen wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Das Aktionsbündnis DemoFürAlle ist ein aus verschiedenen Familienorganisationen, politischen Vereinen, engagierten Einzelpersonen und Initiativen aus ganz Deutschland getragenes Bündnis, das sich für den Schutz von Ehe und Familie einsetzt.


Hedwig von Beverfoerde erklärt in einer Aussendung: "Die pünktlich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2017 eingeleitete Zensur ist erschreckend. Ich selbst, aber auch meine beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer von Löschungen oder Sperrungen unserer Meinungsäußerungen auf Facebook. Hinzu kommt, dass wir uns infolge des sog. „Overblockings“ oft gar nicht mehr aus erster Quelle informieren können über die Auffassungen anderer Personen, deren Beiträge ebenfalls gelöscht oder gesperrt wurden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind unverhandelbare Voraussetzungen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Deshalb haben wir diese Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht."

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde bereits von einer Vielzahl renommierter Verfassungsjuristen als verfassungswidrig kritisiert; gleichwohl ist es am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Während z.B. die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Unverhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe bereits vielfach gerügt wurden, stellt die vorliegende Verfassungsbeschwerde zusätzlich darauf ab, dass das Gesetz im Bundesrat als bloßes Einspruchsgesetz behandelt wurde. Hierzu meint Rechtsanwalt Lipinski, der Anwalt der Klägerin: "Tatsächlich spricht sehr viel für die Annahme, dass dieses Gesetz in Wahrheit ein Zustimmungsgesetz i. S. v. Art. 84 I 6 GG ist.« Außerdem thematisiert die Verfassungsbeschwerde, ob es überhaupt zulässig war, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes nur im Ausschuss für Verbraucherschutz entwickelt wurden, was das Gesetzeseinbringungsrecht der nach Art. 76 I GG abschließend aufgeführten Berechtigten konterkariert."


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Lesermeinungen

 Adamo 2. Oktober 2018 
 

@Paddel: Wie kann man Frau von Beverfoerde unterstützen?

Frau von Beverfoerde schreibt unter
[email protected]
Bitte unterstützen Sie meine Verfassungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Also lieber Paddel, Sie können Frau von Beverfoerde durch eine Spende unterstützen. Sie brauchen nur obige E-mail Adresse anzuklicken.
Lieber Gruß von Adamo


1
 
 Vögeli 2. Oktober 2018 

Danke!

Danke Frau Beverfoerde für Ihren Mut und dass es Menschen wie Sie gibt.


5
 
 Paddel 1. Oktober 2018 

Wie kann man Frau Beverfoerde unterstützen?


13
 
 Adamo 1. Oktober 2018 
 

Meinungsfreiheit

ist eines der Grundrechte unserer Demokratie. Sie zu beschränken heißt: Unzulässiger Eingriff in eines unserer Freiheitsrechte.
Hochachtung für die mutige Klage unserer Hedwig von Beverfoerde!


15
 
 derGl?ckliche 1. Oktober 2018 
 

Es gibt de facto keine Meinungsäußerungsfreiheit mehr, weder in Österreich, noch in Deutschland.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/283

Der Passus, "oder zu Hass gegen sie aufstachelt" kann bei jeder scharf formulierten Unmutsäußerung angewandt werden.

Auch hier auf kath.net wurde mir bereits ein islamkritischer Beitrag (wohl aufgrund der Rechtslage) zensiert.


16
 
 JP2B16 1. Oktober 2018 
 

In Schönsprech "NetzDG" - faktisch ist es ein "GesinnungsDG"

Heute las ich: nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sei jeder dritte deutsche Wähler "populitisch" eingestellt und das sei klar einem Bildungsgefälle geschuldet. "Populismus" wird verstanden als eine von "Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik". Doch was, wenn nicht "Opportunismus", ist denn die Triebfeder unserer vermeintlich geistigen Eliten? Und gerade die Parteien, die den Begriff des "Poplismus" inflationär verwenden, sind zunehmend methodisch demagogisch und geben sich stets "volksnah". Die Masken fallen und die "wahren" Populisten werden sichtbar. Ich schrieb es hier schon einige Male: Angst habe ich nicht zuerst vor Krieg, Umweltzerstörung, ungesunde Lebensweisen oder Klimawandel. Nein, größte Angst habe ich vor den gottlosen, geistigen Eliten, vor unseren Schalter und Walter hierzulande, die ein unheiliges Bündnis mit den narzisstischen, linksliberalen Meinungsmacher eingegangen sind und Hand in Hand die Gesellschaft nach ihren Plänen umbauen wollen.


21
 
 Chris2 1. Oktober 2018 
 

Selbst die UN kritisierte

damals den Gesetzentwurf. Der UN-Beauftragte für die Meinungsfreiheit hatte massive Bedenken geäußert (lt. Heise)


16
 
 girsberg74 1. Oktober 2018 
 

"Lug und Trug"!

Es ist unglaublich, wie die, die an der Macht sind, das Volk belügen.

Demokratie und Meinungsfreiheit werden zu allen Gelegenheiten beschworen, die Grundlagen dafür aber gekappt. Es wird wollüstig gegen Auffassungen gehetzt und zensiert, die nicht die Auffassungen der Mächtigen sind, die in erster Linie um ihre Deutungshoheit, um ihre Fleischtöpfe fürchten.

Alles Selbstbedienung; alles legal, demokratisch beschlossen. Es brauchte nur eine Mehrheit. Legitim, Legitimität? - Was ist das?

Die Verfassung liefert keine Legitimation, denn die Ziele und Nebenwirkungen dieses Gesetzes beschneiden grundlegende Rechte der Beherrschten.

Lob und Anerkennung für Hedwig von Beverfoerde!


28
 

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