Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kein Platz für überzeugte AfD-Anhänger in der evangelischen Diakonie
  2. BDKJ möchte, dass Sternsinger nicht mehr AfD-Politiker besuchen!
  3. Papst an Pfarrer: "Die Kirche könnte ohne euer Engagement und euren Dienst nicht fortbestehen"
  4. AfD wirft Diakonie-Präsident 'Wählernötigung' vor
  5. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  6. ,Bild‘: Senatorin will Meinungsfreiheit einschränken
  7. Papst wirbt für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  8. Warum man am 26. Mai NICHTS in den katholischen Kirchen in Deutschland spenden sollte!
  9. Marx: Abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene inakzeptabel, aber....
  10. Salzburg: Piusbruderschaft plant Kirchenerweiterung
  11. Mehrheit der Deutschen hat Angst, Minderheit im eigenen Land zu werden
  12. Kirchenzeitungen kann man auch abbestellen!
  13. Neue Räte braucht das Land
  14. Vatikan legt neue Normen für Beurteilung von Marienerscheinungen fest
  15. ,Jesus ließe sich eher von Elon Musk einladen als von Rüdiger Schuch‘

„Staat darf sich nicht zum Handlanger des Todes machen“

4. Juli 2018 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


CDL begrüßt Entscheidung des deutschen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) – Gesundheitsminister gab die Anweisung, den ausnahmsweisen Erwerb von Betäubungsmitteln zur Verwirklichung des Suizides nicht zu genehmigen


Berlin (kath.net/CDL) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im März 2017 in einem ebenso überraschenden wie irritierenden Urteil entschieden, dass bei dem Wunsch Schwerstkranker auf Suizid der Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel wie Natrium-Pentobarbital in "extremen Ausnahmefällen" durch das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht verwehrt werden darf. Bis Ende April 2018 lagen dort bereits 104 Anträge zur Genehmigung vor, über die bislang jedoch nicht entschieden wurde (20 Antragsteller sind zwischenzeitlich verstorben, sodass konkret derzeit 84 Anträge zur Entscheidung vorliegen). Nach einem durch das BfArM in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist die Entscheidung des BVerwG nicht verfassungskonform. (Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Di Fabio). Im Ergebnis wird dem Bundesgesundheitsministerium angeraten, dem BfArM Weisung zur Ablehnung der Anträge zu erteilen. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Rahmen seiner Ministerkompetenz nun das BfArM in einem Schreiben angewiesen, den ausnahmsweisen Erwerb von Betäubungsmitteln zur Verwirklichung des Suizides nicht zu genehmigen und damit dem Urteil des BVerwG nicht zu folgen.


Die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Mechthild Löhr, begrüßt die Entscheidung des Bundesgesundheitsministers und nimmt für die CDL wie folgt Stellung:

"Die CDL dankt dem Bundesgesundheitsminister für die Entscheidung, dass das BfArM keine Betäubungsmittel zur Verwirklichung der Selbsttötungsabsicht von Schwerstkranken zur Verfügung stellen solle.

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom vergangenen Jahr sollte eine staatliche Institution verpflichtet werden, sich zum Handlanger des Todes zu machen, indem sie leidenden Menschen Tötungsmittel zur Verwirklichung ihrer Suizid-Absicht an die Hand gibt. Diesen gefährlichen Irrweg, den das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung beschritten hatte, hat der Bundesgesundheitsminister nun korrigiert.

Oberste staatliche Pflicht ist der unbedingte und uneingeschränkte Schutz des Rechtes auf Leben. Es ist nicht staatliche Aufgabe, möglichst günstige Bedingungen für eine "würdige und schmerzlose" Selbsttötung zu schaffen und sich damit selbst zum Suizidhelfer zu machen, indem die Selbsttötung quasi auf Antrag durch eine staatliche Institution auch noch aktiv "genehmigt" wird. Übrigens hat das hierzu vorgesehene, aus der Tiertötung stammende, tödlich dosierte Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital in US-Todeszellen häufig Verwendung gefunden.

Niemand, ganz besonders nicht der Staat, kann und darf sich anmaßen, zwischen einem "sinnvoll möglichen" oder "wertvollen" Leben zu entscheiden und somit das Weiterleben eines Menschen mehr und mehr zu einer von zwei Handlungsalternativen zu machen, die auch noch verhandelt werden müssen. Suizid ist kein "Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung", wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der FDP aus Mai 2018 zum selben Thema aus unserer Sicht völlig richtig schreibt.

Auch eine Erwerbsgenehmigung in "extremen Ausnahmefällen" wird zweifellos zu einer Situation führen, in dem der ärztlich assistierte Suizid als eine normale ärztliche Leistung empfunden wird.

Pressefoto Jens Spahn



Pressefoto Jens Spahn (c) Jens Spahn/Maximilian König


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 4. Juli 2018 

"Man kann!"-auch als Minister einen Fehlbeschluß des Parlamentes einbremsen.

Viellecit bewirkt das Umdenken, vielleicht auch hält diese Anweisung nur solange der Minister dahintersteht. Hoffen wir auf und beten wir für die Wende zum Geainnungswandel.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  2. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  3. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  4. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  5. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  6. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
  7. Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
  8. Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
  9. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
  10. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Warum man am 26. Mai NICHTS in den katholischen Kirchen in Deutschland spenden sollte!
  3. Wort zum Sonntag/ARD: Evangelische Pastorin wirbt für „Entkriminalisierung“ von Kindstötungen
  4. Vatikan legt neue Normen für Beurteilung von Marienerscheinungen fest
  5. Kirchenzeitungen kann man auch abbestellen!
  6. Prof. Riccardo Wagner: Katholikentagsprogramm hat null Treffer bei Stichwort „Neuevangelisierung“
  7. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  8. Marx: Abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene inakzeptabel, aber....
  9. Salzburg: Piusbruderschaft plant Kirchenerweiterung
  10. AfD wirft Diakonie-Präsident 'Wählernötigung' vor
  11. Neue Räte braucht das Land
  12. BDKJ möchte, dass Sternsinger nicht mehr AfD-Politiker besuchen!
  13. Deutschland: Rekord-Austritte bei der evangelischen Kirche
  14. Mehrheit der Deutschen hat Angst, Minderheit im eigenen Land zu werden
  15. Associated Press: „Überall in den USA erlebt die katholische Kirche einen gewaltigen Wandel“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz