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DemoFürAlle-Organisatorin erhebt Verfassungsklage gegen NetzDG

1. Oktober 2018 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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DemoFürAlle-Organisatorin Hedwig v. Beverfoerde erhebt Verfassungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)


Magdeburg (kath.net) Hedwig von Beverfoerde hat vergangen Woche zusammen mit zwei weiteren Mitstreitern über ihren Rechtsanwalt eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund ist, dass dieses neue Gesetz sowohl die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränkt. Beverfoerde und ihre beiden Mitbeschwerdeführer wurden laut eigenen Aussagen bereits mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas initiierten NetzDG.

Das vorliegende Verfahren ist die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG. Die Beschwerdeführerin Beverfoerde will das gesamte Gesetz mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen, um allen Bürgern in Deutschland und insbesondere dem von ihr geleiteten Aktionsbündnis DemoFürAlle wieder die gleiche ungestörte Meinungs- und Informationsfreiheit zurückzubringen wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Das Aktionsbündnis DemoFürAlle ist ein aus verschiedenen Familienorganisationen, politischen Vereinen, engagierten Einzelpersonen und Initiativen aus ganz Deutschland getragenes Bündnis, das sich für den Schutz von Ehe und Familie einsetzt.


Hedwig von Beverfoerde erklärt in einer Aussendung: "Die pünktlich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2017 eingeleitete Zensur ist erschreckend. Ich selbst, aber auch meine beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer von Löschungen oder Sperrungen unserer Meinungsäußerungen auf Facebook. Hinzu kommt, dass wir uns infolge des sog. „Overblockings“ oft gar nicht mehr aus erster Quelle informieren können über die Auffassungen anderer Personen, deren Beiträge ebenfalls gelöscht oder gesperrt wurden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind unverhandelbare Voraussetzungen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Deshalb haben wir diese Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht."

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde bereits von einer Vielzahl renommierter Verfassungsjuristen als verfassungswidrig kritisiert; gleichwohl ist es am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Während z.B. die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Unverhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe bereits vielfach gerügt wurden, stellt die vorliegende Verfassungsbeschwerde zusätzlich darauf ab, dass das Gesetz im Bundesrat als bloßes Einspruchsgesetz behandelt wurde. Hierzu meint Rechtsanwalt Lipinski, der Anwalt der Klägerin: "Tatsächlich spricht sehr viel für die Annahme, dass dieses Gesetz in Wahrheit ein Zustimmungsgesetz i. S. v. Art. 84 I 6 GG ist.« Außerdem thematisiert die Verfassungsbeschwerde, ob es überhaupt zulässig war, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes nur im Ausschuss für Verbraucherschutz entwickelt wurden, was das Gesetzeseinbringungsrecht der nach Art. 76 I GG abschließend aufgeführten Berechtigten konterkariert."


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