Australische Priester: Lieber Gefängnis als Bruch des Beichtsiegels

19. Juni 2018 in Weltkirche


Australischer Priester vermutet, dass bei Änderung der australischen Gesetzeslage künftig Priester in fingierten Geständnissen auf die Probe gestellt werden, damit man sie danach anzeigen kann.


Canberra (kath.net/Catholic News Agency/pl) Angesichts drohender Gesetzesänderungen in Australien, wonach Geistliche, die gebeichtete Fälle von Kindesmissbrauch nicht bei der Polizei anzeigen, mit Gefängnisstrafen zu rechnen haben, regt sich Widerstand bei den katholischen Priestern. „Der Staat wird uns als katholische Priester dazu verpflichten, was wir als schwerstes Verbrechen ansehen. Ich bin nicht dazu bereit, das zu tun“, sagte Michael Whelan, ein Gemeindepfarrer in Sydneys St. Patrick-Kirche gemäß regionalen Nachrichten. Das berichtete die „Catholic News Agency“. Er, und ebenso andere Priester, seien dazu bereit, „ins Gefängnis zu gehen“ statt das Beichtgeheimnis zu brechen.

Der katholische Geistliche erläuterte weiter, dass die Kirche zwar nicht über dem Gesetz stehe, dass es aber gleichzeitig darum gehe, die Religionsfreiheit zu schützen. „Wenn der Staat versucht, in unsere Religionsfreiheit einzugreifen und unsere Grundlagen dessen zu unterminieren, was es bedeutet, katholisch zu sein, dann werden wir uns widersetzen“, stellte der Priester ausdrücklich fest. Whelan vermutet, dass der einzige Weg, den Bruch der staatlichen Verpflichtung nachzuweisen, sein wird, dass Priester in fingierten Geständnissen auf die Probe gestellt werden, damit man sie danach anzeigen kann.

Whelan empfiehlt eine andere Vorgehensweise bei gebeichtetem Kindesmissbrauch, beispielsweise die Ermutigung des Täters, vor der Polizei ein Geständnis abzulegen.

Das katholische Kirchenrecht legt fest: „Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“ (can. 1388 §1 CIC)

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Symbolbild: Gefängnis




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