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Donum vitae – Beratung und Abtreibungsschein geschenkt

16. Mai 2018 in Prolife, 12 Lesermeinungen
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„Donum vitae“/Limburg feierte seinen 15. Geburtstag – Viel Lob und Eigenlob bei Festveranstaltung im Kolpinghaus – Schattenseiten des gesetzlichen Beratungs- und Abtreibungssystems wurde beredt verschwiegen. Gastkommentar von Gabriele Freudenberger


Limburg (kath.net) Die „Beratung von Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“ ist im Paragraf 219 des Strafgesetzbuches geregelt: „Die Beratung (…) hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. (…) Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eignes Recht auf Leben hat…“. Denn „das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht der Entscheidung eines Dritten – und sei es selbst der Mutter – überantwortet werden“, so das Bundesverfassungsgericht von 1993. Lebensrecht und Menschenwürde des Ungeborenen sind von Anfang an unverletzlich, stellte auch der Europäische Gerichtshof vor einigen Jahren fest.

Wenn die Mitglieder von donum vitae in diesem Sinne aufklären, dass dem ungeborenen Menschen auch in den ersten zwölf Wochen seines Dasein das unantastbare Grundrecht auf Leben zusteht, dann diente die Beratung dem Schutz des Lebens.

Aber das Beratungsgesetz verlangt von den Mitwirkenden auch das Gegenteil: Die Schwangerenkonfliktberatung sei „ergebnisoffen zu führen“. Das heißt konkret: Die Beratenen sollen ausdrücklich „nicht belehrt“ werden zum Thema Lebensschutz. Am Ende soll die Entscheidung über Leben und Tod des Kindes allein der „Verantwortung der Frau“ überlassen werden. Das Gesetz steht im krassen Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass der Schwangeren keinesfalls die Entscheidung über Leben oder Töten ihres Kindes überantwortet werden darf.

Rechtliche und moralische Verwirrung

Papst Johannes Paul II. hatte schon im September 1995 an die deutschen Bischöfe über das staatliche Regelungssystem geschrieben: „Das subjektive Bewusstsein der Frau wird dem unabdingbaren Lebensrecht des Kindes übergeordnet.“ Deshalb könnten kirchliche Stellen nicht an einer solchen Beratung mitwirken, bei der Leben oder Tod des Ungeborenen in das freie Ermessen der Schwangeren gestellt wird.


Auch die Charakterisierung des staatlichen Gesetzes als „Ja und Nein zum Lebensschutz“ stammt vom damaligen Papst. Dieser Widerspruch findet sich in den rechtlichen Kategorien wider: Entscheidung und Vollzug einer Abtreibung nach der Beratungsregelung gilt als (grund-)„rechtswidrig“, weil damit das unantastbare Lebensrecht nach Grundgesetz Art. 2 ausgehebelt wird. Zugleich wird für diese „Straftat gegen das Leben“ Straffreiheit gewährt. Dagegen hatte das Verfassungsgericht bestimmt: Für den Gesetzgeber ist es nicht zulässig, „auf den Einsatz des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben zu verzichten“.

Mit diesen Rechtswidersprüchen wurde eine Verwirrung moralischer Urteile eingeleitet. Die Folge war eine Erodierung des öffentlichen Wertebewusstseins für das Lebensrecht der Ungeborenen: Die Bevölkerungsmehrheit ist im Glauben, dass Abtreibungen rechtmäßig erlaubt und ethisch grundsätzlich legitim wären.

Da sich donum vitae dem staatlichen Regelungssystem unterwirft, sind die Beratenden gesetzlich gehalten, bei ihrem „Bemühen“ um Lebensschutzberatung auch zugleich das Nein zum Lebensrecht des Kindes mitzutragen. Sie tun das durch die verpflichtende Ergebnisoffenheit der Beratung sowie die Ausstellung eines Bestätigungsscheines. Dieses Papier berechtigt die Schwangere, eine rechtswidrige Abtreibung ihres Kindes durch einen Arzt vornehmen zu lassen. Nach einer Studie der Caritas vor 1999 lassen drei Viertel der Scheinempfängerinnen ihr Kind abtreiben. In diesem Sinne ist der Schein eine „Lizenz zum Töten“ (Erzbischof Dyba).

Selbstbelobigung ohne Selbstreflexion

Bei der Limburger Feierstunde sprachen Vereinsvertreter wie auch Festredner nur von den guten Absichten des Verbandes. Es waren von den donum-vitae-Verantwortlichen keine Ansätze zu hören, über die problematischen Grundlagen und Nebenwirkungen ihrer gutgemeinten Arbeit zu reflektieren. Ausgeblendet blieben die Schattenseiten der staatlichen Systemeinbettung, die Negierung des Lebensschutzes durch den Abtreibungsschein sowie die rechtliche und moralische Aushöhlung des Lebensrechts von Ungeborenen im öffentlichen Bewusstsein.

Wie zum Beleg der ethischen Verwirrung sprach die Leiterin der Limburger Beratungsstelle nach einem Bericht des Weilburger Tageblatts von „werdenden Menschen“ – als wenn der Embryo noch kein Mensch mit Würde und Lebensrecht wäre.

Die Berichte über die Feierstunde von donum vitae vermitteln den Eindruck, als wenn die Teilnahme am staatlichen System von Beratung, Berechtigungsschein und Abtreibung alternativlos sei. Die Selbstbelobigung als „Engagement aus christlicher Überzeugung“ ging einher mit Seitenhieben gegen die ethische Position der Kirche. Ohne eine Scheinausstellung würden schwangere Frauen die kirchlichen Beratungsstellen kaum mehr aufsuchen.

Von kirchlichen Stellen ‚gut beraten auch ohne Schein’

Das trifft nicht zu. Die katholische Kirche führt in 263 Schwangerschaftsberatungsstellen in der Trägerschaft von ‚Caritas’ und ‚Sozialdienst katholischer Frauen’ vielfältige Hilfs- und Beratungsangebote durch. Unter der Überschrift: „Auch ohne Schein gut beraten“ gab das Caritasheft 2010 einen Überblick zur diakonischen Arbeit der beiden kirchlichen Organisationen. „Spezifisch für das Konzept der katholischen Schwangerschaftsberatung ist die enge Verknüpfung von psychosozialer Beratung und der Vermittlung konkreter Hilfen, um den Ratsuchenden individuelle Unterstützung in der Schwangerschaft und über die Geburt hinaus anzubieten und so die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern.“

Im Jahre 2008 suchten etwa 100.000 Frauen oder werdende Eltern die kirchlichen Beratungsstellen auf. Etwas mehr als drei Viertel der ratsuchenden Frauen waren schwanger. Davon waren wiederum ein Drittel katholisch, 20 Prozent evangelisch; der Anteil der Muslime lag dazwischen. Zehn Prozent der Ratsuchenden waren Schwangere unter 20 Jahren. Im Lahn-Dill-Kreis ist der Anteil der Ratsuchenden in Sexual- und Schwangerschaftsfragen bei der Caritas doppelt so hoch wie bei den Beratungsstellen donum vitae oder pro familia.

Seit dem Jahre 2000 haben Caritas und SkF ihre Tätigkeitsfelder erweitert - etwa auf die komplexe Beratung bei Pränataldiagnostik. Wegen ihres eindeutigen Wertbezugs werden katholische Stellen besonders häufig von Migranten besucht. Bundesweit liegt der Anteil bei 35 Prozent. Weiterhin gibt es sexualpädagogische Angebote für schulische und außerschulische Kinder- und Jugendgruppen. Schließlich kommt dem Thema Trauer bei der Beratung wachsende Bedeutung zu.

Seit 2004 spielt die Online-Beratung für Schwangere im Mail- oder Chat-Format eine immer größere Rolle. 2009 stand 23 Prozent der Ratsuchenden zwischen der 4. und 13. Schwangerschaftswoche – somit in dem Zeitraum, in dem die staatlich anerkannten Beratungsstellen wie donum vitae einen Beratungsschein für Abtreibungen ausstellen. Immerhin wünschte 6,7 Prozent im „existentiellen Schwangerschaftskonflikt“ Rat und Hilfe bei einer katholischen Stelle: „Gut beraten auch ohne Schein“.

Dazu auch der kath.net-Artikel: „Weilburger Tageblatt“: „Mit dem neuen Bischof Bätzing... scheint sich das Verhältnis der katholischen Kirche zu ‚Donum Vitae‘ wieder zu entspannen“

´Aaron´ - Eindrückliches Kurzvideo gegen Abtreibung (Englisch)


Symbolbild: Bluttropfen


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Lesermeinungen

 Konrad Georg 18. Mai 2018 
 

Kurz zusammengefasst:

DONUM VITAE
Vergabestelle für
LIZENZ ZUM TÖTEN
mit eingebauter Absolution


0
 
 katholisch-gern 17. Mai 2018 
 

Frage

Hat eigenglich einer der hier Kommentierenden schon einmal vor der Situation gestanden, einer Frau, die fest entschlossen ist, ihr Kind abtreiben zu lassen, eine Beratungsstelle zu empfehlen, die eine Beratung mit Schein durchführt und dennoch bedingungslos zum Leben rät?
Das ist ausschließlich Donum Vitae.
Die meisten Frauen, die ihr Kind nicht austragen möchten, gehen sowieso nicht den Weg der Abtreibung, sie greifen zu frei verkäuflichen Medikamenten, die in hoher Dosierung zum Tod des Kindes im Mutterleib führen.


0
 
 scheinfrager 16. Mai 2018 
 

@h.hecker

"Streiterei gelegentlich zu unterlassen" =
Donum Vitae weiter für ihren Fehler kritisieren; aber da wo sich Gelegenheit bietet, gemeinsam gegen den Gedanken vorzugehen, dass ungeborene wertloses Nichts sein sollen (wie das ProFamilia propagiert), da die Kritik vorübergehend sein lassen/zurückhalten, um den Gedanken zu schwächen, dass ungeborene wehrloses Nichts sein sollen.

Bischöfe und der Papst umschmeicheln ja auch gelegentlich fragwürdige Politiker, um noch üblere Gestalten zu schwächen. Und kritisieren sie dann trotzdem, wegen ihren eigenen Verfehlungen.

Warum sollte man das mit Donum Vitae nicht genau so handhaben?


0
 
 Chris2 16. Mai 2018 
 

Mehrdeutig

@Uwe Lay Mehr noch: "Donum" kann auch mit "Opfer[gabe]" übetsetzt werden, ich glaube sogar mit "Brandopfer". Ich hoffe, den Initiatoren war das nicht bewusst...


2
 
 h.hecker 16. Mai 2018 
 

Scheinfrager meint:
Donum vitae würde "durch die Scheinausstellung Schwangere erreichen und könnte sie zur Entscheidung gegen ein Abtreibung bewegen, die ansonsten abgetrieben hätten".
Tatsächlich werden (1) durch die Scheinausstellung ungeborene Kinder getötet. Das Argument, um Schwangere durch Beratung von Abtreibung abzubringen (Gutes zu tun), müsse man (2) die Scheinausstellung in Kauf nehmen (also die Berechtigung zum rechtswidrigen Töten von Ungeborenen).Aber kann die gute Absicht die "Lizenz zum Töten" rechtfertigen?
Die Argumentation (2)läuft auf ein Aufrechnen der getöteten mit den geretteten Kindern hinaus. Diese Art von (Güter-)Abwägung ist bei Fragen von Lebensrecht nach katholischer Lehre nicht möglich. (3)Das staatliche Gesetz schreibt zwingend "ergebnisoffene Beratung" vor und verbietet ausdrücklich "Belehrung" über den Lebensschutz. Wer sich dem staatlichen Regelwerk unterwirft und dafür Geld bekommt, muss sich den Zwängen unterwerfen - die Grenzen der Beratung.


1
 
 scheinfrager 16. Mai 2018 
 

Ich finde die regelmäßigen Anfeindungen

zwischen Donum Vitae und wenigstens Teilen der Kirche/einigen Lebensschützern bedauerlich.

Denn die offizielle Haltung der Kirche ist:
Ungeborene haben ein Recht auf Leben, welches zu schützen ist; die Mitwirkung an einer Abtreibung durch Scheinausstellung ist als Mitwirkung an der Tötung zu unterlassen.

DV meint;
Ungeborene haben ein Recht auf Leben, welches zu schützen ist; durch die Scheinausstellung erreichen wir Schwangere und können sie zur Entscheidung gegen ein Abtreibung bewegen, die ansonsten abgetrieben hätten.

ProFamilia meint:
Was habt ihr eigentlich alle? Bei einer Abtreibung wird doch nur ein Zellhaufen entfernt, also kriegt euch wieder ein.

Klar müssen sich 1 und 2 gelegentlich streiten, wer denn nun eher richtig liegt.

Aber wäre es nicht sinnvoll, die Streiterei gelegentlich zu unterlassen, und gemeinsam Nummer 3 angehen?


1
 
 bernhard_k 16. Mai 2018 
 

Der hl. Papst Johannes Paul II hatte Recht

"Deshalb könnten kirchliche Stellen nicht an einer solchen Beratung mitwirken, bei der Leben oder Tod des Ungeborenen in das freie Ermessen der Schwangeren gestellt wird."

Genau das ist der Punkt. Denn die (nach der "offenen" "Beratung") ausgestellte "Lizenz zum Töten" ERLAUBT das Töten! Deshalb ist es schlimm, in diesem Prozess mitzuwirken. Denn der "Schein" ermöglicht ein Fortschreiten in diesem tödlichen Prozess ... nur noch ein paar Prozess-Schritte und das Kind ist tot!


5
 
 bruder chris 16. Mai 2018 
 

... will nicht kleinlich sein, aber

einmal wehrt sich die Autorin gegen den Begriff "werdendes Leben" als Bezeichnung für das Embryo. Völlig zu recht.
Dann aber schreibt sie von "werdenden Eltern". Da dachte ich mir: auch wenn das Kind noch nicht geboren ist, ist doch eine schwangere Frau schon Mutter, auch wenn man sprachlich oft von werdender Mutter spricht. Gleiches bei Eltern. Oder sehe ich das falsch?


6
 
 ctadna 16. Mai 2018 
 

Dilemma

Grüß Gott miteinander, für mich hat es oberste Priorität, dass das Menschenleben geschützt wird. Und ich sehe dabei in der derzeitigen Situation folgendes Dilemma: Eine Frau, die entschlossen ist, eine sogenannte Abtreibung vornehmen zu lassen, und die nur noch den Beratungsschein will, um den Eingriff vornehmen lassen zu können. Wie können wir das Leben des Kindes dieser Frau retten? Denn zu einer (kirchlichen) Beratungsstelle, die ihr keinen Schein ausstellt, wird sie nicht gehen. Ich frage: Besteht nicht doch die Möglichkeit, die Frau durch eine "gute" Beratung im Bereich des Möglichen in einer Beratungsstelle innerhalb des staatlichen Systems, soweit zum Nachdenken zu bringen, dass sie sich am Ende doch für das Leben ihres Kindes entscheidet?
Oder welche andere Möglichkeit sehen Sie/seht Ihr? Gehsteigberatung?
Wie gesagt, es geht mir um den Schutz des Lebens - um sonst nichts. Und ich sehe das beschriebene Dilemma als leider ungelöst an.
MfG Christoph Amend


2
 
 Uwe Lay 16. Mai 2018 
 

Lebensschutz

Der darin enthaltende Genitiv ist zweideutig: Schutz für das Leben oder Schutz vor dem Leben! Dieser Verein schützt die noch nicht zur Welt gekommenden Kinder vor dem Leben, indem es tatkräftig den Müttern zur straffreien, aber immer noch unerlaubten "Abtreibung" ihrer Kinder verhilft.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


6
 
 GerogBer 16. Mai 2018 

Und

@Rolando nicht nur "auf den Lebensschutz hinzuweisen" sondern sich strikt für das Leben des Ungeborenen einzusetzen.


5
 
 Rolando 16. Mai 2018 
 

Kein Lebensschutz

Wie soll sich eine Frau entscheiden, wenn ihr die Wahrheit über den Schutz des Lebens vorenthalten wird? „Aber das Beratungsgesetz verlangt von den Mitwirkenden auch das Gegenteil: Die Schwangerenkonfliktberatung sei „ergebnisoffen zu führen“. Das heißt konkret: Die Beratenen sollen ausdrücklich „nicht belehrt“ werden zum Thema Lebensschutz.“
Die Lügen der Lebensfeinde werden medial verbreitet, der Lebenschutz dagegen sehr wenig, daher nützt Donum Vitae diese Lügen aus. Sie haben normalerweise die Pflicht, nicht ergebnisoffen zu beraten, sondern auf den Lebensschutz hinzuweisen.


8
 

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