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Australische Priester: Lieber Gefängnis als Bruch des Beichtsiegels

19. Juni 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Australischer Priester vermutet, dass bei Änderung der australischen Gesetzeslage künftig Priester in fingierten Geständnissen auf die Probe gestellt werden, damit man sie danach anzeigen kann.


Canberra (kath.net/Catholic News Agency/pl) Angesichts drohender Gesetzesänderungen in Australien, wonach Geistliche, die gebeichtete Fälle von Kindesmissbrauch nicht bei der Polizei anzeigen, mit Gefängnisstrafen zu rechnen haben, regt sich Widerstand bei den katholischen Priestern. „Der Staat wird uns als katholische Priester dazu verpflichten, was wir als schwerstes Verbrechen ansehen. Ich bin nicht dazu bereit, das zu tun“, sagte Michael Whelan, ein Gemeindepfarrer in Sydneys St. Patrick-Kirche gemäß regionalen Nachrichten. Das berichtete die „Catholic News Agency“. Er, und ebenso andere Priester, seien dazu bereit, „ins Gefängnis zu gehen“ statt das Beichtgeheimnis zu brechen.

Der katholische Geistliche erläuterte weiter, dass die Kirche zwar nicht über dem Gesetz stehe, dass es aber gleichzeitig darum gehe, die Religionsfreiheit zu schützen. „Wenn der Staat versucht, in unsere Religionsfreiheit einzugreifen und unsere Grundlagen dessen zu unterminieren, was es bedeutet, katholisch zu sein, dann werden wir uns widersetzen“, stellte der Priester ausdrücklich fest. Whelan vermutet, dass der einzige Weg, den Bruch der staatlichen Verpflichtung nachzuweisen, sein wird, dass Priester in fingierten Geständnissen auf die Probe gestellt werden, damit man sie danach anzeigen kann.


Whelan empfiehlt eine andere Vorgehensweise bei gebeichtetem Kindesmissbrauch, beispielsweise die Ermutigung des Täters, vor der Polizei ein Geständnis abzulegen.

Das katholische Kirchenrecht legt fest: „Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“ (can. 1388 §1 CIC)

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Symbolbild: Gefängnis




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Lesermeinungen

  19. Juni 2018 
 

Wieso sagt Rom nichts dazu?!


5
 
 mirjamvonabelin 19. Juni 2018 
 

Daran hab ich nicht gedacht

"...der einzige Weg, den Bruch der staatlichen Verpflichtung nachzuweisen, sein wird, dass Priester in fingierten Geständnissen auf die Probe gestellt werden, damit man sie danach anzeigen kann."
@Herbstlicht
Sie haben recht, die wirklichen Täter werden nicht beichten. Und das wissen die Politiker, Es ist nur um die Kirche zu schwächen.
@Paddel
"Dieses Gesetz ist also nicht nur ein Angriff auf die Priester sondern schädigt auch die betroffenen Kindern."


9
 
 Herbstlicht 19. Juni 2018 
 

steckt neben der offiziellen Absicht noch eine andere dahinter?

Wie können die australischen Politiker im Ernst annehmen, dass ein Täter zur Beichte gehen wird, wenn er schon im vorhinein weiß, dass er umgehend gemeldet wird.
Wenn ihn seine Taten schmerzen und er sie ehrlich bereut, dann wird er von sich aus ein starkes Bedürfnis haben, das einzig Richtige zu tun.
Vor allem dann, wenn ihm der Priester im Beichtgespräch in aller Klarheit vermittelt, die sich aus der Tat ergebenden Konsequenzen zu ziehen.

Absolutes Vertrauen zum Priester ist die Grundlage des Beichtsakraments, dies müssten eigentlich auch die Regierenden wissen.
Ich hege den Verdacht, dass es den Damen und Herren Politikern so ganz nebenbei auch um die Beschädigung der katholischen Kirche geht, verborgen im Gewand vermeintlich priesterlich korrekten Verhaltens den Behörden gegenüber.
Denn das Aushöhlen des Bußsakraments staatlicherseits unterminiert jegliches Vertrauen in die katholische Kirche.


10
 
 uneasy reader 19. Juni 2018 
 

Strafe

Ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzt (direkt oder indirekt) begeht eine schwere Sünde. Eine schwere Sünde führt in die Hölle! Das ist wesentlicher (leider auch nicht per Gesetz änderbarer Bestandteil des Problems).
Allerdings gibt es zusätzlich die erwähnte kirchernrechtliche Strafe.
Die Entscheidungsgrundlage für Priester bleibt somit auch im Falle einer Gesetzesänderung nach wie vor einfach.


4
 
 Paddel 19. Juni 2018 

Das begünstigt wieder mal die Pädophilie

Denn ein Mißbrauchstäter wird sich dann zweimal überlegen ob er beichten gehen wird. Klar, dass die Hl.Beichte sowieso zur Selbstanzeige führen sollte, wenn sie aufrichtig ist, aber die Sicherheit sich erst mal vor Gott und einem Priester auszusprechen im Vertrauen würde somit weg fallen und Täter um so mehr daran hindern die Taten zu bekennen. Dieses Gesetz ist also nicht nur ein Angriff auf die Priester sondern schädigt auch die betroffenen Kindern.


13
 
  19. Juni 2018 
 

Ein moderner Johannes Nepomuk

Ich verweise bloß auf meine Lesermeinung zu kath.net/news/64158.


4
 
  19. Juni 2018 
 

Die aufrichtigen Priester und die aufrichtigen Gläubigen

sind immer diejengien die darunter zu leiden haben, wenn durch Machtmissbrauch und Scheinheiligkeit Misswirtschaft betrieben wird. Es ist die msiswirtschaft, das Verheimlichen von Verbrechen und der Schutz von Verbrechnern was Australien dazu bring, das Beichtgeheimnis aufzubrechen.


6
 

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